Änderungen Stellenbeschreibung = Vertragsänderung?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine höhere Vergütung kann nur dann gefordert werden, wen ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eine höhere Vergütung für die neue Tätigkeit vorsieht (Umgruppierung). Ein Anspruch auf neunen Vertrag besteht nicht! Damit liegt es an deinem Verhandlungsgeschick oder du akzeptierst das Angebot

Wamedu 
Beitragsersteller
 10.05.2013, 10:59

Die neue Tätigkeit war so noch nicht im Unternehmen vorhanden und eine entsprechenden Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gibt es nicht. Es handelt sich aber um eine komplett andere Tätigkeit und eine neue Stellenbeschreibung.... auch im bisherigen Vertrag ist eine andere Jobbezeichnung festgehalten. Hat man hier wirklich keine Ansprüche?

Wenn es sich um eine komplett neue Tätigkeit von nicht nur vorübergehender Dauer handelt, dann geht es hier um eine Versetzung.

Allerdings ist das in Deinem Fall rechtlich nicht von Bedeutung in Bezug auf Deine Entlohnungserwartungen. Denn wie stelari in seiner Antwort schon betonte, bedarf es zur Realisierung Deiner Vorstellungen bestimmter formaler Voraussetzungen - wie zum Beispiel Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung (ggfls auch nach Arbeitsvertrag) -, an denen es aber, wie Du schreibst, mangelt.

So bleibt Dir tatsächlich nur, die Gegebenheiten zu akzeptieren oder dabei mit Argumenten Deinen Arbeitgeber von Deinen eigenen Vorstellungen zu überzeugen.