Eingeschränktes Haltverbot, Uhrzeit und Bewohner mit Parkausweis frei?
Hallo!
Was bedeutet es, wenn unter einem einem eingeschränktem Haltverbotsschild ein Zusatzschild „werktags von 10-18“ und darunter ein Zusatzschild „Bewohner mit Parkausweis frei“ steht?
- Das eingeschränkte Halteverbotsschild gilt werktags von 10-18 Uhr und Bewohner mit Parkausweis sind von dieser Einschränkung befreit und können dort zu jeder Zeit parken? Demnach können andere Personen ohne Parkausweis außerhalb der Zeiten (18:01-09:59) Uhr auch dort parken...
- Das eingeschränkte Haltverbot gilt von 10-18 Uhr und außerhalb dieser Zeiten dürfen nur Bewohner mit Parkausweisen dort parken. Personen ohne Parkausweis dürfen dort überhaupt nicht parken.
danke!
3 Antworten
Kombinationen von Verkehrsschildern und Zusatzzeichen werden normalerweise von oben nach unten gelesen. Hauptschild Haltverbot, dies wird durch das erste Zusatzzeichen auf die Zeit von 10 bis 18 Uhr beschränkt und davon werden Bewohner durch das 2. Zustazzeichen ausgenommen.
Deine erste Aussage stimmt.
Eine Einschränkung, zum Beispiel in diesem Fall zeitlich, bezieht sich immer und ausschließlich nur auf das unmittelbar darüber montierte Schild. Heißt also dein Halteverbot ist zeitlich limitiert. Die Bewohner dürfen nicht limitiert durch eine weitere Angabe dort parken.
deine 1 passt 100pro. mehr kannst dazu nicht schreiben