sonntags wäsche waschen verboten?
hallo alle gescheiten mietrechtler, vermieter und sonstige interssierte
ich wohne in einem mehr-parteien-haus in münchen. eine klausel im mietvertrag bzw. in der hausordnung besagt, dass sonntags das waschen verboten ist. ist das nach mietrecht wirklich zulässig? ich habe nicht vor meine gesammte wäsche am sonntag zu waschen oder irgendwen zu stören, aber ich arbeite 70 stunden die woche und da bleibt eben manchmal nur dieser tag. drohen mir bei nichteinhaltung nur beschwerden oder auch abmahnungen und schließlich die kündigung?
bin gespannt auf eure antworten...
liebe grüße, merino
4 Antworten
hallo merino12,
vom gesunden menschenverstand ausgehend würde ich sagen, dass eine solche klausel nicht zulässig ist, da die geräusche moderner waschmaschinen schon lange nicht mehr als ruhestörung gelten.
hier ist ein diesbezüglicher artikel aus der südeutschen aus dem jahr 2002:
http://www.sueddeutsche.de/immobilien/541/334392/text/
ich denke auch, dass ein solcher passus in der hausordnung nicht wirksam ist, weil er dich unangemessen benachteiligt und nicht mehr zeitgemäß ist.
solange du dich mit dem schleudern an die üblichen ruhezeiten hältst, sollte es auch sonntags kein problem geben, wenn du die waschmaschine benutzt - zumindest keine berechtigte kündigung.
ich übernehme allerdings überhaupt keine garantie oder verantwortung für diese antwort in diesem konkreten fall - wie gesagt: beruht alles auf meinen bisherigen erfahrungen.
für eine rechtsverbindlich wasserdichte auskunft frage bitte unbedingt einen anwalt oder den mieterverein deines vertrauens - da muss sich einfach auch jemand genau die formulierungen anschauen, was du im einzelnen unterschrieben hast etc.
Manche Vermieter kommen auf die absurdesten Ideen, was man den Mietern alles verbieten könnte; ich frage mich manchmal, ob das behandlungswürdig ist (schlimme Kindheit?).
Selbstverständlich darf der Mieter die Mietsache auch sonntags allumfassend nutzen.
Was mit Mietrecht überhaupt nichts zu tun hat, ist die nach wie vor bestehende Regelung, dass sonntags bestimmte Ruhegebote gelten. Das halte ich ehrlich gesagt auch für nicht schlecht - es muss meiner Meinung nach nicht der Sonntag sein, aber ein Tag in der Woche ist schon okay.
Also auf diese Klausel könnte ich gut verzichten, finde es absoluter Quatsch, das war bestimmt wieder ein Rentner der sich das ausgedacht haben, aber vergessen dabei ,das sie evt. auch gearbeitet haben. Rauswerfen können die dich nicht, aber agumentier doch mal , das du 70Std arbeitest ( sehr sehr viel , so nebenbei) und das der Sonntag ebne der einzige Tag ist, indem du deine Wäsche waschen kannst.. Das ist meine pers. Meinung!
Es gibt mehr als hundert Versionen von Formularmietverträge und / oder Hausordnungen bzw. AVB's. Nicht alles was da noch drin steht, ist nach der aktuellen Gesetzeslage noch wirksam. In deinem Falle ist die Klausel über Sonntagswaschverbot unwirksam, da sie den Mieter in der vertraglichen Nutzung seiner Wohnung unangemessen benachteiligt bzw. einschränkt. Das ist so wie beim Bade- und Duschverbot nach 22 Uhr, Besuchsverbot von andersgeschlechtlichen Menschen nach 22 Uhr etc. .
ich kann nichts finden, dass dir den betrieb de waschmaschine sonntags verbietet. ich kann aber auch nicht beurteilen ob gerade deine waschmaschine eine besonders starke geräuschbelästigung darstellt. das musst du mal mit den betroffenen nachbarn beurteilen. lass sie laufen und geh zu ihnen um dir das anzuhören. ich hatte gerade einen gerichtsprozess wegen einer klopülung die plötzlich zu laut ist. habe das haus so vor 11 jahre gekauft und muss jetzt 50% der umbaukosten tragen. man glaubt es nicht was es alles so gibt
hallo merino12,
da habe ich noch einen weiteren interessanten link gefunden:
http://vermieter.foren-city.de/topic,1598,-sonntags-waesche-waschen-obwohl-nicht-statthaft.html
sieht also gut aus für dich! geh dir aber lieber trotzdem guten rat holen - ist besser, wenn auch die fachleute hinter dir stehen und du dich notfalls darauf berufen kannst ;-)