Darf eine andere Person einen Privaten Parkplatz wegen Umzug zum absoluten Halteverbot erklären?

6 Antworten

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Ich bezweifle stark, dass es der Privatparkplatz deines Vaters ist. Es dürfte eher ein auf deinen Vater zugeschnittener öffentlicher Parkplatz sein. Die Ordnungsbehörde könnte jederzeit den Parkplatz umwidmen. Da es deinen Vater aber belastet, müsste er dazu gehört weden (§ 28 VwVfG). Das Nichtanhören wäre ein Verfahrensfehler, der der Verwaltungsakt aber nicht unvollziehbar macht.

Nun steht das Schild aber da. Hänge dich ans Telefon und rufe das Ordnungamt an,  lege zunächst mündlich Widerspruch gegen das absolute Halteverbot ein. Kündige eine schriftliche Begründung an. 

Ich vermute aber, dass das Ordnungsamt gar nichts vom absoluten Halteverbot auf dem Behindertenparkplatz weiss. Das Umzugsunternehmen hat es beantragt und das OA genehmigt ohne großartig nachzuprüfen. Und schon stand das Schild da. Man hätte m.E. deinem Vater zumindest einen Ausweichparkplatz zur Verfügung stellen müssen, einfach streichen geht nicht. 

Da mein Büro građe umzog und ich die auch beauftragen wollte, dafür Parkplätze sperren zu lassen ((unser Archiv ging aus dem 6.Stock nur per Aussenaufzug)

Alle Unternehmen sagten mir, bei öffentlichen P geht das auf dem Amt. ABER NICHT BEI PRIVATEN P.

Hab sogar noch beim Amt deswegen angerufen,  die erklärten mir das.genauso. 

So viel dazu.

Und dann noch in Eurem Fall ein gekennzeichneter ich Behinderten -P, der konkret einer behinderten Person zugewiesen ist?

Vergiss es. Das dürfen die 100%ig NICHT,  daß ist eine Frechheit.

So ein Halteverbot kann man nur für öffentliche Parkplätze beantragen. Wenn der Parkplatz euch gehört, oder von euch angemietet wurde, darf der nicht einfach von jemand fremdem belegt werden.

Langsam: Der Parkplatz deines Vaters ist nicht privat, denn den hat er nicht entgeltlich angemietet, sondern auf öffentlichen Grund als Behindertenparkplatz mit Parkausweis bestimmtem Nutzer zugewiesen.

Öffentlichen Verkehrsraum darf die Behörde aber auf Antrag und zeitlich befristet (übrigens entgeltlich) für bestimmte Zwecke neu widmen; auch an Privat wg Umzugs.

G imager761

Bitterkraut  10.03.2016, 20:09

Ein personenbezogener Behinderteparkplatz kann nicht einfach so umgewidmet werden, nur weil jemand umzieht. Ich denke, das hat die Behörde einfach nicht geprüft.

COMPUT3RFR3AK 
Beitragsersteller
 10.03.2016, 19:56

Naja, wir hatten dafür ziemlich viel Geld bezahlt. Demnach denke ich schon dass es Entgeltlich ist. Aber ich lasse mich gerne aufklären. Danke für die Antwort!

Sowas macht man nie selber. Da geht man zum Amt und beantragt das. Und die werden NIE einen Privatparkplatz dafür dicht machen!

Oder ist es einfach nur ein Behindertenparkplatz vor eurer Haustür?

EDIT: Das Halteverbot ist erstmal zu respektieren. Ich würde aber morgen gleich einen aufgeregten Anruf beim Ordnungsamt machen! Das kann ja so nicht richtig sein!