Parkausweis vergessen, kann man Strafe zurückerstatten
Hallo,
Ich stelle mir schon seit langem die Frage, ob man Strafzettel für das Parken ohne Parkausweis zurückerstattet bekommt, wenn man seinen gültigen Parkschein vorzeigt. Den das System mit dem Parkschein wird ja eingeführt, damit unsere Schulparkplätze nicht von fremden Personen benutz wird. Wenn man aber seinen Parkausweis vorzeigen kann sollte man doch theoretisch der Strafe entkommen.
Den ich finde es wirklich nicht im Sinne der Schüler 15 Euro für das vermeintliche Falschparken zahlen zu lassen oder haben die es wirklich soooo nötig?
5 Antworten
Wie es bei euch an der Schule ist kann ich natürlich nicht sagen, aber:
ich wurde in der Stadt einmal aufgeschrieben, dass ich angeblich ohne gültigen Parkschein geparkt habe. Daraufhin habe ich den Parkschein in der Stadtverwaltung vorgezeigt ( steht ja Datum und Uhrzeit drauf) und musste das Bußgeld nicht zahlen.
Denke wenn du den gültigen Parkschein vorzeigst, sollte das auch genügen. Die haben bestimmt kein Foto gemacht, wo man sieht, dass der Parkschein nicht sichtbar ausgelegt war.
Gruß
Ok danke
Bei uns isses so, dass die Politessen ( Städtische Angestellte) Aufschreiben und Strafzettel verteilen, nicht die Polizei.
Schau doch einfach auf deinen Strafzettel von wem der kommt, und dort kannst du dann auch ggf. beschwerde einrichten bzw das Parkticket vorzeigen
Und anschließend bekommst du dann die Rechnung für den Verwaltungsaufwand?!
Zahl die 15 Euro und halte dich in Zukunft an die Regeln. Wenn du keinen Parkausweis (dabei) hast, musst du eben wo anders parken.
Ich frag mich nur wieso es nicht die Möglichkeit geben sollte dann seinen gültigen Parkausweis vorzeigen zu können. Es ist ja immerhin nichts passiert
Weil der Aufwand viel zu groß wäre. Und weil sie keine Lust auf Diskusionen haben. Deshalb die klare Regel: Parken nur mit sichtbarem Ausweis.
So als Hinweis ich habe eine Behindertenparkausweis, wenn ich vergesse den aus zu legen wenn ich auf ein Behindertenparkplatz parke kann ich sogar abgeschleppt werden und muss die Kosten hierfür tragen. Du kannst versuchen ob auf Kulanz auf die 15€ verzichtet wird, eine Rechtsanspruch besteht aber nicht.
Nein. Das ändert nix dran, dass du den nicht dabei hattest und ins Auto gelegt hast. Und das bedeutet, das du dort in diesem Moment nicht stehen durfest
Ich hatte ihn dabei
Aber nicht gut Sichtbar ausgelegt und darum geht es. Die Ordnungskräfte müssem nicht raten du bist verpflichtet diesen Parkausweis gut Sichtbar aus zu legen wenn du ihn nutzen möchtest.
Alles eine Frage der Kulanz,
aber sonst hat Myself89 schon recht
Wie ging das den? Ich dachte man muss zur polizei