Rücktritt als Verkäufer bei ebay-kleinanzeigen?
Hallo Zusammen,ich habe folgendes Problem. Ich verkaufe gerade eine Produkt bei eBay Kleinanzeigen und hatte es jemanden zu 350 Euro zugesagt, da ich später die Rechnung gefunden habe war es aber schon 1 Jahr alt. In der Anzeige habe ich 6 Monate angegeben. Zurück zu meinem Problem dem Typen dem ich es verkaufe wollte dann nur noch 325 zahlen und ich hab am Telefon zu ihm gesagt: "ja können wir machen." Nun habe ich aber mittlerweile ein besseres Angebot von einem anderen Käufer bekommen und jetzt droht mir der ursprüngliche Käufer mit einem anwalt weil ein gültiger KV zustande kam. Er meinte auch das Telefonat aufgezeichnet zu haben. Er hat keine Daten über mich nur meine Handy nummer?ich kann doch jemanden anderen es verkaufen?gibt ebay daten raus ?
4 Antworten
Du hast es zugesagt, damit ist ein mündlicher Vertrag zustande gekommen. Die sind genauso bindend, aber eben schwerer nachweisbar. Halte Dich an Deine Zusage, alles andere ist unzuverlässig.
mündlicher vertrag ist mündlicher vertrag. allerdings er will das telefonat aufgezeichnet haben? hat er das beim anfang des gesprächs gesagt und warst du damit einverstanden? wenn nciht dann hat er ebenfalls ein problem xD
ich kenne es so das bevor jemand rangeht ne bandansage kommt und sagt: für blabla wird das gespräch aufgezeichnet, wenn sie damit nicht einverstanden sind, sagen sie bitte "nein" wenn es nicht gefragt wird, darf man es auch nicht. denn es gilt immernoch eigenes recht an bild und ton!
Ohne dein Einverständnis ist das ggf. strafbar zumindest aber nicht als Beweis zulässig.
sowohl als auch. ist allerdings ein antragsdelikt. wenn man keine anzeige erstattet, dann passiert auch nichts. vor gericht zulässig ist es aber grundsätzlich erstmal nicht! denn die aufnahme stammt aus einer illegalen quelle, außerdem kann die echtheit nicht verifiziert werden, bzw konnte es manipuliert sein!
Kann nicht sein - bei jeder Hotline wird man das zu Beginn gefragt. Wenn die das nicht machen und trotzdem aufzeichnen verstoßen sie gegen das Datenschutzgesetz.
Im Zweifelsfall wird ein Richter entscheiden, ob das aufgezeichnete Gespräch vor Gericht zugelassen wird oder nicht. Und da kommt es darauf an, welches Interesse höher einzuschätzen ist: Dein Interesse an der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes oder das Interesse der Gegenpartei an der Vertragserfüllung. Was meinst Du wohl, wie das für Dich ausgeht?
Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten - das Fundament des Zivilrechts!Nicht zulässig? Da solltest Du Dir nicht so sicher sein:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/gespraechsmitschnitte-als-beweismittel-ungeeignet_057458.html
Das von Dir behauptete prozessuale Verwendungs- bzw. Verwertungsverbot existiert hier überhaupt nicht! Du hast zu viele amerikanische Krimis angesehen.
Ihr habt jedenfalls einen Vertrag geschlossen. Davon kannst du nicht so einfach zurücktreten. Vor allem nicht deswegen, weil du ein besseres Angebot hast.
Andererseits: man darf auch nicht einfach so ein Telefonat mitschneiden. Vermutlich hat er diesbezüglich aber auch einfach geblufft.
soll ich ihm noch was schreiben oder nicht er hat nur geschrieben wir hören voneinander
Du könntest natürlich abwarten, ob und was er dir schreibt.
Evtl kannst du auch darauf hoffen, dass er es vergisst oder die Sache nicht weiter verfolgt, weil er nichts beweisen kann.
Aus rechtlicher Sicht wäre es aber das Richtige, den Vertrag, den du ja geschlossen hast, einzuhalten.
Dann schreibe ihm, dass Du ihn verklagst, denn Telefongespräche dürfen nur mit Deiner ausdrücklichen Genehmigung aufgenommen werden.
Kann man damit auch nicht einverstanden sein? Es werden viele Gespräche aufgezeichnet, ob man damit einverstanden ist hat mich noch nie jemand gefragt.