Krankmeldung auch am 2. Tag?

12 Antworten

Nein dem ist nicht so. Du hast dich gestern für Montag krankgemeldet mit Sicherheit mitgeteilt, dass du heute einen Arzttermin hast, und dich somit auch für Dienstag krankgemeldet, da der AG nicht erwarten kann, dass du trotz Arzttermin um 8 uhr zum Dienst erscheinst bzw. um 8 Uhr anrufst um dich weiter krank zu melden... Das Attest sollte allerdings Morgen beim Arbeitgeber sein...

Ob du das wusstest ist uninteressant, wenn es in deinem Arbeitsvertrag steht, dass du dich jeden Tag melden musst, so lange noch kein Attest vorliegt, gilt das auch. Telefonieren kann man auch wenn man warten muss.

ja, das ist so! du hast dich zwar gestern krank gemeldet und dies gilt für den gestrigen Tag. Das heißt, du hättest heute morgen noch einmal in der Firma anrufen müssen um mitzuteilen, dass du auch heute nicht arbeitsfähig bist. Es sei denn, du hast gestern ausdrücklich deinem Chef mitgeteilt, dass du heute ebenfalls nicht zur Arbeit gehen kannst. aber dein Arzt erst heute Sprechstunde hat, so dass die AU nachträglich eingereicht werden muss. Asonsten gilt es so, wie deine Kollegin es gesagt hat. Du kannst dadurch sogar eine Abmahnung riskieren!

deFleescha  03.05.2011, 19:10

Aber: Wenn sie gestern mitgeteilt hat, dass sie heute zum Arzt geht, dann sieht die Geschichte wieder ganz anders aus...

Vela1  03.05.2011, 19:19
@deFleescha

davon steht oben im Report der Fragestellerin nichts! Es steht dort nicht geschrieben, dass der Chef am Montag informiert wurde, dass sie erst am Dienstag zum Arzt geht (unabhängig davon, ob der Arzt am Montag Urlaub hatte oder nicht). Jedenfalls ist das Ganze sehr verwirrend......

Schnirfel 
Beitragsersteller
 03.05.2011, 19:25
@Vela1

na ja, ich habe gestern gesagt, dass ich mich vorerst für Montag krank melde.

Wie kann man dieses "vorerst" interpretieren?

Ich muss ein Attest am 3. Tag vorlegen bzw. kann drei Tage ohne Attest fehlen-nur zur Info.

 

Zum Glück bin ich verbeamtet.

Vela1  03.05.2011, 19:30
@Schnirfel

dieses "vorerst" kann man nicht interpretieren. Das ist nicht dasselbe wie: gilt auch für morgen.........kann man auch interepretieren: heute bin ich krank, wie es morgen aussieht, weiss ich nicht. Deshalb immer klar sagen: heute bin ich krank, wie es aussieht auch morgen noch......."vorerst für Montag" ist klipp und klar nur der Montag gemeint und schließt den Dienstag nicht mit ein. Das heißt, da gilt erneut die Meldepflicht

nein, du meldest dich am tag der krankheit mit der voraussichtlichen dauer. die krankschreibung hierfür reichst du dann einfach ein. Wenn der Arzt dich auch rückwirkend für Montag krankschreibt, ist alles i.O.

Schnirfel 
Beitragsersteller
 03.05.2011, 19:19

ja, er hat mich auch für Montag rückwirkend krankgeschrieben. Danke!

Vela1  03.05.2011, 19:26
@Schnirfel

das ist schon mal beruhigend! Trotzdem in Zukunft dich immer beim Arbeitgeber melden bzw. deutlich sagen ich bin heute krank und auch morgen (wenn das abzusehen ist), wenn das nicht abzusehen ist und du trotzdem am anderen Tag noch zu Hause bleibst, dann wieder dich telefonisch melden. Dazu ist man sogar verpflichtet......

Vela1  03.05.2011, 19:16

ich gebe dir zwar Recht, aber wenn die Fragestellerin gestern ihrem Chef nicht gesagt hat, dass sie auch heute noch krank ist, sieht es anders aus! Dann wäre heute die Pflicht gewesen, sich noch einmal telefonisch zu melden.

DPawi  03.05.2011, 19:17
@Vela1

dann ja..  da hast du recht.. hatte ja geschrieben mit angabe der dauer.. ist die nicht erfolgt, dann ist es natürlich blöd und hier handelt die firma dann richtig.

Ab wann gilt den deine AU? Siehste! Ab Heute - ohne Uhrzeit!
Ergo, kein unentschuldigtes Fehlen
Gute Besserung!