Krankmeldung auch am 2. Tag?
Hallo zusammen,
ich habe mich gestern--am Montag- in der Frühe um 8 bei meinem Arbeitgeber krank gemeldet und hatte heute am Dienstag einen Arzttermin. Am Montag hatte mein Arzt noch Urlaub. Weil ich lange warten mußte, kam ich heute am Di erst um 16:30 Uhr vom Arzt zurück und habe meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich bis einschließlich Donnerstag krank geschrieben bin. Leider war die Personalabteilung heute nachmittag schon abwesend. Jetzt meinte eine Kollegin, die noch da war, ich hätte mich heute früh erneut melden müssen? Jetzt gilt der Tag heute als unentschuldigtes Fehlen trotz gestriger Krankheitsanzeige und Attest? Ich wußte nicht, dass man jeden Tag nach der Krankmeldung wieder anrufen muss. Ist das so?
12 Antworten
Nein dem ist nicht so. Du hast dich gestern für Montag krankgemeldet mit Sicherheit mitgeteilt, dass du heute einen Arzttermin hast, und dich somit auch für Dienstag krankgemeldet, da der AG nicht erwarten kann, dass du trotz Arzttermin um 8 uhr zum Dienst erscheinst bzw. um 8 Uhr anrufst um dich weiter krank zu melden... Das Attest sollte allerdings Morgen beim Arbeitgeber sein...
Ob du das wusstest ist uninteressant, wenn es in deinem Arbeitsvertrag steht, dass du dich jeden Tag melden musst, so lange noch kein Attest vorliegt, gilt das auch. Telefonieren kann man auch wenn man warten muss.
ja, das ist so! du hast dich zwar gestern krank gemeldet und dies gilt für den gestrigen Tag. Das heißt, du hättest heute morgen noch einmal in der Firma anrufen müssen um mitzuteilen, dass du auch heute nicht arbeitsfähig bist. Es sei denn, du hast gestern ausdrücklich deinem Chef mitgeteilt, dass du heute ebenfalls nicht zur Arbeit gehen kannst. aber dein Arzt erst heute Sprechstunde hat, so dass die AU nachträglich eingereicht werden muss. Asonsten gilt es so, wie deine Kollegin es gesagt hat. Du kannst dadurch sogar eine Abmahnung riskieren!
davon steht oben im Report der Fragestellerin nichts! Es steht dort nicht geschrieben, dass der Chef am Montag informiert wurde, dass sie erst am Dienstag zum Arzt geht (unabhängig davon, ob der Arzt am Montag Urlaub hatte oder nicht). Jedenfalls ist das Ganze sehr verwirrend......
na ja, ich habe gestern gesagt, dass ich mich vorerst für Montag krank melde.
Wie kann man dieses "vorerst" interpretieren?
Ich muss ein Attest am 3. Tag vorlegen bzw. kann drei Tage ohne Attest fehlen-nur zur Info.
Zum Glück bin ich verbeamtet.
dieses "vorerst" kann man nicht interpretieren. Das ist nicht dasselbe wie: gilt auch für morgen.........kann man auch interepretieren: heute bin ich krank, wie es morgen aussieht, weiss ich nicht. Deshalb immer klar sagen: heute bin ich krank, wie es aussieht auch morgen noch......."vorerst für Montag" ist klipp und klar nur der Montag gemeint und schließt den Dienstag nicht mit ein. Das heißt, da gilt erneut die Meldepflicht
nein, du meldest dich am tag der krankheit mit der voraussichtlichen dauer. die krankschreibung hierfür reichst du dann einfach ein. Wenn der Arzt dich auch rückwirkend für Montag krankschreibt, ist alles i.O.
ja, er hat mich auch für Montag rückwirkend krankgeschrieben. Danke!
das ist schon mal beruhigend! Trotzdem in Zukunft dich immer beim Arbeitgeber melden bzw. deutlich sagen ich bin heute krank und auch morgen (wenn das abzusehen ist), wenn das nicht abzusehen ist und du trotzdem am anderen Tag noch zu Hause bleibst, dann wieder dich telefonisch melden. Dazu ist man sogar verpflichtet......
ich gebe dir zwar Recht, aber wenn die Fragestellerin gestern ihrem Chef nicht gesagt hat, dass sie auch heute noch krank ist, sieht es anders aus! Dann wäre heute die Pflicht gewesen, sich noch einmal telefonisch zu melden.
dann ja.. da hast du recht.. hatte ja geschrieben mit angabe der dauer.. ist die nicht erfolgt, dann ist es natürlich blöd und hier handelt die firma dann richtig.
Ab wann gilt den deine AU? Siehste! Ab Heute - ohne Uhrzeit!
Ergo, kein unentschuldigtes Fehlen
Gute Besserung!
Aber: Wenn sie gestern mitgeteilt hat, dass sie heute zum Arzt geht, dann sieht die Geschichte wieder ganz anders aus...