vergessen beim Arzt nach Attest zu fragen, darf er es später ausstellen?

6 Antworten

Hi, ohne Krankmeldung kannste rausgeworfen werden (unentschuldgtes Fehlen). Oder nimmst Urlaub für die Fehltage. Rufe in der Arzt-Praxis an, bitte um die Ausstellung der Krankmeldung (die holst Du dann rasch ab). Die Krankmeldung sollte so schnell wie Möglich beim Arbeitgeber sein, spätestens am 3. Tag. Vorher dort anrufen, Krankheit melden. Sofort per Post hinsenden oder Bekanntem, Kollegen usw. mitgeben. Gruß Osmond http://www.arbeitsratgeber.com/krankmeldung_0249.html Zitat: •Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber die Arbeitunfähigkeit am ersten Tag der Erkrankung bis 11.00 Uhr bzw. in den ersten Arbeitsstunden telefonisch, per Fax oder per email mit. Nennen Sie auch die mögliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber erhält so die Möglichkeit, den Ausfall abzufangen. Bei mehrmaligem Verletzen dieser Anzeigepflicht oder einer verspäteten Abgabe der Krankmeldung riskieren Sie eine Abmahnung bzw. danach eine Kündigung •Nach spätestens 3 Kalendertagen ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Form eines ärztlichen Attests vorzulegen. Achten Sie darauf, ob in Ihrem Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag eine frühere Frist aufgeführt ist. Ansonsten ist der Arbeitgeber berechtigt, die Lohnzahlung einzustellen •Dauert die Krankheit länger als im Attest genannt, ist eine neue Bescheinigung vorzulegen •Den ärztlichen Anweisungen ist Folge zu leisten. Sie verzögern sonst den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit und verlieren für den verlängerten Zeitraum den

Brini87 
Beitragsersteller
 17.11.2010, 15:53

Auch wenn ich nur einen Tag krank war (war Montag krank, hatte schon das ganze Wochenende im Bett gelegen) Ist es nicht so, dass wenn im Arbeitsvertrag nicht festgehalten wurde, dass ab dem ersten Tag des fehlens ein Attest einzureichen ist, erst ab dem 3.ten Tag ein Attest verlangt werden kann??? Und somit auch egal ist? Angerufen habe ich ja...

osmond  17.11.2010, 16:00
@Brini87

Hi, dann schon. Denke ich mal. Bin kein Arbeitsrechtler. lgO

Achso fällt mir gerade noch ein, der Grund warum ich kein Attest mehr bekomme ist, weil als ich da war aufgrund von Krankheit war im 3. Quartal und nachgefragt nach dem Attest hatte ich im 4. Quartal. Das war die Begründung der Arzthelferin, warum die Praxis keins mehr ausstellen kann.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens nach dem dritten Tag, also am vierten Tag dem Arbeitgeber vorgelegt werden (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz). Es sei denn, in deinem Betrieb gibt es eine andere Regelung. Wenn deine Erkrankung kürzer war, musst dir keine Gedanken machen. Ansonsten würde ich den Arbeitgeber ansprechen und die Situation schildern. Es wird dir schon keiner den Kopf abreißen.

Er kann es auf jeden Fall später auch noch ausstellen. Keine Angst!

ja, das kann der ;) er hat es ja sogar in der akte stehen... geh doch einfach nochmal hin..