GOÄ arzt ged bezahlen wegen verpassten termin?

4 Antworten

Das geht nach der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) "GOÄ-Nr. 56 Verweilen, je angefangene halbe Stunde Die Verweilgebühr darf nur berechnet werden, wenn der Arzt nach der Beschaffenheit des Krankheitsfalls mindestens eine halbe Stunde verweilen muss und während dieser Zeit keine ärztliche(n) Leistung(en) erbringt. Im Zusammenhang mit dem Beistand bei einer Geburt darf die Verweilgebühr nur für ein nach Ablauf von zwei Stunden notwendiges weiteres Verweilen berechnet werden. Der anwendbare Faktor ist 1,8. Die Gebühr fällt 2 x an, weil mindestens 30 Minuten abgewartet werden muss, bis die Ziffer Berechnungsfähig ist. Ein Hautarzt stellt sich in der Regel auch auf einen viel höheren Zeitaufwand ein." Ich kann es schon nachvollziehen, dass diese Gebühr zu Recht eingefordert wird. Auch du möchtest für deine Arbeitszeit entlohnt werden. Beispiel: Auch wenn kein Kunde im Laden steht, soll der Chef sich an den Vertrag halten und den Lohn überweisen, aber in dem Moment hat er dafür nichts verdient. Weshalb sollte der Arzt hier jetzt auf seinen "Lohn" verzichten?

Ausfallhonorar/Schadenersatz ist grundsätzlich nicht möglich; nur wenige Ausnahmen gibt es und es sind einige vertragliche Bedingungen zu erfüllen:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/termin-abgesagt-patient-kommt-nicht-ausfallhonorar-oder-schadensersatz_028595.html

SweetSecret86  08.04.2016, 04:29

GOÄ-Nr. 56 Verweilen, je angefangene halbe Stunde

Die Verweilgebühr darf nur berechnet werden, wennder Arzt nach der Beschaffenheit des Krankheitsfallsmindestens eine halbe Stunde verweilen muss undwährend dieser Zeit keine ärztliche(n) Leistung(en)erbringt. Im Zusammenhang mit dem Beistand beieiner Geburt darf die Verweilgebühr nur für ein nachAblauf von zwei Stunden notwendiges weiteres Verweilenberechnet werden.Der anwendbare Faktor ist 1,8. 

dresanne  07.04.2016, 22:13

In Deinem Rechtstipp geht es nur um abgesagte Termine. Das trifft aber hier nicht zu, er hat den Termin einfach vergessen.

DerSchopenhauer  07.04.2016, 22:22
@dresanne

Ausfallhonorar bei Nichterscheinen:

Dies ist in der Regel nur in einer reinen Bestellpraxis (KEINE Behandlung von nicht angemeldeten Personen) der Fall, die Termine relativ weitläufig vergibt und ausschließlich für einen Patienten reserviert, so dass bei Nichterscheinen dieses Patienten eine tatsächliche Wartezeit auf den nächsten Patienten und damit verbunden ein Honorarausfall entsteht.

Dies wiederum erfordert, dass der Patient ohne vorherige
Terminabsage einfach zum Termin nicht erscheint oder so kurzfristig den Termin absagt, dass es der Praxis nicht möglich ist, kurzfristig einen anderen Patienten einzubestellen oder Termine zu verlegen.

Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, entsteht der Praxis durch das Nichterscheinen des Patienten zum Termin ggf. ein tatsächlicher Honorarausfall.

Hast du irgendwas unterschrieben als du in diese Praxis das erste mal gekommen bist?

Kegonamoa 
Beitragsersteller
 07.04.2016, 21:48

Nein. Habe nichts unterschrieben

Missnat  08.04.2016, 02:26
@Kegonamoa

Ich würde mich darauf beziehen, das sie dich nicht darauf hingewiesen haben . Die werden zwar sagen die dürften das aber beharre dadrauf das Sie dich nicht in Kenntnis gesetzt haben UND du nichts unterschrieben hast.

SweetSecret86  08.04.2016, 04:27
@Missnat

Das ist egal. Du wirst von jedem Arzt bei der Terminvereinbarung auf die pünktliche Einhaltung des Termins hingewiesen.

Wenn es um die Behandlungsmethoden geht, dann sollte es immer mit dem Privatpatient auf Augenhöhe sein. Wenn es um das Zahlen geht, dann reicht es "Kassenpatient" auf der Karte stehen zu haben, oder wie?

Ja, Ärzte können so etwas in Rechnung stellen. Darüber musst Du nicht informiert werden.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Ob Dir das hilft weiß ich nicht.