Wie rum den Behindertenparkschein legen?
Guten Abend, liebe Gute-Frage Gemeinde,
vor ein paar Tagen erhielt meine Tante (Wir stehen uns sehr nahe) einen blauen (!) Parkschein, da sie im Rollstuhl sitzt. Sie hat mich nun gebeten, sie am Freitag mit zur Arbeit zu nehmen und auch wieder zurück (Wir arbeiten zwar bei unterschiedlichen Firmen aber diese liegen praktisch nebeneinander). Da es direkt vor ihrer Arbeitsstelle einen Behindertenparkplatz gibt, kann ich, da ich sie ja transportiere, auch dort parken. Das ist für sie auch wirklich praktisch, da sie den steilen Berg so noch hoch fahren muss, der sonst eigentlich auf der Strecke liegt. Soweit so gut. Nun hat der Ausweis jedoch zwei Seiten: Eine mit Lichtbild und eine mit Ablaufdatum. Welche muss nun nach oben? Meine Tante war sich auch nicht mehr sicher, da sie ja selbst sonst kein Auto fährt.
Und noch eine letzte Frage, rein aus Interesse, für den Fall der Fälle: Darf ich mit dem Ausweis auch auf zeitlich begrenzten Parkplätzen parken? Wo also steht "Mit Parkschein maximal eine Stunde"? Meine Tante sagte, das wäre erlaubt aber ich bin mir da nicht so sicher....
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
Liebe Grüße Taate
6 Antworten
Erstens: Du kannst nur dort parken (vor der Arbeitsstelle) wenn deine Tante tatsächlich mit im Auto ist und du sie transportierst; nicht aber wenn du alleine parken willst, mit dem Hinweis, ich transportiere sie ja dann und wann!
Zweitens: Das Auslegen des Schwerbehindertenausweises wird nicht als ausreichender Berechtigungsnachweis zum Parken angesehen. Ältere Parkausweise ohne Lichtbild sind seit dem 1. Januar 2011 nicht mehr gültig.
Das Parken mit Fahrzeugen auf Behindertenparkplätzen ist nur dann zu gestatten, wenn der blaue EU-einheitliche Parkausweis oder der individuelle Parkausweis gut sichtbar im Fahrzeug ausliegt. Das blaue "Rollstuhl-Schild" gibt es kostenlos bei der Gemeinde bei Vorlage des Schwerbehinderten Ausweises mit dem Zusatz 'aG' oder als Rollstuhlfahrer. (Eigene Erfahrung mit Ehepartner).
Drittens: Ein Parkausweis berechtigt neben dem Parken auf einem gekennzeichneten Behindertenparkplatz auch zu folgendem Parken, wenn es in der Nähe keine verfügbare Parkmöglichkeit gibt:
- bis zu dreistündiges Parken auf Straßen oder Zonen, wo sonst das Parken verboten ist
- Ausdehnen der Parkzeiten auf Straßen oder Zonen, wo die Parkzeit eingeschränkt ist
- kostenloses Parken auf Parkplätzen, wo die Zahlung durch Bezahlung an Display Automaten oder Parkometer gefordert ist
- bis zu dreistündiges Parken auf Parkplätzen, die für Anwohner vorgesehen sind
- Parken in beschränkten Verkehrszonen und außerhalb der gekennzeichneten Parkplätze, wenn der Verkehr nicht behindert wird
- Parken in Fußgängerzonen, wenn örtliche Zugeständnisse dies ausdrücklich erlauben.
Ich frage mich nur, ob es rechtlich korrekt wäre?
Du parkst da!? 😉Du bist ja nicht Behindert! 😉 Dppel G muss im Behinderten Ausweis muß stehen?
Man könnte Dir Bequemlichkeit nachreden?
Wenn ich das richtig weiß, ist der Parkplatz ausschließlich für Gehbehinderte mit doppeltem GG als Behinderungsgrad!?
Spätestens wenn der Parkplatz einem anderen Behinderten fehlt, könnte es ärger geben?
Es heißt nicht doppel G, sondern aG, (außergewöhnliche Gehbehinderung), aber wer soll sich da schon so gut auskennen, wenn man nichts damit zu tun hat ;-)
DoppelG gibt es nicht. Und allein der Schwerbehindertenausweis berechtigt nicht Behindertenparkplätze zu nutzen.
welche seite spielt keine rolle, da kaum ein hilfssheriff sich die mühe macht, einen vorhandenen ausweis aus der entfernung zu lesen.
aber warum auf anderen parkplätzen, wenn es fast überall welche für behinderte gibt? behinderten-parkplätze haben keinerlei zeitliche einschränkungen und sind immer kostenlos.
Falsch, siehe schuby221
Vielen Dank für die Antwort!
Das ist gut zu wissen. =)
Die Behindertenparkplätze sind nur leider nicht immer an den besten Stellen. Meine Tante möchte manchmal auch zu einer Freundin in den Vorort und direkt vor deren Haustür kann man am Rand parken, was super praktisch ist, jedoch ist die Parkzeit nur auf eine Stunde begrenzt aber das hat sich ja nun erledigt, falls sie doch mal wieder zu ihr möchte...Vielen Dank!
die Seite ist eigentlich unwichtig.
ein Behindertenparkausweis berechtigt nicht, die Straßenverkehrsordnung zu brechen. d.h. wenn man dort nur eine Stunde parken darf, dann darf man das auch als Behindertentransport nicht länger als eine Stunde.
Das ist nicht korrekt! Siehe meine Antwort weiter oben.
Behindertenparkausweise haben kein Lichtbild.
Das hat nur der Schwerberhindertenausweis.
Und mit dem allein ist auch ein Schwerbehinderter nicht berechtigt Behindertenparkplätze zu nutzen.
Und noch eine letzte Frage, rein aus Interesse, für den Fall der Fälle:
Darf ich mit dem Ausweis auch auf zeitlich begrenzten Parkplätzen
parken?
Nein.
Der blaue Parkausweis für Schwerbehinderte hat ein Lichtbild auf der Rückseite.
Darf sie! Siehe meine Antwort weiter oben.