Arbeitsverweigerung ohne Stellenbeschreibung?
Hallo zusammen,
Habe ein paar kleine Fragen bzgl. der Arbeitsverweigerung.
Wann genau verweiger ich den meine Arbeit ? Vorallem wenn ich auch keine Stellenbeschreibung habe ?
Ich bin Sachbearbeiter im Wareneingang. Wenn ich nun die 10te sinnlose Besprechung oder eine zusätzliche Aufgabe verweigere aber mein Wareneingang bearbeite, ist das dann Arbeitsverweigerung und kann mir eine Abmahnung drohen ?
Wie definiert sich den meine Arbeit wenn es doch gar keine Stellenbeschreibung gibt? Muss sich die Arbeitsverweigerung bzw. die Abmahnung hierzu nicht auf klar definierte Aufgaben beziehen welche dann verweigert werden ?
Danke euch jetzt schon mal für eure Antworten.
LG
3 Antworten
Sehr vieleMenschen haben keine Stellenbeschreibung, oder kennen die auch nicht.
Das ist auch völlig egal, weil der Arbeitgeber Dich meist auch anders einsetzen kann.
Du schuldest dem Arbeitgeber laut Arbeitsvertrag Deine Arbeit. Er muss Dir Arbeit geben.
Und auch wenn Du lt. Arbeitsvertrag als Sachbearbeiter im Wareneingang eingestellt bist und es keine Öffnungsklauseln für andere Tätigkeiten gibt: Das Arbeitsfeld ist dann durchaus weit zu fassen. Die Teilnahme an Sitzungen gehört für eine Sachbearbeiter sicherlich immer zur zumutbaren Arbeitsaufgaben. Egal, ob Du diese Sitzungen für unnötig hälst, oder nicht.
Zusätzliche Aufgaben kann man Dir auch übertragen, solange sie zumutbar sind. Insbesondere, wenn Dein Wareneingang nicht ausreicht, um Dich zu beschäftigen. Denn genau so, wie Du Dich im Arbeitsvertrag verpflichtet hast Deine Arbeitskraft für x Stunden die Woche zur Verfügung zu stellen, genau so hat sich der Arbeitgeber auch verpflichtet, Dir Arbeit zu geben. Und wenn im Wareneingang nicht genug zu tun ist, dann halt etwas anderes.
Und die Zumutbarkeit ist auch recht weit zu fassen.
Und auch als Sachbearbeiter kannst Du für einen gewissen Anteil Deiner Arbeitzzeit dazu verpflichtet werden Deinen Arbeitsbereich sauber zu halten - sprich zu kehren etc.
Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag, die schreiben da meistens einen Passus rein in dem steht, daß Du alles machen mußt, wurst was.
Stimmt. Da steht dann meistens so etwas wie „... es kann auch jede andere zumutbare Aufgabe übertragen werden. Oder „... kann auch an jedem anderen zumutbaren Arbeitsplatz eingesetzt werden“.
richtig, das ist schon ein ziemlicher Unterschied
Donorato hat das ja nur sehr praxianah ausgedrückt, nätürlich wird das viel geschliffener formuliert :)
Wenn dein Vorgesetzter eine Besprechung ansetzt und du nicht hingehst ist das def. Arbeitsverweigerung
"daß Du alles machen mußt, wurst was" So einen Passus habe ich bisher in keinem Arbeitsvertrag gelesen...