Ärztliche Schweigepflicht Jugendliche (Drogen/ethisch)?
Zusammenfassung:
- Patient ist unter 18 und beim Kinder- oder Hausarzt
- durch Gespräch oder Blut-/Urinuntersuchung kam Drogenkonsum ans Licht
- Patient hat keine enormen Einschränkungen/Probleme durch die Sucht
- Patient ist in Behandlung bei anderen Fachärzten die wohl medikamentös behandeln (z.B. Psychologe/Psychotherapeut; Reha; Schmerztherapie; Urologe; etc.)
- Patient fährt nur mit Bus/Bahn/Fahrrad oder geht zu Fuß (keine Fahrlizenzen)
Mir ist diese Situation in den Sinn gekommen, als ich über die Grenzen der Schweigepflicht nachgedacht habe. --> die Eltern alkoholvergiftete Jugendliche dürfen laut Schweigepflicht nicht informiert werden, dass das Kind zur Ausnüchterung im Krankenhaus betreut liegt und das Betroffene Kind wird am Folgetag ohne Folgen/Strafen entlassen
Wie wird in so diesem Beispielfall gehandelt werden dürfen?
- Denn die ärztliche Schweigepflicht muss berücksichtigt werden,
- jedoch ist es die Pflicht des Schutzes der Kinder durch die Erziehungsberechtigten,
- andere Fachärzte könnten erheblichen Schaden verursachen und
- sich selbst schadet der Patient sowieso,
- aber er stellt ja keine direkte Gefahr für Mitmenschen dar (z.B. Fahrzeugführung unter Btm), die eine "Verletzung" der Schweigepflicht gestatten würde.
3 Antworten
Bei Minderjährigen entscheidet der Arzt, ob er das Kind für reif genug hält.
Das ist meist der Fall und da wart der Arzt dann auch die Schweigepflicht.
Der Arzt muß in diesem Fall entscheiden, ob er dem Jugendlichen zutraut, mit diesem Drogenkonsum klarzukommen.
Wenn er das dem Jugendlichen nicht zutraut, dann muß er die Eltern informieren.
Auch minderjährige können bereits Privatgeheimnisse haben, daher gilt die ärztliche Schweigepflicht auch gegenüber den Erziehungsberechtigten. Der einzige der den Arzt rechtswirksam von der Schweigepflicht entbinden kann ist der Patient selber.
Moment....ist Gefahr im Verzug darf der Arzt / Therapeut die Erziehungsberechtigten informieren. Eine Alkoholvergiftung zähle ich dazu.
Ist der Alkoholisierte minderjähring werden die Eltern bei Einlieferung über dessen / deren Aufenthalt informiert. Dazu ist die Klinik verpflichtet. Sind medizinische Eingriffe nötig bedarf es die Zustimmung der Eltern (ausgenommen akuter Notfall).
die Eltern alkoholvergiftete Jugendliche dürfen laut Schweigepflicht
nicht informiert werden
Das stimmt nicht. Jegliche Behandlung bei der ein Minderjähriger nicht einsichtsfähig ist bezüglich seiner Situation, muss den Eltern gemeldet werden.