Auf Behindertenparkplatz parken
Angenommen man möchte z.B. eine Person mit entsprechenden Parkausweis für einen Behindertenparkplatz z.B. vom Arzt abholen, ist es ja so weit ich weis okay sich mit dem Ausweis auf den Behindertenparkplatz zu stellen ( so hat diese ja einen kürzeren Weg zum Auto. Wie sieht es jetzt aber rechtlich aus, wenn der Arzt z.B. sagt es dauert noch 2 Stunden. Man kann später wieder kommen. Oder andere Gründe verzögern das abholen. Dann hat man ja die Person für die der Ausweis ist, weder vor noch nach dem Parken gefahren Wie sieht es also rechtlich aus?
5 Antworten
Die zulässige Höchstparkdauer auf Behindertenparkplätzen beträgt 24 Stunden.[2] Auch weitere Beschränkungen der Parkdauer sind möglich.[3] Behindertenparkplätze vor bestimmten Einrichtungen (z.B. Arztpraxis, Behörde) sollen aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme nur so lange belegt werden, wie dies für die Nutzung der Einrichtung erforderlich ist, damit die Parkmöglichkeit im Interesse anderer Behinderter nicht über Gebühr blockiert wird.
Sagt Wiki
Ist zwar nicht genau die Antwort die ich wollte. Aber dank der Quellenangabe und Wiki selbst hab ich meine Antwort. Vielen Dank
Oh, vielen Dank. :-)
Wichtig ist, dass Du erstens für die Zeit des Parkens den entsprechenden amtlichen Ausweis ins Fahrzeug legen kannst. Und zweitens, dass Du die Beschilderung beachtest. Denn auch auf Parkplätzen mit entsprechender Zusatzbeschilderung ("Rollstuhlfahrer") kann es eine zeitliche Höchstdauer des Parkens geben.
Also zu jedem blauen parkausweis bekommt man immer einen merkzettel dazu ich habe unseren immer im Auto und schau nach was wie erlaubt ist. Ich würde das auto wegfahren wenn ich erfahre das es noch solange dauert und was erledigen in der Zeit. Da auch andre behinderte Menschen die Chance haben sollen dort zu parken. Und mich dann mit dem ausweis zu der Zeit wieder hinstellen. Der Ausweis muss aber immer sichtbar in der Fenster scheibe liegen ansonsten gibt es einen Strafzettel.
Und nein ein Kennzeichen ist nicht drauf.
Du musst eine Genehmigung für das Fahrzeug haben, die behinderte Person parkt ja nicht.
Ohne Genehmigung für das Fahrzeug, parkst du rechtswidrig.
Auf dem Parkausweis für Behinderte steht ein KFZ-Kennzeichen. Wenn Du dennoch meinst, dass hoermirzu falsch liegt und dass Du auch mit Deinem Auto parken darfst, wenn Du jemanden abholst, dann probier's doch einfach mal aus. Vergiss aber Deine Scheckkarte nicht .
Also ich bin schon mit verschiedenen Autos mit dem Ausweis gefahren und da steht kein KFZ Kennzeichen drauf. Gab bisher auch keine Probleme. Naja, morgen nochmal nachschauen aber bin mir doch eigentlich sehr sicher und wenn man sich Muster im Internet anschaut, sehe ich da auch kein Feld für ein KFZ Kennzeichen. Weder auf der Vorder- noch Rückseite.
Soweit Sogut. Somit allen eine gute Nacht!
Nein, auf dem blauen Parkausweis steht kein Kfz-Kennzeichen, wäre ja auch blöd, wenn der Hilfebedürftige nur von einem bestimmten Auto herumgefahren werden dürfte. z.B. Vater arbeitet, Sohn hat aber frei und fährt und parkt mit seinem Auto.
Wenn der Arzt sagt, es dauert noch 2 Stunden, fährst du vom Behindertenparkplatz weg und kommst in 2 Stunden wieder.
Die behinderte Person muss nicht selbst fahren. Du darfst auch eine Person mit entsprechenden Ausweis fahren
Also da liegst du auf jeden Fall falsch.
Aber: Mir gehts ja nur darum, dass man ja die Person mit entsprechenden Ausweis "transportieren" wollte, aber es (noch) nicht ging