Termin verpasst wegen öffentlichem Verkehrsmittel - wer haftet?
Verpasst man einen Termin zur Psychotherapie, muss man den Ausfall aus eigener Tasche zahlen (immerhin fast 60,-€), weil dieser nicht bei der Kasse abgerechnet werden kann.
Wie ist es aber, wenn Verkehrsmittel, mit denen man zum Termin kommt, ausfallen bzw. Verspätung haben? Haftet dann das Verkehrsunternehmen?
(Meine Mutter fährt nimmt den Zug, mit dem sie 1,5 Stunden früher da ist. Mit einem Zug später würde sie zu spät kommen, mit einem Zug früher wäre sie 3 Stunden zu zeitig.)
9 Antworten
Für Verspätungen haftet das Unternehmen i.d.R. nicht.
Es ist aber so, dass das einige Verkehrsunternehmen inzwischen eine Pünktlichkeitsoffensive gestartet haben. Aber das ändert nichts an deiner Situationn, da dann nur in Höhe des Tickets gehandelt wird und nur die Fahrtkosten erstattet werden.
Eine Regelung auf eine Erstattung von Aufallkosten bei solchen Terminen gibt es leider nirgends. Auch die DB hat sowas nicht abgesichert. Aber meistens kann man das auch dann regeln, wenn man im Zug sitzt und dann von dort bei erwarteter Verspätung der Termin nicht eingehalten werden kann. Evtl. ist dann meistens ein wenig Luft nach hinten.
Und da machen die meisten Ärzte auch keinen Streß, wenn sie wissen, dass der Patient mit dem ÖPNV anreisen muss und lange unterwegs ist.
Die verkehrsunternehmen schließen die Haftung für solche Dinge normalerweise in ihren beförderungsbedingungen aus. Je nachdem, wo sie wohnt bzw. fährt bekommt sie einen teil des Fahrpreises erstattet oder kann sich die kosten für ein Taxi bis zu einer bestimmten Höhe erstatten lassen. Aber für die folgekosten kommt wohl kein verkehrsunternehmen auf.
Die AGB der öffentlichen Verkehrsmittel schliessen eine solche weitergehende Haftung für Verspätungen aus. Einen solche Schaden bekommst Du dann eben von niemanden erstzt.
1,5 Stunden ist doch ein ordentlicher Zeitpuffer, da müßte ja schon ziemlich viel schief gehen.
Wenn du das Auto nimmst und dann im Stau stehst, haftet auch niemand. Bei der Bahn bekommst du immerhin einen Teil des Fahrpreises erstattet.
Wie lange vorher muß man beim Psychotherapeuten anrufen um einen Termin zu verschieben? Vielleicht muß man dann nicht die vollen 60€ selbst zahlen, wenn man bei Zugausfall noch rechtzeitig vorher Bescheid gesagt hat.
Auf jedem Fahrplan stehen nicht nur die Abfahrtzeiten, sondern (mit Ausnahme DB) auch ein Linienverlauf mit Haltestellen und gleich unter dem Wort "Fahrplan" steht:
"Ohne Gewähr" !!! Wie beim Lotto.
Ist ja auch klar, weil bei mehreren 10 000 Fahrgästen pro Stunde in D schon irgendjemand irgendeinen Grund findet - und wenn es nur der Seelenklemptner ist...
1,5 Stunden Aufenthalt sind ne ganze Menge, aber der Fahrplan erlaubt keine andere Verbindung. Trotzdem darf dieser eine Zug nicht ausfallen, denn es gibt keine Alternativen. LG