Geplante Operation in die Ferien legen?
Meine Schwester ist Lehrerin und Beamtin in Probe in BaWü. Sie muss am Oberschenkel operiert werden, das ist nicht absolut akut aber medizinisch notwendig. Sie fällt dabei Ca 2 Wochen aus. Sie hat das ganze frühzeitig dem Schulleiter gemeldet. Dieser sagte allerdings, dass sie verpflichtet wäre den Termin in die Ferien zu verlegen um Unterrichtsausfälle zu minimieren. Die nächsten Ferien sind die Weihnachtsferien und sie würde dann über Weihnachten im Krankenhaus liegen. Auf diesen Hinweis hin sagte der Rektor nur, dass es dann so wäre und er ihr per Dienstanweisung eine OP außerhalb der Ferien verbietet sonst würde Meldung an das zuständige Dezernat erfolgen. Sie ist jetzt unsicher weil sie noch bis Sommer Probezeit hat, die OP aber bis März gemacht werden muss. Es ist eine Knorpeloperarion. Es ist nicht lebensbedrohlich aber schmerzhaft beim laufen. Sie muss Schmerzmittel täglich nehmen. Dies hat sie auch dem Rektor gesagt, der meinte nur dass das dann eben so ist, sie solle die Schmerzen aushalten und sich nicht so anstellen
Darf der Rektor das? Bei Angestellten ist sowas ja nicht möglich (außer bei medizinisch nicht notwendigen OPs). Sie sieht nicht ein, sowas im Urlaub und schon gar nicht über Weihnachten zu machen.
6 Antworten
Nun wird aber ein Krankenhaus medizinisch nicht unbedingt notwendige Operationen auch nicht gerne in dieser Zeit ausführen.
I.d.R. beginnen Weihnachtsferien am 23.12. ! und ab dann ist auch so wenig Personal wie möglich bis nach Neujahr in den Krankenhäusern.
Sehr unwahrscheinlich dass sich der Schulleiter so äußert wie du das hier darstellst
Ist aber so.
Ich frage mich, weshalb sie die OP nicht in den Sommerferien 2016 durchführen ließ.
Außerdem, auch bei angestellten Lehrern, wäre dies so!
Sie sieht nicht ein, sowas im Urlaub und schon gar nicht über Weihnachten zu machen.
Dann stelle ich mir die Frage, ob sie überhaupt für den Lehrer-Beruf geeignet ist.
Ergänzend besteht natürlich dann auch die Möglichkeit, dass die Beamtenzeit auf Probe verlängert wird.
herbstferien bieten sich noch an. das ist bei überzeugten lehrerinnenn und lehrern ohnehin standart , erkrankungen= ferien .
äpfel sind keine birnen !
Moment mal, es muss doch gleiches geltendes Recht geben!
Gleiches Recht?
Wie meinst du dies?
Angestellte außerhalt des Schuldienstes haben max. 30 Tage (ohne Samstag) Urlaub.
Und wie viele Tage Urlaub haben Lehrer?
(57 Tage in 2016 ohne Samstage)
Wenn man von gleichem Recht spricht, müssten Lehrer auch in den Ferien arbeiten. Was die meisten ja auch tun - nur eben deine Schwester nicht.
Die Schulferien sind nicht gleichzusetzen mit dem Urlaubsanspruch der Lehrkräfte!
Dies habe ich ja auch nicht behauptet.
Nur der Fragesteller ist der Meinung, dass man eine OP nicht in den Schulferien durchführen kann, da diese Zeit für die Erholung der Lehrkräfte dient.
Medizinisch notwendige OP, darf kein Schulleiter verbieten. Er kann dazu anhalten OPs in die Ferien zu verlegen, verpflichtend ist es meines Wissens nicht. Ich habe vor Jahren mal eine OP mit längerer Rekonvaleszenz eine Woche vor die Sommerferien gelegt.
Deine Schwester soll sich zwecks Beratung und an den zuständigen Personalrat des zuständigen Regierungspräsidiums wenden. Die können im Notfall ganz anders mit den Schulleitern verhandeln und wissen rechtlich super Bescheid. Telefonnummern bekommt man beim RP
Es geht darum dass sie eine medizinisch notwendige OP nicht in Ferien = Erholungszeit legen will. Dann kommt sie völlig kaputt wieder. Normale Angestellte bei der Bank müssen auch für OPs keinen Urlaub nehmen.