Falsche ware auf ebay kleinanzeigen geliefert bekommen- muss er es zurück nehmen?
Hallo,
ich habe auf ebay kleinanzeigen eine Suche veröffentlicht. Daraufhin hat mich ein Herr angeschrieben und mir einen anderen (ähnlichen) Artikel angeboten. Wir einigten uns auf einen Preis und ich frage Ihn auf die funktionalität der Ware (es handelt sich um eine Grafikkarte) er bestätigte mir das sie voll Funktionsfähig sei. Nun eine Woche später ist das Paket angekommen und die Grafikkarte funktioniert nicht. Zuerst dachte ich mir nichts dabei und baute sie aus um zu schauen ob evtl eine Verschmutzung vorliegt oder ähnliches. Dabei viel mir allerdings auf, dass er mir nicht die angegeben Grafikkarte geschickt hat sondern eine andere! D.h. ich habe nicht die bestellte Ware erhalten und die mir zugesandte Ware funktioniert scheinbar nicht.
Hier sei noch anzumerken das der Verkäufer keine angaben gemacht hat das es sich um einen Privatverkauf handelt und er von Gewährleistungsrechten o.ä. zurücktritt.
Muss er nun die Ware zurücknehmen oder habe ich einfach Pech gehabt? Wenn er sie zurück nehmen muss (und davon gehe ich aus da er mir nicht die von ihm genannte Ware geschickt hat) wie soll ich weiter vorgehen wenn er sich weigert?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!
4 Antworten
Hallöle!
...Dabei viel mir allerdings auf, dass er mir nicht die angegeben Grafikkarte geschickt hat sondern eine andere!...
Er hat Dir die falsche Ware geschickt, also muss er sie zurücknehmen und die korrekte liefern - egal ob privat oder nicht, ob ohne Gewähr oder nicht!
Das ist ja quasi genauso, als hättest Du statt einem Kleid, einen alten Fernseher gekriegt: es ist völlig verkehrte Ware (und nicht bloß Ware, die Dir nur nicht gefällt). Also es ist nicht das, was Du gekauft hast! Setz Dich daher mit dem Verkäufer in Verbindung. Das Recht steht vollends auf Deiner Seite!
Schönen Abend noch!
wölfin
P.S.: Wenn er fragt, wäre es gut, wenn Du sagen könntest, dass jemand beim Auspacken dabei war und bezeugen kann, dass dieser Artikel auch der ist, der Dir zugesandt wurde und nicht irgendwas, das Du ihm unterschummeln willst.
Dann bleiben Dir notfalls leider nur rechtliche Schritte, also z.B. der Gang zum Anwalt. Oftmals hilft es aber schon, wenn Du dem Verkäufer einfach mal den unteren Link zusendest, der wohl auch ihn aufklärt und sagst, dass Dir zwar eine friedliche Lösung lieber wäre, Du aber den Rechtsweg notfalls auch durchziehen würdest. Vielleicht kommt er dann ja noch zur Besinnung.
Kannst Dir zur Info dazu ja mal diese Seite durchlesen (Zur Info: den Anwalt kenn ich nicht, ist nur eine von etlichen Homepages, die man im Internet zu dem Thema findet):
http://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/lieferung-einer-falschen-sache/
Zurücknehmen muss man nie etwas; ein Recht auf Rücknahme gibt es nie.
Du hast aber ein Recht darauf, das zu bekommen, worüber du und der Verkäufer einen Kaufvertrag abgeschlossen haben. Das gilt immer und hat nichts mit Privatverkauf oder Ausschluß der Gewährleistung zu tun.
Das bedeutet, dass du auf die Zusendung der korrekten Grafikkarte bestehen kannst. Möchte der Verkäufer die falsche Grafikkarte zurückgeschickt haben, so geschieht dies auf seine Kosten.
Leider hast du nicht geschrieben, wie der Verkäufer auf deine Reklamation reagiert hat?
Hallo und vielen Dank!
Also er meint er dachte es wäre die Karte die er genannt hat ( war es aber nicht ) er meint nun das es mein Pech ist und er sie nicht zurücknimmt. Habe mehrmals betont daß ich ihm nichts böswilliges unterstelle etc er schreibt aber nun nicht mehr... Soll ich also zur Polizei und Anzeige erstattet ?
Ob er die Karte zurücknehmen möchte ist seine Sache.
Du möchtest du Karte bekommen, die er angeboten hat und über die der Kaufvertrag besteht.
Bei der Polizei könntest du Anzeige erstatten. Das würde dir aber weder dein Geld zurückbringen, noch dafür sorgen, dass du die richtige Karte erhälst. Bei dem Betrag, den ich als Kaufpreis vermute, würde die Anzeige ausserdem wahrscheinlich nicht weiter verfolgt.
Du kannst zivilrechtlich gegen ihn vorgehen. Ob sich das lohnt? Um welche Summe geht es?
Es geht um 80 euro
Da würde eine Anzeige wahrscheinlich nicht weiter verfolgt.
Du hast einfach Pech gehabt.
Du kannst nichts Beweisen.
Wieso ? Ich habe den Chat etc ?
Du bist darauf hingewiesen worden, dass die Kleinanzeigen ein Abholmarkt gegen Barzahlung sind. Warum hast Du Dich darüber hinweg gesetzt? Man überweist nichts, weil sich dort zu viele Betrüger herumtreiben. https://www.ebay-kleinanzeigen.de/sicherheitshinweise.html
Und was soll ich tun wenn er die Ware nicht ersetzt bzw mir das Geld nicht rückerstattet