Abschleppkosten trotz Schwerbehindertenausweis?
Hallo! ich musste mein Vater kurz zum Arzt fahren und da es keine Parkplätze gab, habe ich mit dem Schwerbehindertenausweis auf eine Fläche geparkt, wo man eigentlich nicht parken darf...jedoch hatte mir der Herr beim Rathaus erklärt, das man mit dem Ausweis überall parken darf, wenn es keine freien Parkplätze gibt.. als wir dann zum Auto zurückgekommen sind, haben wir bemerkt, dass das Auto anscheinend vom Abschleppdienst auf die andere Strassenseite gebracht worden ist.. nun soll ich auch 150 Euro Strafe zahlen.. ist das rechtlich in Ordnung, das man trotz Ausweis so viel zahlen muss? der Abschleppvorgang wurde am 31.01.2012 gemacht..ist die Strafe inzwischen ungültig?
4 Antworten
Da hätte ich zunächst mal eine Frage hat dein Vater den Blauen Behindertenparkausweis oder hast du nur seine Schwerbehindertenausweis ausgelegt. Der Schwerbehindertenausweis alleine berichtigt in dem Fall zu gar nichts. Auch mit dem Behindertenparkausweis darf man nicht Parken wo man will vielmehr darf man im Parkverbot maximal 3 Stunden Parken Sperrflächen sind Tabu. Der Herr mit Rathaus hat Unsinn erzählt. Ich habe so einen Blauen Parkausweis und habe mir die Sondergenehmigung die dazu gehört genau durchgelesen und da steht nichts davon drin das man Parken darf wo man will. Auf Behindertenparkplätzen darf man übrigens auch nur mit dem Behindertenparkausweis parken.
Das ist rechtlich in Ordnung - und der Sonderausweis berechtigt nicht zum wilden Parken, sondern nur zum Parken auf entsprechenden Sonderflächen.
Die Strafe ist nicht "ungültig", sondern wenn, wäre Sie verjährt. Die Verjährung tritt aber erst in etwa 3,5 Jahren ein.
Wahrscheinlich handelt es sich aber nicht um eine Strafe (richtig: Bußgeld), sondern um die Abschleppkosten.
Das stimmt. Habe ich vergessen, sorry.
parken auf dafür gekennzeichnete Flächen ist nur mit dem Blauen Parkausweis erlaubt, dies bestätigt der der Inhaber dieses Ausweises außergewöhnlich gehbehindert ist. Dies ist als Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis eingetragen "aG"....ist dies der Fall dann habt ihr die Möglichkeit diese blaue Parkkarte zu beantragen und dürft euch auch auf diese Parkplätze stellen - wenn nicht, dann habt ihr falsch geparkt und müsst zahlen
allerdings habe ich mal gehört das man auch mit einem schweren Herzfehler auf diesen Plätzen parken darf - das weiß ich aber nicht genau, läßt sich aber bestimmt ergoogeln oder bei Amt nachfragen....
Du bekommst diesen Blauen Parkausweis für Behinderte auch wenn dein Vater das Merkzeichen "BI" für Blind im Schwerbehindertenausweis hat.
Hallo, erst einmal vielen Dank für die Antworten!!! mein Vater hat natürlich den blauen Schwerbehindertenausweis, gibt es auch andere Farben? klar war er dabei, sonst hätte den Ausweis nicht ausgelegt, da ich es nicht außer ihn nutzen darf.. hier trennen sich auch wieder die Meinungen, das man es darf und nicht darf..es waren definitiv nicht länger als drei Stunden..
Es mögen sich die Meinungen Trennen, aber der Gesetzgeber sieht das eindeutig. Du darfst den Ausweis nur Auslegen wenn die Fahrt dem Transport des Ausweisinhaber dient alles andere ist Missbrauch von Ausweisdokumenten. Es gibt noch eine orange Parkausweis der berechtige aber nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen.
Der Sonderausweis berechtigt nicht nur zum Parken auf den Sonderflächen, sondern auch zur kostenfreien Benutzung aller anderen ausgewiesenen Stellplätze.