Parken mit Schwerbehindertenausweis Parkschein ziehen?
Guten Morgen,
also jetzt muss ich ja mal was fragen....
Bin gestern mal wieder mit meinem "Rentner" unterwegs gewesen. Er musste zum Arzt.
Nun gibt es bei dem Arzt in der Nähe einen großen öffentlichen Parkplatz der gebührenpflichtig ist.(Ohne Schranken )
Auf diesem Parkplatz gibt es natürlich auch Parkplätze für Behinderte. Mein Nachbar hat so einen Ausweis der ihn berechtigt einen Behindertenparkplatz zu nutzen.
So weit so gut.
Meine Frage ist nun:
Muss er auch als Besitzer dieses Ausweises ein Parkticket ziehen ?
Ich meine ja. Er sagt nein. Der Herr ist manchmal auch schon etwas senil. Deswegen habe ich dann nichts mehr gesagt und habe ohne Ticket zu ziehen geparkt. Habe mir dann gedacht, wenn die Politessen kommen, zahlt er ja die Strafe. Kann mir da jemand weiterhelfen ?
Danke für eure Antworten und einen sonnigen Tag
7 Antworten
Parkausweis für Schwerbehinderte (für Rollstuhlfahrerparkplatz)
Wenn Sie als Schwerbehinderter mit dem Merkmal "aG" bzw. "BL" in Ihrem Schwerbehindertenausweis folgende Parkerleichterungen in Anspruch nehmen können
Parken auf Parkplätzen mit Parkscheinautomat ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
Parken auf Anwohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden
Parken in Parkscheibenzonen ohne zeitliche Begrenzung
Parken im eingeschränkten Haltverbot bis zu 3 Stunden Parken in der Fußgängerzone während der Ladezeit
Einrichtung eines besonders markierten und ausgeschilderten Parkplatzes auf öffentlicher Straße vor dem Haus (wenn keine Garage vorhanden ist)
Parkerleichterungen für besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen
Wenn Sie als Schwerbehinderter mit dem Merkmal „G“ in Ihrem Schwerbehindertenausweis folgende Parkerleichterungen in Anspruch nehmen möchten:
Parken an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot, und das Zonenhalteverbot angeordnet ist, für maximal 3 Stunden
Parken innerhalb eines Zonehalteverbotes mit Überschreitung der zugelassenen Parkdauer
Parken an Stellen die durch Zeichen „Parkplatz“ oder „Parken auf Gehwegen“ gekennzeichnet sind, mit Zusatzschild einer Begrenzung der Parkzeit, (auch mit Überschreitung der Parkdauer)
Parken in Fußgängerzonen in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist während der Ladezeit
Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung Parken auf Parkplätzen für Bewohner bis zu 3 Stunden
Parken in verkehrsberuhigten Bereichen, außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern
Eine Antragsstellung für einen Parkausweis zu Parkerleichterung für Schwerbehinderte ist nur möglich, wenn Sie in Ihrem Schwerbehindertenausweis den Vermerk „G“ ( Gehbehinderung ) haben. Dieser Parkausweis berechtigt nicht zum Parken auf dem Rollstuhlfahrerparkplatz.
wer als behinderter auf einem markierten behindertenparkplatz steht und hat diesen parberechtigungsausweis im auto liegen (sichtbar) braucht kein ticket. aber nur für diesen fall.
stellt er sich natürlich auf einen nichtbehinderten platz nützt ihn sein ausweis nichts,dann muss er sich an die üblichen gesetze halten,also ticket ziehn.
das ist deshalb ärgerslich für behinderte weil sie erstens zahlen müssen,zweitens die mühe mit dem ticket holen haben und ihr platz sowieso belegt ist wenn sich jemand unberechtigt auf ihren beh.platz stellt.
stimmt..das mit ag heisst ja "aussergewöhnlich gehbehindert"
Wenn er schwerbehindert, mit der Erlaubnis für die Nutzung der Sonderparkplätze, ist braucht ihr kein Ticket zu ziehen!
Das Parken ist mit Auslage der Berechtigung kostenfrei. Das gilt sogar für normale Parkplätze! Aber Behindertenparkplätze sind breiter.
MfG Ursusmaritimus
Wenn er die entsprechende Auszeichnung im Ausweis hat, aG oder BL, dann darf er diesen behinderten Parkplatz durch Vorlage des behinderten Ausweises auf der Innenseite der Windschutzscheibe, ohne Parkticket nutzen.
Um auf so einem Platz ordnungsgemäß zu parken, genügt es NICHT, den Behindertenausweis (idR wohl grun/orange) ins Auto zu legen, sondern man braucht zwingend den blauen EU-Parkausweis, der einem aber auf Antrag kostenlos ausgestellt wird. Eindach mal bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachfragen!
Mit Schwerbehindertenausweis muss man auch einen Parkschein haben. Der Ausweis befreit nicht von Parkgebühren Auch darf man damit nicht auf einem Behindertenparkplatz parken Hierfür benötigt man einen blauen Schwerbehinderten-Parkausweis, den man nur bekommt, wenn man außergewöhnlich Gehbehindert ist. Mit diesem Parkausweis darf man überall Parken, sofern in zumutbarer Entfernung kein Parkplatz verfügbar ist. (Auch mitten in einer Fußgängerzone) Zumutbar ist aber immer Auslegungssache. Nur wenn man in einer Feuerwehrzufahrt parkt, wird man auch mit dem Schwerbehindertenparkausweis geschleppt! Mit einem "normalen" Schwerbehindertenausweis gibt es manchmal billigere Parkplätze, wenn der Parkplatzbetreiber das anbietet, aber grundsätzlich zahlt man auch als Schwerbehinderter!
das ist nicht richtig. Man muss die entsprechenden Kennzeichnung im Ausweis haben. aG oder BL.