TVöD Sachbearbeiter Verwaltung und Personal richtig eingruppiert?
Hallo zusammen,
ich arbeite als Sachbearbeiterin in der Verwaltung und Personal. Meine Aufgaben sind u.a. die Gehaltsabrechnung und das Erstellen von Verträgen etc. Das Unternehmen in dem ich arbeite ist an den TVöD VKA angelehnt und ich wurde in die EG7 eingruppiert. Steht mir nicht eigentlich die EG 8 zu oder kann man das bei einer reinen Anlehnung an den Tarif nicht sagen ?
Ich bin völlig neu im TVöD, deswegen würde ich mich über eure Hilfe sehr freuen !
Viele Grüße
3 Antworten
Die Eingruppierung ist immer schwierig und in der Regel gibt es in der Einrichtung eine Eingruppierungskommission die die Eingruppierung festgelegt hat.
Im Regelfall geht die Eingruppierung danach, wie viele Anteil an der Arbeit das Treffen selbständiger Entscheidungen hat.
In der Gehaltsabrechnung werden im Regelfall keine selbständigen Entscheidungen getroffen.
Beim Erstellen von Verträgen kommt es auf die genaue Tätigkeit an. Gibt es Musterverträge und das Erstellen des Vertrages ist quasi das Zusammenfügen von Textbausteinen nach Anweisung oder trifft man wirklich irgendwo eigenständige Entscheidungen.
Entscheiden ist nicht gleich entscheiden.
Du entscheidest nicht über die Gehälter; das macht meist die Personalabteilung.
Du entscheidest auch nicht darüber ob Zulagen oder Nebenleistungen zum Gehalt gezahlt werden; dass macht meist Personal oder Reisekostenstelle oder sonst was.
Du entscheidest auch nicht, ob etwas versteuert wird oder nicht, denn das macht das Gesetz, Du trägst lediglich die Verantwortung dafür, dass es richtig gemacht wird.
Jede Kauffrau die Rechnungen schreibt, entscheidet nicht darüber, ob der Umsatz der Umsatzsteuer unterliegt. Sie kann sie maximal berechnen und ausweisen, oder eben auch nicht.
Wenn Du nur eine Entscheidung zwischen richtig oder falsch treffen kannst, dann ist das keine Entscheidungsverantwortung. Entscheidungsverantwortung liegt dann vor, wenn es mehrere "Richtig" gibt und Du eines davon auswählen musst.
Achso! Okay das ist einleuchtend und super erklärt. Vielen Dank 😊
Das ergibt die EGO VKA. (Entgeltordnung zum TVöD) Wende dich an deinen Personalrat, dem liegt deine Eingruppierungsgrundlage vor, da er beteiligt werden und dem zustimmen musste.
Du solltest überlegen in ver.di einzutreten, auch die können dir ganz genau Auskunft geben. Außerdem hättest du Arbeitsrechtsschutz im Falle einer fehlerhaften Ergruppierung, oder einer fehlerhaften Tätigkeitsdarstellung.
Übrigens ist die EG7 schon herausgehoben, ein normalter Sachbearbeiter hat die EG 5 oder 6
Alles klar ! Vielen Dank für die Antwort
Schau mal da:
Hoffe das hilft weiter.
Vielen Dank. Schau dir doch bitte einmal meinen Kommentar zu Meandors Antwort an. Vllt kannst du dort auch helfen😊
Das ist das "Dauerthema" im TVöD. Der Mitarbeiter sieht i.d.R. die Verantwortung, der Stellenplanverantwortliche das Budget.
Meiner persönlichen Auffassung nach ist Personalsachbearbeitung keine höherwertige Tätigkeit im Sinne von höherer Verantwortung, da ja vorwiegend "immer wieder kehrende Tätigkeiten" ausgeführt werden. Aber im Detail kann das nur im Gespräch zwischen Dir und Deinem Vorgesetzten geklärt werden.
Okay, vielen Dank 😊
Vielen Dank für die Antwort. Ich finde es nur absolut schwer zu entscheiden was nun „ selbstständige Entscheidung“ bedeutet. In der Gehaltsabrechnung muss man ja zB sehr wohl entscheiden, ob etwas versteuert werden muss oder nicht und darauf achtet ob etwas innerhalb der Gesetze liegt oder schlichtweg verboten ist. Wenn einem das von anderer Stelle nicht auf den Tisch gelegt wird, ist das aus meiner Sicht selbstständig. Oder ? Natürlich gibt es gesetzliche Regelungen aber die gibt es überall. Dann dürfte es höhere Eingruppierungen ja gar nicht geben.