Anzahlung (Friseur) zurück bekommen?

5 Antworten

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Das ist ja genau der Sinn dieser Anzahlung, damit dort nicht willkürlich Termine abgesagt werden.

Laluna724 
Beitragsersteller
 02.08.2019, 18:59

Also die dürfen das Geld behalten obwohl ich rechtzeitig abgesagt habe?

Hier wäre jetzt interessant, ob Du irgendeine Vereinbarung unterschrieben hast, dass die Anzahlung nicht zurück bezahlt wird, sofern der Termin wieder storniert wird.

Wenn die Friseurin dieses "Autogramm" von Dir nicht hat, muss sie Dir zwangsläufig die 50 € auch wieder zurück geben...

Mittlerweile kommt es oft vor, dass wegen unentschuldigtem Fernbleiben die Anzahlung einbehalten wird. War jedoch bei Dir nicht der Fall...

Laluna724 
Beitragsersteller
 02.08.2019, 18:47

Ich habe nichts unterschrieben

schwarzwaldkarl  02.08.2019, 18:49
@Laluna724

dann würde ich ihr einfach mit einer Anzeige wegen Betrug oder Unterschlagung drohen, wenn sie Dir das Geld nicht sofort zurück gibt...

jurafragen  02.08.2019, 19:00
@schwarzwaldkarl

Jetzt wird dem Fragesteller schon geraten, selbst eine Straftat (Nötigung oder Erpressung) zu begehen?

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__648.html

Danach dürfte so ziemlich ausgeschlossen sein, dass der Fragesteller die vollen 50 Euro zurückverlangen kann.

Laluna724 
Beitragsersteller
 03.08.2019, 03:49
@jurafragen

Hey, also Sie sind sicher, dass ich kein Recht habe mein Geld zurück zu verlangen?

schwarzwaldkarl  03.08.2019, 08:08
@jurafragen

Der entscheidende Punkt ist aber jetzt, wie kann eine Friseurin beweisen, dass sie fünf Tage später in der Zeit keinen Termin mehr für einen neuen Kunden bekommen würde. Ganz davon abgesehen steht hier 5% und nach Deiner Logik würde dann der Friseurbesuch € 1.000,-- € kosten... Tatsache ich doch wohl hier hauptsächlich, dass der Friseurin nicht die ganzen 50,-- € zustehen und das ist doch das Entscheidende...

Wenn die Friseurin die kompletten 50 € behalten möchte, ist das garantiert nicht legitim...

schwarzwaldkarl  03.08.2019, 08:17
@schwarzwaldkarl

Also ich bin jetzt kein Experte "Recht", fühle mich allerdings jetzt durch diesen Link in meinem Rechtsempfinden bestärkt...

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/diesem-friseur-reicht-es-wer-termine-platzen-lass-zahlt-trotzdem/150/3094/369715

Sofern am Telefon die konkrete Frisierleistung bereits vereinbart werde – vom einfachen Schnitt bis zum Färben – könne ein Gericht unter Umständen einen Vertragsschluss annehmen, erläutert Rechtsexperte Lotz. "Wenn der Kunde dann einfach nicht erscheint, verstößt er gegen seine Mitwirkungspflicht." Auch in diesem Fall habe der Friseur jedoch keinen Anspruch auf den "vollen Betrag", wie ihn Klose geltend macht, sondern höchstens auf eine angemessene Entschädigung. "Entgangener Gewinn wird nicht ersetzt", so Lotz. Zur gerichtlichen Durchsetzung eventueller Ansprüche müsste ein Friseur aber auch die Anschrift des Kunden kennen – und daran dürfte es in den allermeisten Fällen schon scheitern.

Wenn dann der Kunde sogar fünf Tage vorher absagt, dürfte die Friseurin ganz schlecht Karten haben...

Laluna724 
Beitragsersteller
 03.08.2019, 22:19
@schwarzwaldkarl

Meine Behandlung sollte 140€ kosten und sie wollte 50€ Einzahlung

schwarzwaldkarl  05.08.2019, 09:31
@Laluna724

Bleibe bei meiner Meinung, auch wenn es nur ein Teil dieser 140 € sind, der Betrag ist nicht gerechtfertigt... Sie kann kaum beweisen, dass sie innerhalb von fünf Tagen keine neue Kunden für die Zeit findet...

Angemessen würde ich es schon empfinden, wenn Du überhaupt nicht abgesagt hättest... Würde an Deiner Stelle es nochmals im "Guten" probieren und anklingen lassen, dass Du für sie kaum Werbung machen könntest...

Sie sollte Dir zumindest einen Teil der 50 € zurück bezahlen...

Bei der Mafia machen sie das auch so - ich würde dort nur mehr mit geladenen Waffen erscheinen ... ;) Aber im Ernst - wenn Du eine Bestätigung für die geleistete Anzahlung bekommen hast, sollte da ja darauf stehen, wie damit umgegangen wird. Und wenn da nichts von Einbehalt steht (wovon ich ausgehe, denn das wäre aus meiner Sicht rechtswidrig), würde ich damit dort nochmal hingehen, mein Geld einfordern und bei Nichtbezahlung gleich darauf verweisen, dass mein nächster Weg der zur Polizei ist - das sollte eigentlich wirken ... :)

Laluna724 
Beitragsersteller
 02.08.2019, 19:49

Ich habe keine Bestätigung bekommen mir wurden nur die Bankdaten gegeben. Die Friseurin meinte „Wir verlangen eine Anzahlung weil viele Mädchen einfach nicht kommen“ und hat nicht gesagt dass ich mein Geld nicht zurück bekommen werde auch wenn ich 5 Tage im Voraus absagen würde

maexchen1999  02.08.2019, 19:52
@Laluna724

Ich würde dort einfach nochmal vorstellig werden und das Geld zurückfordern. Sollte das nichts bringen, würde ich wirklich zur Polizei gehen.

Ist denn "nur" der Termin oder die gesamte vereinbarte Leistung abgesagt worden?

Laluna724 
Beitragsersteller
 02.08.2019, 19:23

Meine Haare sollten dunkel gefärbt werden, ich glaube die gesamte Leistung.

jurafragen  05.08.2019, 09:52
@Laluna724
ich glaube die gesamte Leistung.

Der Glaube versetzt manchmal Berge. Vielleicht wäre es sinnvoller gewesen, den Termin nicht abzusagen, sondern einvernehmlich zu verlegen.

Auch kommt es im Ergebnis auf Details an. Sie wird sich jetzt auf den Standpunkt stellen, zu dem Termin 2 Herrenhaarschnitte durchgeführt zu haben, dann zieht sie von den 140 Euro die Einnahmen für die Herrenhaarschnitte und das Material fürs Färben ab, da bleiben dann mehr als 50 Euro übrig, die von Dir zu bezahlen wären.

Laluna724 
Beitragsersteller
 05.08.2019, 23:09
@jurafragen

Erstens, die macht keine Herrenhaarschnitte. Zweitens, schon an dem Tag wo ich abgesagt habe hat sie eine neue Kundin gefunden.

Laluna724 
Beitragsersteller
 05.08.2019, 23:16
@jurafragen

Sie reden übrigens von Ausfallgebühren. Ich habe rechtzeitig (5 Tage im Voraus) abgesagt, Ausfallgebühren kann sie verlangen, wenn ich, ohne abzusagen nicht gekommen wäre oder innerhalb von weniger als 48 Stunden abgesagt hätte

jurafragen  06.08.2019, 15:19
@Laluna724

Nein, ich rede von den gesetzlichen Ansprüchen bei Kündigung des Werkvertrags durch den Auftraggeber. Ich wünsche noch viel Erfolg beim Versuch, die Anzahlung zurückzuerhalten.

Zur Polizei gehen. Das ist Betrug.