TVöD Sachbearbeiter Verwaltung und Personal richtig eingruppiert?

3 Antworten

Die Eingruppierung ist immer schwierig und in der Regel gibt es in der Einrichtung eine Eingruppierungskommission die die Eingruppierung festgelegt hat.

Im Regelfall geht die Eingruppierung danach, wie viele Anteil an der Arbeit das Treffen selbständiger Entscheidungen hat.

In der Gehaltsabrechnung werden im Regelfall keine selbständigen Entscheidungen getroffen.

Beim Erstellen von Verträgen kommt es auf die genaue Tätigkeit an. Gibt es Musterverträge und das Erstellen des Vertrages ist quasi das Zusammenfügen von Textbausteinen nach Anweisung oder trifft man wirklich irgendwo eigenständige Entscheidungen.

Fragequeen27 
Beitragsersteller
 22.02.2019, 11:04

Vielen Dank für die Antwort. Ich finde es nur absolut schwer zu entscheiden was nun „ selbstständige Entscheidung“ bedeutet. In der Gehaltsabrechnung muss man ja zB sehr wohl entscheiden, ob etwas versteuert werden muss oder nicht und darauf achtet ob etwas innerhalb der Gesetze liegt oder schlichtweg verboten ist. Wenn einem das von anderer Stelle nicht auf den Tisch gelegt wird, ist das aus meiner Sicht selbstständig. Oder ? Natürlich gibt es gesetzliche Regelungen aber die gibt es überall. Dann dürfte es höhere Eingruppierungen ja gar nicht geben.

Meandor  22.02.2019, 11:40
@Fragequeen27

Entscheiden ist nicht gleich entscheiden.

Du entscheidest nicht über die Gehälter; das macht meist die Personalabteilung.

Du entscheidest auch nicht darüber ob Zulagen oder Nebenleistungen zum Gehalt gezahlt werden; dass macht meist Personal oder Reisekostenstelle oder sonst was.

Du entscheidest auch nicht, ob etwas versteuert wird oder nicht, denn das macht das Gesetz, Du trägst lediglich die Verantwortung dafür, dass es richtig gemacht wird.

Jede Kauffrau die Rechnungen schreibt, entscheidet nicht darüber, ob der Umsatz der Umsatzsteuer unterliegt. Sie kann sie maximal berechnen und ausweisen, oder eben auch nicht.

Wenn Du nur eine Entscheidung zwischen richtig oder falsch treffen kannst, dann ist das keine Entscheidungsverantwortung. Entscheidungsverantwortung liegt dann vor, wenn es mehrere "Richtig" gibt und Du eines davon auswählen musst.

Fragequeen27 
Beitragsersteller
 22.02.2019, 11:53
@Meandor

Achso! Okay das ist einleuchtend und super erklärt. Vielen Dank 😊

Das ergibt die EGO VKA. (Entgeltordnung zum TVöD) Wende dich an deinen Personalrat, dem liegt deine Eingruppierungsgrundlage vor, da er beteiligt werden und dem zustimmen musste.

Du solltest überlegen in ver.di einzutreten, auch die können dir ganz genau Auskunft geben. Außerdem hättest du Arbeitsrechtsschutz im Falle einer fehlerhaften Ergruppierung, oder einer fehlerhaften Tätigkeitsdarstellung.

Übrigens ist die EG7 schon herausgehoben, ein normalter Sachbearbeiter hat die EG 5 oder 6

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Fragequeen27 
Beitragsersteller
 22.02.2019, 11:19

Alles klar ! Vielen Dank für die Antwort

Fragequeen27 
Beitragsersteller
 22.02.2019, 11:06

Vielen Dank. Schau dir doch bitte einmal meinen Kommentar zu Meandors Antwort an. Vllt kannst du dort auch helfen😊

CamelWolf  22.02.2019, 11:14
@Fragequeen27

Das ist das "Dauerthema" im TVöD. Der Mitarbeiter sieht i.d.R. die Verantwortung, der Stellenplanverantwortliche das Budget.

Meiner persönlichen Auffassung nach ist Personalsachbearbeitung keine höherwertige Tätigkeit im Sinne von höherer Verantwortung, da ja vorwiegend "immer wieder kehrende Tätigkeiten" ausgeführt werden. Aber im Detail kann das nur im Gespräch zwischen Dir und Deinem Vorgesetzten geklärt werden.

Fragequeen27 
Beitragsersteller
 22.02.2019, 11:19
@CamelWolf

Okay, vielen Dank 😊