Vertragsverlängerung und Weihnachtsgeld?
Hallo erstmal.
Ich bin Angestellte und hatte einen befristeten Arbeitsvertrag bis 14.02.2019. Nun wurde ich imJanuar zum Personalgespräch gebeten und habe eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angeboten bekommen. Ich habe mündlich zugesagt das ich noch bleibe. Laut Chefin sollte ich ein Schreiben dafür bekommen. Das habe ich aber noch nicht und unterschrieben das ich wirklich bleibe habe ich auch noch nichts. Jetzt würde ich aber doch ganz gerne gehen und frage mich ob ich jetzt sagen kann, dass ich doch nicht verlängere und zum 14.02.19 ausscheide. Falls nicht müsste ich ja ordentlich kündigen. Aber wie sieht es da mit dem Weihnachtsgeld aus? Wäre der Vertrag ausgelaufen hätte ich das Weihnachtsgeld behalten können. Aber wie ist das bei einer Verlängerung und einer Kündigung vor dem 31.03.2019?
4 Antworten
Rein rechtlich ist das unbefristete Arbeitsverhältnis bereits geschlossen.
siehe: https://www.arbeitsrechte.de/muendlicher-arbeitsvertrag/
Die Gültigkeit erlangt ein Arbeitsvertrag unabhängig von seiner schriftlichen oder mündlichen Form dadurch, dass zwei aufeinander bezogene und inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommen. Hierbei wird vom „Antrag“ und von der „Annahme“ gesprochen.
Meines Erachtens kannst du das nur mit deinem Arbeitgeber klären.
Wie ein Arbeitsrichter entscheiden würde, wenn dein Arbeitgeber in diesem Fall unter Berufung auf das mündlich abgeschlossene unbefristete Arbeitsverhältnis die Weihnachtsgratifikation zurückverlangt, sehe ich als offen an (sofern du deine Zusage nicht zugibst).
(Es wäre nicht das erste mal, dass vor Gericht nicht jeder ehrlich ist)
Wenn Du noch keinen neuen Vertrag unterschrieben hast, ist der jetzige noch gültig und am 14. Februar endet das Arbeitsverhältnis. Da brauchst Du keine Kündigung, er Vertrag läuft einfach aus.
Unterschreibst Du den unbefristeten Arbeitsvertrag und kündigst zum 31. März, kommt es darauf an, was zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes im Arbeitsvertrag steht. Zurückzahlen musst Du das Weihnachtsgeld nur, wenn das arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart ist.
Mündlich Arbeitsverträge sind z.B. bindend, wenn ein AN bei Antritt des Jobs noch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hat. Arbeitet er dann mit Wissen des AG ohne, gilt das Arbeitsverhältnis als geschlossen
Ich habe schon Arbeitgeber erlebt, die befristet angestellten Arbeitnehmern Verlängerungen, bzw. Entfristungen zugesagt haben und sich dann umentschieden haben. Solange Du noch nicht ohne schriftlichen Arbeitsvertrag gearbeitet hast (ist ja jetzt nicht der Fall, die Befristung läuft noch) kannst Du den Vertrag auslaufen lassen.
Du solltest allerdings dem AG so schnell wie möglich mitteilen, dass Du das Angebot nicht annehmen willst.
Gibt es dafür eine gesetzliche Quelle oder etwas worauf ich zurück greifen kann?
Für welche Aussage willst Du eine "gesetzliche Quelle"?
Ich kann Dir den § 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz nennen, der das Ende des befristeten Vertrages regelt.
Dafür das meine mündliche Zusage nicht bindend ist
Sorry, es gibt nicht für alles ein spezielles "Gesetz".
Lies mal hier:
https://www.fachanwalt.de/ratgeber/ist-eine-muendliche-zusage-bereits-ein-wirksamer-arbeitsvertrag
Auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag (deine Verlängerung) ist ein gültiger Vertrag. Fordere gem. NachwG den Vertrag nach.
Das habe ich mir fast gedacht. Danke trotzdem!
Das Weihnachtsgeld ist dann futsch
Aber was ist mit der Aussage "auch mündliche Verträge sind bindend"?