Vertragsverlängerung und Weihnachtsgeld?

4 Antworten

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Rein rechtlich ist das unbefristete Arbeitsverhältnis bereits geschlossen.

siehe: https://www.arbeitsrechte.de/muendlicher-arbeitsvertrag/

Die Gültigkeit erlangt ein Arbeitsvertrag unabhängig von seiner schriftlichen oder mündlichen Form dadurch, dass zwei aufeinander bezogene und inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommen. Hierbei wird vom „Antrag“ und von der „Annahme“ gesprochen.

Meines Erachtens kannst du das nur mit deinem Arbeitgeber klären.

Wie ein Arbeitsrichter entscheiden würde, wenn dein Arbeitgeber in diesem Fall unter Berufung auf das mündlich abgeschlossene unbefristete Arbeitsverhältnis die Weihnachtsgratifikation zurückverlangt, sehe ich als offen an (sofern du deine Zusage nicht zugibst).

(Es wäre nicht das erste mal, dass vor Gericht nicht jeder ehrlich ist)

Wenn Du noch keinen neuen Vertrag unterschrieben hast, ist der jetzige noch gültig und am 14. Februar endet das Arbeitsverhältnis. Da brauchst Du keine Kündigung, er Vertrag läuft einfach aus.

Unterschreibst Du den unbefristeten Arbeitsvertrag und kündigst zum 31. März, kommt es darauf an, was zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes im Arbeitsvertrag steht. Zurückzahlen musst Du das Weihnachtsgeld nur, wenn das arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
lilalu19 
Beitragsersteller
 01.02.2019, 09:53

Aber was ist mit der Aussage "auch mündliche Verträge sind bindend"?

Hexle2  01.02.2019, 09:57
@lilalu19

Mündlich Arbeitsverträge sind z.B. bindend, wenn ein AN bei Antritt des Jobs noch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hat. Arbeitet er dann mit Wissen des AG ohne, gilt das Arbeitsverhältnis als geschlossen

Ich habe schon Arbeitgeber erlebt, die befristet angestellten Arbeitnehmern Verlängerungen, bzw. Entfristungen zugesagt haben und sich dann umentschieden haben. Solange Du noch nicht ohne schriftlichen Arbeitsvertrag gearbeitet hast (ist ja jetzt nicht der Fall, die Befristung läuft noch) kannst Du den Vertrag auslaufen lassen.

Du solltest allerdings dem AG so schnell wie möglich mitteilen, dass Du das Angebot nicht annehmen willst.

lilalu19 
Beitragsersteller
 01.02.2019, 09:59
@Hexle2

Gibt es dafür eine gesetzliche Quelle oder etwas worauf ich zurück greifen kann?

Hexle2  01.02.2019, 10:01
@lilalu19

Für welche Aussage willst Du eine "gesetzliche Quelle"?

Ich kann Dir den § 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz nennen, der das Ende des befristeten Vertrages regelt.

lilalu19 
Beitragsersteller
 01.02.2019, 10:03
@Hexle2

Dafür das meine mündliche Zusage nicht bindend ist

Auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag (deine Verlängerung) ist ein gültiger Vertrag. Fordere gem. NachwG den Vertrag nach.

lilalu19 
Beitragsersteller
 01.02.2019, 09:43

Das habe ich mir fast gedacht. Danke trotzdem!

Das Weihnachtsgeld ist dann futsch

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung