Drogentest im Krankenhaus ohne Wissen des Patienten legal?

2 Antworten

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Der Arzt hätte sich an seine Schweigepflicht halten müssen. Aber der Reihe nach. Die Urinuntersuchung ist notwendig, um alle Komplikationen für eine evtl. Operation auszuschließen. Das Ergebnis hätte der Arzt aber ausschließlich der Patientin mitteilen dürfen, sonst niemandem, solange er nicht die Einwilligung dazu vom Patienten hat. Die Patientin kann sich natürlich an die Ärztekammer wenden, oder sich beim Vorgesetzten des Arztes beschweren. Helfen wird das allerdings nichts, da in der Regel die Ärzte so gut wie nie gegen ihre Halbgötter-in-weiss-Kollegen vorgehen.

Zitat Wikipedia:

Die Schweigepflicht gilt gegenüber jedem. Das sind z. B. auch Angehörige eines Betroffenen (auch von Minderjährigen, wobei hier Alter und Einsichtsfähigkeit zu berücksichtigen sind),

http://de.wikipedia.org/wiki/Verschwiegenheitspflicht

Solange die Tochter nicht 18 ist , ist es erlaubt

Carthoris  15.11.2014, 15:20

Das ist falsch.

TrinkdieMilch  17.11.2014, 17:06

Das ist sowas von falsch