EBay Kleinanzeigen, für falschen Preis verkauft ... was nun?

9 Antworten

Du bist mit den verkauf eine art vertrag eingegangen musst leider meiner meinung nach der frau bisschen geld aus deiner tasche geben mit das fair bleibt und du kannst strafrechtlich verfolgt werden es finden sich immer gründe spreche aus erfahrung !

TheGrow  16.08.2017, 21:36

und du kannst strafrechtlich verfolgt werden es finden sich immer gründe spreche aus erfahrung !

ich schließe mich da RobertLieblink an.

Hier liegt keine strafbare Handlung vor, was wiederum eine Strafverfolgung ausschließt.

Es liegt auch kein Betrug (so wie Du schreibst) vor!!!

RobertLiebling  16.08.2017, 21:17

Wo bitte siehst Du hier Ansätze für eine strafrechtliche Verfolgung?

Idiot012  16.08.2017, 21:33

Betrug

Hallo Mariamiama,

Du und der Käufer habt Euch auf den Preis geeinigt und Du hast ihm zwecks Überweisung Deine Kontonummer mitgeteilt. Durch diese beidseitige Willenserklärung ist ein bindender Kaufvertrag zustande gekommen.

Erfolgreich wirst Du den Kaufvertrag nicht anfechten können, so dass Du zur Lieferung verpflichtet bist.

Das er sich weigert auf die Lieferung zu verzichten kann ich nachvollziehen.

Aber realistisch Betrachtet ist es unwahrscheinlich, dass er Dich auf Lieferung verklagt, wenn Du ihm statt zu Liefern das Geld zurück überweist.

Bei Klageeinreichung müsste er erst einmal die Verfahrenskosten von mehren hundert Euro per Vorkasse an die Gerichtskasse überweisen. Dabei hat er das Risiko auf den Verfahrenskosten sitzen zu bleiben,

  • wenn er die Klage verliert und auch dann
  • wenn Du Zahlungsunfähig bist

Deshalb ist das Risiko gering, dass er Dich verklagt. Insbesondere kann er sich ja ausrechnen, wie groß die Chancen sind, dass Du die Ware liefern kannst, wenn er zwar den Prozess gewinnt, aber Dir die Eigentümerin die Ware nicht übergibt.

Aber geringes Risiko, bedeutet halt nicht, dass kein Risiko besteht.

Schöne Grüße
TheGrow

Du kannst den Kaufvertrag wegen Irrtums anfechten. Nicht gegenüber ebay Kleinanzeigen, sondern gegenüber dem Käufer. Allerdings machst Du Dich damit u.U. dem verhinderten Käufer gegenüber schadenersatzpflichtig (§ 122 BGB, negatives Interesse).

Die Polizei interessiert das nicht - das ist bisher eine zivilrechtliche Auseinandersetzung. Strafbare Handlungen liegen derzeit nicht vor.

Sag du schickst es los. Als unversichertes  Päckchen, das Tante Else für dich in den Briefkasten stecken soll. Wenn das dann niemals ankommt übernehme die Verantwortung und erstatte das Geld.

Rechtlich hast du die Arschkarte. Du solltest in deinem Namen nichts verkaufen was du weder besitzt, noch dessen Eigentümer du bist.

Aus meiner Sicht hast du als übermittelnde Person dieses Angebot falsch übermittelt. Nach §120 BGB ist die Falsche Übermittlung ein Anfechtungsgrund des Kaufvertrages und nach der Anfechtung gilt der Vertrag von Anfang an als nichtig.

Die Anfechtung muss gem. 124 BGB unverzüglich, also ohne Schulhafte Verzögerung erfolgen. Dem Käufer musst du den durch die Anfechtung entstandenen Schaden ersetzen.

Evtl. kommt hier auch eine Anfechtung wegen Irrtum (129 BGB) in Frage.

wien3000  17.08.2017, 07:34

Ich Ergänze: Das ist eine Zivilrechtliche Sache und damit erstmal kein Fall für die Polizei.

Im Zweifel solltest du einen Anwalt zu dem Fall befragen.