Arztbehandlung ohne Termin?
Ist ein Arzt, der eine reine Terminpraxis führt dazu verpflichtet, den Patienten im Notfall bzw. bei akuten Schmerzen auch ohne Termin zu behandeln? (z. B. ein Urologe und eine Patientin mit einer akuten, schmerzhaften Blasenentzündung)
7 Antworten
ist wie beim zahnarzt der hat auch eigentlich termine zu vereinbaren aber ein schmerzpatient muss sofort dran kommen! also JA (vielleicht einen kurzen anruf vorher machen und vorankündigen das sie es sich noch etwas richten können) aber sonst kein problem! habs auch noch nie erlebt das es ein arzt verweigert
Ich denke, höchstens in Lebensgefahr...
Wenn es sich wirklich um einen Notfall handelt...muss er den Patienten behandeln...ansonsten wäre es eine Art unterlassene Hilfeleistung und damit macht sich der Arzt strafbar...wobei bei einer akuten schmerzhaften Blasenentzündung die Frage ist....wie akut ist sie...so akut,dass man kurz vorm kollaps steht oder einfach nur extrem schmerzhaft...aber prinzipiell sollte der Arzt wenn erstmal keine akute Lebendsgefahr besteht wenigstens die Möglichkeit anbieten doch im Wartezimmer Platz zu nehmen und nicht gleich generell abweisen.
Ärzte, sowohl niedergelassene wie auch im KH, sind dazu verpflichtet Notfallpatienten zu behandeln. Die Konsequenz daraus ist, dass der Arzt sich diesen Patienten zeitnah ansehen wird. Vorausgesetzt, dass es nicht noch mehr dringende Fälle gibt. Die Frage der Behandlung ist damit aber noch nicht geklärt. Es ist auch möglich, dass der Arzt sich den Patienten anschaut und diesen dann beispielsweise per Krankentransport ins Krankenhaus einweist.
Akute oder starke Schmerzen sind kein Notfall im eigentlichen Sinne. Unter den Notfällen, die zur sofortigen Hilfeleistung verpflichten (§ 323 c StGB), versteht man lebensbedrohliche oder zumindest potentiell lebensbedrohliche Situationen.
Ein Arzt darf also Patienten mit akuten Schmerzen tatsächlich abweisen, wenn er es z. B. durch eine übervolle Praxis begründen kann.
Top Antwort...mit Verweis in den Paragraphendschungel...DH
Top Antwort...mit Verweis in den Paragraphendschungel...DH