Verkäufer will Ware zurück, darf ich die bezahlte Ware trotzdem behalten?
Hallo,
ich habe vor fast 4 Wochen mir bei einem privaten Anbieter bei Kleinanzeigen einen Artikel gekauft und dann ging das ganze Theater los...
Erst behauptete der Verkäufer das Geld sei nie auf seinem Konto angekommen, obwohl die IBAN richtig war und ich ihm die Belege der Überweisung gezeigt habe. Ich habe dann einen Nachforschungsantrag bei meiner Bank beantragen lassen und eine Woche später kam von der Bank die Antwort, dass das Geld auf jeden Fall angekommen ist und das schon vor über einer Woche. Daraufhin habe ich dem Verkäufer mit einer Anzeige gedroht und auf einmal war das Geld doch auf dem Konto. Der Verkäufer wollte den Artikel am Dienstag los schicken, gab mir auch schon die Sendungsnummer des Paketes (Hermes). Er gab an das Paket an einer Paketstation abgegeben zu haben, was mir schon sehr komisch vorkam, da Hermes nach meinem Wissen so was nicht besitzt. Nach 2 Tagen stand beim Sendungsstatus immer noch nicht, dass das Paket eingeliefert worden ist. Ich wollte dann den Einlieferungsbeleg sehen. Heute früh bekam ich die Nachricht, dass es doch mit DHL versendet worden ist und laut dem Sendungsstatus wurde es erst gestern Abend in die Filiale eingeliefert. Vorhin schrieb der Verkäufer mir, dass die Ware vertauscht worden ist und in dem Paket sich zwar der gleiche Artikel befindet, aber nicht ihm sondern einer Freundin gehört. Er möchte den Artikel zurück und wird mir das Geld zurücküberweisen, danach will er mir den richtigen Artikel schicken und ich soll ihm das Geld nochmal überweisen. Ich bin mir nach diesen ganzen Lügengeschichten nicht sicher, ob ich jemals dann den Artikel sehen werde. Meine Frage: Nach diesem ganzen Theater habe ich keine Lust mehr auf das hin und her und würde gerne einfach den Artikel behalten. Darf ich das? Schließlich habe ich ihn bezahlt.
11 Antworten
Ja, das muß er dann mit seiner Freundin klären. Ich würde den Typ links liegen lassen. Sage ihm, dass er ihn persönlich austauschen kann, wenn es ihm so wichtig ist, sofern Du ihm überhaupt noch was sagen willst
Hab ich auch erst gedacht, aber am ende gibt er dir den Schrott :O
Es kann nur die rechtmäßige Besitzerin den Artikel bei dir Einfordern, wenn sie beweisen kann das er ihr gehört. Dann musst du den zurückgeben und bekommst einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem, der den Artikel unrechtmäßig verkauft hat.
Ich würde ihm einfach sagen er soll seinen Artikel der Freundin geben wenn es doch angeblich der gleiche ist. Ansonsten kannst du auch Ebay einschalten zum vermitteln.
Du kannst jetzt zwei Dinge machen, entweder warten bis jemand sich seinen Besitz rechtmäßig zurückholt (dir dürfte dabei aber nichts passieren, da du im Guten Glauben gehandelt hast beim Kauf), dann musst du den Artikel rausrücken und kannst das Geld wieder fordern.
Oder du forderst jetzt das Geld un schickst den Artikel los, sobald du das Geld hast und sagst er kann seinen Mist behalten.
Ansonsten kannst du auch Ebay einschalten zum vermitteln.
ebay hat mit der Sache nichts zu tun, der Kauf wurde über die völlig andere Platform ebay Kleinanzeigen abgewickelt.
Und da ebay Kleinanzeigen mit dem Kauf nichts zu tun hat, können die auch nicht vermitteln.
Nee, wenn er schreibt, dass der Artikel nicht ihm gehört, kannst du ihn nicht behalten. Er hätten ihn nicht verkaufen können und du weißt davon. Damit bist du juristisch nicht mehr gutgläubig. Allerdings würde ich ihn erst zurückschicken, wenn das Geld wieder auf deinem Konto ist, natürlich inkl. Versandkosten.
Wenn es der richtige Artikel ist, dann gibt es keinen Grund, diesen zurückzuschicken.
Ja Du darfst den Artikel behalten.
Ich persönlich würde das auch wenn Du damit zufrieden bist und ein weiteres mal würde ich bei einem solchen Händler sicher nicht kaufen.
Schau doch mal ob Du bei google Negativberichte mit seinem Namen findest.