Attest (für Arbeitgeber) vom Arzt als Werbekosten absetzbar?
Mein neuer Arbeitgeber wollte vor der Einstellung ein Attest vom Arzt, dass ich die Arbeit auch machen kann.
Für die 5 Minuten Untersuchung wolle sie 50 Euro haben, die habe ich zähneknirschend bezahlt.
Kann ich dieses Attest, was ja Vorraussetzung für die Einstellung war, nächstes Jahr bei den Werbekosten angeben?
Ich meine es war ja immerhin eine Vorraussetzung, um den Job zu bekommen.
4 Antworten
Du kannst die Kosten als Werbungskosten ansetzen. Da die Kosten notwendig waren, damit du einen Job bekommen hast und du durch den Job ja auch Steuern zahlst. Du hast die Untersuchung ja nicht machen lassen, weil du krank bist, sondern weil der Arbeitgeber dies gefordert hat.
Allerdings kommt es beim neuen Arbeitgeber nicht gut an, wenn du die 50 EUR zurückforderst. Würde ich nicht probieren; auch nicht vorsichtig.
Viel Erfolg im neuen Job
Gruß
Ana
Kannst Du als Werbungskosten angeben. Das wird aber erst interessant für Dich, wenn Deine Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.000 € übersteigen.
Andererseits: könntest Du nicht dem neuen AG diese Arzt-Liquidation aufdrücken? Würde ich an Deiner Stelle mal versuchen.
Im Zweifelsfall würde ich das bei der Einkommensteuer als "außergewöhnliche Belastung" absetzten, da passen ärztliche Untersuchungen immer sehr gut rein.
Da die zumutbare Belastung gegengerechnet wird und sofern keine weitere Aufwendungen gelten gemacht werden können, werden scih 50 € wahrscheinlich steuerlich nicht auswirken.
Ein Anruf beim FA gibt Dir die entsprechende Anwort.
Mit dieser Antwort kann der Fragesteller wirklich viel anfangen.