Weihnachtsgeld zurück zahlen ( AZUBI)?
Hallo, Ich habe da mal eine Frage.. und zwar werde ich eventuell meine Ausbildung Anfang Dezember, aus mehreren Gründen, abbrechen.. Meine Frage ist es nun ob ich das Weihnachtsgeld zurück zahlen muss.. Im Internet sind sich alle unschlüssig und vielleicht habe ich ja das Glück hier einen zu finden der sich auskennt. Ich kann auch noch nicht mit meinem Ausbilder darüber reden weil es noch nicht 100% sicher ist das ich gehen werde..
Vielen Dank im voraus ! ;) LG doombeat
6 Antworten
ich kenne mich zwar nicht aus, aber ich möchte dir raten, die ausbildung abzuschließen. dann hast du einen abschluß und das weihnachtsgeld kannst du auch noch behalten und bekommst auch nächstes jahr welches. überleg es dir nochmal
schade, vor allem, weil es dir auf der arbeit gefallen hat. naja, findest sicher was neues. ich wünsche dir jedenfalls viel glück
Danke .. Ich hoffe auch ..
Ob du nach deinem Ausscheiden aus dem Unternehmen Weihnachtsgeld zurückzahlen musst, richtet sich nach dem arbeitsvertrag bzw. Ausbildungsvertrag zu der Sonderzahlung. Schau mal nach, dort findest du was! Aber es hängt immer vom Einzelfall ab, ob eine Rückzahlungsvereinbarung wirksam ist. Die Klausel muss klar und verständlich sein und den Rückzahlungstatbestand genau festschreiben.
In meinem Vertrag steht nichts über Erstattung von Sonderleistungen bei Kündigung..
Das sollte in deinem Vertrag stehen. Oft ist das Weihnachtsgeld an einen zukünftigen Mindestverbleib in der Firma gekoppelt. Ohne Kenntnis deines Vertrags kann das aber niemand beantworten, egal ob hier oder anderswo und egal wie sehr man sich auskennt...
Ok danke .. werde gleich mal schauen .. Danke
Aus taktischen Gründen würde ich hier erst ab Januar abbrechen.
Weihnachtsgeld wird oft erst nach 6 Monaten Arbeitnehmerschaft gezahlt.
Im Lebenslauf macht es sich jedoch sehr schlecht, wenn man vorzeitig eine Ausbildung abgebrochen hat.
Ich weiß das es nicht gerade gut aussieht aber ich kann es leider nicht ändern.. Den Grund dafür habe ich in dem unteren Kommentar geschildert..
Danke ;)
Das Wichtigste hast du nicht geschrieben: Wie lange du Azubi in der Firma bist. Danach richtet sich eine, evtl. teilweise Rückzahlung bzw. Verrechnung.
Seit September 2015.. also noch Frischling
I.d.R. hast du kein Anrecht bei erst 3 Monaten Betriebszugehörigkeit. Etwas über diese freiwillige Leistung müsste sich im Ausbildungs-/Arbeitsvertrag finden.
Ich würde gerne weiter machen.. Ich ziehe aber mit meinen Eltern ins Ausland.. Zu meiner anderen Hälfte der Familie.. Deswegen muss ich mich langsam um den ganzen Kram kümmern.. Die Entscheidung fällt mir auch extrem schwer.. das ich jetzt in einem super Betrieb angenommen wurde und ich meinen Traumberuf so gut wie gefunden habe..