Arbeitsvertrag: Weihnachtsgeld von 80% auf 50% runtergestuft
Hallo in meinem Arbeitsvertrag von 2009 steht unter Punkt 3
Soweit nachstehend nichts anderes vereinbart ist, orientieren sich die für das Arbeitsverhältnis geltenden Bestimmungen an den vom DPWV Hamburg herausgegebenen Richtlinien für Arbeitsverträge-PARI-HH in der jeweils gültigen Fassung.
Unter Punkt 7. steht
Die Arbeitnehmerin erhält Weihnachtsgeld orientiert an AVR, DPWV Landesverband HH. Das Weihnachtsgeld beträgt 80% des Bruttogehaltes und wird bei wirtschaftlichem Erfolg der Einrichtung gezahlt.
Der wirtschaftliche Erflg ist bisher immer gegeben. 2009 bis 2012 habe ich 80% erhalten. Seit drei Jahren haben wir einen neuen GF, der nun mein Weihnachtsgeld auf 50 % reduziert hat, mit dem Hinweis, der AVR sehe das für meine Entgeltgruppe so vor. Weiß jemand wo ich das nachlesen kann?
Ganz schlüssig finde ich seine Argumentation auch nicht, da es klar heißt, ich bekäme 80%. Die andere Formulierung weist lediglich auf eine Orientierung hin. Ich danke für Tipps und Einschätzungen!
3 Antworten
Wenn im Arbeitsvertrag auf die AVR verwiesen wird, müssen sie Dir auch mindestens zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden; du findest sie aber auch hier (allerdings AVB genannt):
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CC8QFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.der-paritaetische.de%2Fuploads%2Ftx_pdforder%2FAVB_aufl-9_geschuetzt.pdf&ei=81zaUtyVHMTMtQaXvYHAAQ&usg=AFQjCNFCOkzr02oRmCKb625SLdKVOf1Liw&bvm=bv.59568121,d.Yms (eine leere Seite, bei der eine PDF-Datei AVB/AVR herunter geladen wird).
Dort steht unter § 11 "Sonderzahlungen und Zulagen" lediglich:
Der Arbeitgeber kann den MitarbeiterInnenfreiwillige / befristete / widerrufliche und sonstige Sonderzahlungen und Zulagen gewähren. Er teilt dies jeweils schriftlich mit.²
Es gibt dann noch auf Seite 14 einen "Anhang 1 - Sonderzahlungen und Zulagen gem. § 11 - Gestaltungsmöglichkeiten" mit Formulierungsvorschlägen für Freiwilligkeitsklausel, Widerrufsklausel. Arbeitsmarktbezogene Zulagen, Leistungsbezogene Zulagen, Leitungs- und Sonderaufgaben.
Selbstverständlich könnte die Zulage bei höherem Entgelt prozentual verringert werden, wenn das so vereinbart ist oder sich bei einem diesbezüglichen Verweis auf die AVR/AVB aus diesen so ergibt. In Deinem Arbietsvertrag steht jedoch eindeutig:
Die Arbeitnehmerin erhält Weihnachtsgeld orientiert an AVR, DPWV Landesverband HH. Das Weihnachtsgeld beträgt 80% des Bruttogehaltes [...].
Selbst wenn die Formulierung "erhält Weihnachtsgeld orientiert an AVR, DPWV Landesverband HH" tatsächlich ergeben sollte, dass sich daraus nur 50 % beanspruchen lassen, würde die Formulierung in Deinem Arbeitsvertrag eine erlaubte Besserstellung darstellen.
Ich habe allerdings in den im Internet verfügbaren Dokumenten AVR/AVB nichts gefunden, was eine solche - wie vom Geschäftsführer behauptete - Verkürzung danach zuließe.
Daraus ergibt sich für mich der zwingende Schluss, dass Dir 80 % zustehen!
Die Argumentation Deines Chefs ist Unsinn!
Dein Arbeitsvertrag - speziell bezüglich des Weihnachtsgeldes - bezieht sich ausdrücklich auf die AVR, DPWV Landesverband HH!
Da kann er nicht einfach daher kommen, und auf den Tarifvertrag der Länder TV-L verweisen, der für Dich überhaupt nicht relevant ist!
Aber selbst wenn man sich darauf einließe, bleibt doch immer die eindeutige und erlaubte Formulierung in Deinem Arbeitsvertrag, die jeden anderen "Verweis" überflüssig macht!
Gestern war das Mitarbeitergespräch. Herzlichen Dank! Das Weihnachtsgeld wird in den nächsten Tagen nachgezahlt :)) und was viel wichtiger ist die Beziehung ist wieder respektvoller und auf Augenhöhe.
Schön, wenn man auch einmal von einem konkreten und direkten Erfolg hört - und der dann auch nicht nur materiell zu sehen ist !!
Herzlichen Dank! Deine Antwort stärkt mich sehr! Es geht mir nicht so sehr um das Geld, als vielmehr darum "Flagge" zu zeigen "Bis hierher und nicht weiter!"
Also ich bin zwar kein RA, aber aus dem Bauch heraus sieht das für mich so aus: Entweder 80% oder NICHTS. Da etwas gezahlt wurde, müssen es auch 80% sein, denn sonst hätte die Firma nichts gezahlt. Es kann also nicht am wirtschaftlichen Erfolg liegen.
Und den Schwachsinn, den andere hier verzapfen, von wegen "NUR DER CHEF BEURTEILT DEN WIRTSCHAFTLICHEN ERFOLG" ist etwas für die Tonne.
Es gibt Bilanzen, Pflichtveröffentlichungen, etc. pp.
Klar darf der Chef eine Meinung haben, aber die muss nicht immer richtig sein.
Wo simmer denn?!!
Genau so ist es!
Endlich einmal auch ein klares Wort von einem Anderen!!! :-))
Genaueres kannst du da nur beim Personalrat bzw. deiner Gewerkschaft erfahren. Die "sozialen" Träger sparen immer zuerst beim eigenen Personal.
Hallo, mein Chef hat mir jetzt die fragliche Tabelle ausgehändigt. Er bezieht sich auf http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/jahressonderzahlung.html. Das wollte ich noch nachreichen. Aber wie du sagtest handelt es sich der Formulierung in meinem Vertrag um eine erlaubte Besserstellung. Morgen findet das Ma Gespräch statt, ich habe den Betriebsrat dazu gebeten. Danke noch mal!