Schaden am Fahrzeug durch auf der Autobahn liegende Baustellenbarken. Wer zahlt?
Hallo Community,
wir haben gestern auf dem Rückweg vom Fußballspiel in München auf der A2 eine mitten auf der Fahrbahn liegende Absperrbarke überfahren. Dadurch hatten wir einen Platten und mussten uns abschleppen lassen. Außerdem sind zwei Felgen kaputt und des Getriebe scheint auch hinüber zu sein. (Das gleiche Problem hatte ca. 10 andere Fahrzeuge vor und nach uns)
Das bedeutet ca. einen Schaden von 4000-5000Euro.
Das Fahrzeug, welches die Barke zum umkippen gebracht hat, ist nicht bekannt. Das Fahrzeug hatte nur eine Teilkastoversicherung. Unsere Versicherung will den Schaden nicht übernehmen. Die Firma, die die Baustelle betreibt, kann dafür prinzipell auch nichts.
Wenn der Verursacher der umgekippten Barke nicht gefunden wird - haben wir dann eine Möglichkeit nicht selber für den Schaden an unserem Fahrzeug aufkommen zu müssen?
Vielleicht eine Versicherung vom Land Sachsen Anhalt oder der Autobahnmeisterei. Vielleicht auch der Baustellenbetreiber?
Eine Anzeige gegen Unbekannt (Verursacher) ist sicher sinnvoll, oder?
Ich bin für jede Hilfe dankbar, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe.
Danke.
Freundliche Grüße, Tobi
6 Antworten
du musst nachweisen,wer dafür verantwortlich war,dass die barke auf der fahrbahn gelegen hatte. ich würde den ADAC anrufen und mich erkundigen.
am frühen morgen schon was intus...
Wenn Du den Verursacher der Bakenumkipperei nicht findest - wie denn auch - und keine Vollkasko hast, wirst Du wohl selber zahlen müssen.
Hallo TPfeffer,
den Schaden wirst Du aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Wenn Du Dich an Deine Fahrschulzeit erinnerst, weiß Du vielleicht noch was in der Straßenverkehrsordnung zum Thema Geschwindigkeit steht:
§ 3 StVO Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen‐, Verkehrs‐, Sicht‐ und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegen kommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.>
Wenn Du nun auf ein Hindernis aufgefahren bist, was schon längere Zeit auf der Straße gelegen hat (Du schreibst selbst:)
(Das gleiche Problem hatte ca. 10 andere Fahrzeuge vor und nach uns)>
Damit dürfte wohl unstrittig sein, dass die Warnbarke Dir nicht direkt vor das Auto gekippt ist und vor allem zeigt diese Anmerkung von Dir, dass Du Dich eben nicht an die StVO gehalten hast und den Grundsatz: Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. missachtet hast.
Im übrigen muss man natürlich besonders im Baustellenbereich besondere Vorsicht walten lassen, weil selbstverständlich immer mit Behinderungen die im Zusammenhang mit einer Baustelle entstehen können gerechnet werden muss.
Wer sich an diese Grundregeln nicht hält, bleibt natürlich auf seinen Schadens auf den Kosten sitzen.
Du kannst auch nicht mit dem Argument kommen, dass alle anderen vor und nach Dir auch so schnell gefahren sind. Jeder Autofahrer ist für seine eigene Geschwindigkeit verantwortlich und kein anderer.
Ist ja keine Frage, dass Du verständlicher Weise Deinen Schaden bezahlt haben möchtest. Aber ich halte die Aussicht auf Erfolg nicht gerade hoch. Wenn es hart auf hart kommt, berufen sich alle auf die gesetzlichen Grundlagen und da hat man kaum eine Chance da gegen anzugehen.
Tut mir leid, dass ich Dir keine positivere Antwort geben kann.
Schöne Grüße
TheGrow
Du hast ein auf der Autobahn liegendes Hindernis zu spät erkannt und überfahren. Wie wär's mit Bremsen oder Ausweichen gewesen? - Die Baustellensicherungsfirma wirst Du nicht in Anspruch nehmen können - die wird ihre Bake schon vorschriftsmäßig aufgestellt haben. Außerdem kann die ja auch nix dafür, dass Du das gute Stück überfährst. Wen willst Du denn als "unbekannten" Verursacher anzeigen? Den Fahrer, der zu schnell und mit zu geringen Abstand unterwegs war, um einen Zusammenstoß mit dem Hindernis zu vermeiden? Das bringt wohl nur noch ein Verwarn- oder Bußgeld zusätzlich zum Schaden ein...
Eure Teilkaskoversicherung darf den Schaden nicht übernehmen! Schäden durch selbst verschuldete Unfälle am eigenen Fahrzeug könnte allenfalls eine Vollkasko regulieren, ansonsten muss der Fahrer selbst zahlen.
Hallo,
ich denke die beste Chance habt ihr, wenn ihr die Firma der Baustelle haftbar macht. Die haben dafür zu sorgen, dass keiner zu Schaden kommt. Außerdem hat fast jede Firma eine Betriebshaftpflicht.
Viele Grüße!
Tja, nur wird die Betriebshaftpflicht der Firma für den Schaden sicher nicht aufkommen, denn die Baufirma ist ja für den entstandenen Schaden gar nicht verantwortlich.
Und der ADAC weiss dann, wer das Ding da hingelegt hat? Hoppla, ich haette nie gedacht, dass es soo einfach ist.