Unterlassene Hilfeleistung vom Arzt und vom Pflegeheim - Anzeige?
Hallo,
am Sonntag habe ich meinen Vater (83 J.) im Pflegeheim besucht. Er fühlte sich miserabel, was er auch zum Ausdruck brachte. Mir fiel auf, dass er sich kaum mehr auf den Füßen halten konnte. Er lief aber davor auch schon nicht mehr so gut. Seine Sprache war nach einem Schlaganfall vor 16 Jahren nicht mehr wirklich gut, aber verständlich. Nun verstand ich ihn noch schlechter. Anderen Heimbewohnern fiel sein verändertes Verhalten auch auf und machten mich darauf aufmerksam. Ich fragte mich, ob er wieder einen Schlaganfall bekommen hat, war mir aber unsicher.
Ich bat die Pflegerin, mit meinem Vater am Montag sofort zum Arzt zu gehen und teilte ihr meine Vermutung mit. Sie zog das Ganze ins Lächerliche und sagte, sie hätte ihm doch schon einen Rollator zur Verfügung gestellt und wenn er das Gebiss nicht drin hätte, würde man ihn ja eh schlecht verstehen, ausserdem käme das davon, dass er zu wenig trinkt, ausserdem gehe der Arzt in einer Woche in Urlaub und er hätte wichtigere Fälle zu behandeln, als mein Vater und er war vor 2 Wochen erst beim Arzt, es sei alles unauffällig..... Ich ließ nicht locker, schließlich versprach sie mir, mit meinem Vater zum Arzt zu gehen.
Vorsichtshalber rief ich am Montag beim Arzt an (konnte nicht mit ihm persönlich sprechen) und sagte der Sprechstundenhilfe was mir bei meinem Vater aufgefallen wäre, der Arzt solle ihn auf Verdacht auf Schlaganfall untersuchen.
Die Pflegerin holte am Montag einen Termin, so dass mein Vater erst am Dienstag dem Arzt vorgestellt wurde. Dieser sagte, er hätte keine Lähmungserscheinungen feststellen können, mein Vater weiß wie er heißt usw... und wurde schließlich wegen einem Notfall wieder ins Heim entlassen. Mein Vater wurde jedoch vom Arzt am Donnerstag erst, wegen Verdacht auf Schlaganfall, in die nächste Klinik überwiesen.
Dort stellte sich heraus, dass mein Vater am Samstag (also einen Tag, bevor ich ihn besuchte) einen Schlaganfall erlitt.
Ich möchte den Arzt und das Pflegeheim auf unterlassene Hilfeleistung verklagen.
Meine Fragen: kann ich das, auch gegen den Willen meines Vaters? (Er ist voll zurechnungsfähig und ich bin sein Kind). Ist es ratsam vor der Anzeige einen Anwalt aufzusuchen? Muss ich die Anzeige bei der Polizei machen? Welche Beweisunterlagen benötige ich? Wie sind die Aussichten dieser Klage?
9 Antworten
Eine direkte Therapie eines Schlaganfalls (Lyse) ist nur innerhalb der ersten 6 bis 8 Stunden nach Eintritt des Ereignisses möglich (in wenigen Ausnahmefällen 24 Stunden). Also wäre auch Sonntag oder gar Montag schon zu spät gewesen. Bei VD auf einen Schlaganfall ruft man sofort den Notruf 112 an und geht nicht erst Tage später zum Arzt. Eigentlich haben alle falsch gehandelt. Durch die weitere Verzögerung um einen Tag ist wohl kein zusätzlicher Schaden entstanden.
Würde mich villeicht telefonisch mit einem Anwalt auseinander setzen und ihm den vorfall schildern so kommst du glaube ich am weitesten.
Aber echt nicht inordnung was da abgezogen wurde. Wünsche euch viel Glück
JA! UNBEDINGT!
Sonst machen die grad weiter so. Außerdem war das Körperverletzung!
Geh' zu einem Anwalt. Frag' mal bei der Krankenkasse oder der VdK nach. Die können Dir bestimmt weiter helfen.
hi,
selbstverständlich hast du das recht eine Anzeige zu machen da es hier eindeutig um körperverletzung und unterlassener hilfeleistung geht. Was du braucht sind zeugen und den arztbericht .Dein vater brauch damit nicht einverstanden sein damit du gegen das heim vorgehen kannst. Du solltest unbedingt die Heimaufsicht einschalten und den vorfall dort melden. Zudem der Krankenkasse bescheid geben den wenn sowas vorkommt müssen sie sofort einschreiten.
Die andere seite ist die dein vater braucht pflege und kann sich nicht mehr allein versorgen.Du solltest unbedingt eine Vorsorgevollmacht ausstellen und vom deinen vater solange er noch fit ist unterschreiben lassen.Diese vordrucke bekomst du im Internet oder bei den Behörden.
Viel glück und gute besserung für deinen Vater.
aragon
Falls du eine Pflegevollmacht hast, oder als Vormund eingesetzt bist, würde ich den Amtsarzt informieren. Im Normalfall erfolgt dann ein Besuch vom Verwaltungsrichter .(Vormundschaftsgericht) Die rechtliche Lage ist nach deiner Schilderung sehr schlecht zu beurteilen, da das Handeln der Ärzte nicht an einen Erfolg gebunden ist.