Gehört die Ausbildungzeit zur Betriebszugehörigkeit - Weihnachtsgeld

3 Antworten

Wenn sich Dein "normales" Arbeitsverhältnis nahtlos an die Ausbildungszeit anschließt - was durch die Übernahme ja der Fall ist -, dann zählt die Ausbildungszeit mit zur Zeit der Betriebszugehörigkeit.

Zwar steht im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 622 noch, dass Zeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit nicht berücksichtigt werde, diese Regelung darf aber nciht mehr angewendet werden, weil sie gegen euopäischen Recht verstößt (Altersdiskriminierung). Dazu gibt es auch Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 09.09.2010, Az.: 2 AZR 714/08 und vom 30.09.2010, Az.: 2 AZR 456/09).

Es gibt zu der Frage auch viele Informationen im Internet (die sich aber meist auf Kündigungsfristen beziehen, was aber keine Rolle spielt), z.B.: http://www.koehlerundstraub.de/blog/ausbildungszeit-betriebszugehorigkeit-kundigungsfrist/

Dort heißt es klar:

Arbeitsjahre vor Vollendung des 25. Lebensjahres und auch die Zeiten der Berufsausbildung zählen zu den Zeiten der Betriebszugehörigkeit dazu!

Du hast also Anspruch auf 100 % des Weihnachtsgeldes entsprechend der Vereinbarung im Arbeitsvertrag!

Wird unmittelbar im Anschluß an die Ausbildung ein Arbeitsverhältnis im selben Unternehmen begonnen,so zählt auch die Zeit der Ausbildung zur Betriebszugehörigkeit.


Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gilt auch die Zeit der Berufsausbildung im Betrieb als Beschäftigungszeit.(BAG Az.: 2 AZR 456/09 vom 30.09.2010)

lenzing42  03.12.2013, 11:24

Ergänzung zu meiner Antwort:

Beachte aber den folgenden Satz in deinem Arbeitsvertrag,denn die Zahlung von Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers:

Ein Rechtsanspruch hierauf steht der Arbeitnehmerin nicht zu.

Mittlerweile zählt alles zur Betriebszugehörigkeit. Früher war es so, dass erst nach dem 25. Lebensjahr die Betriebs zugehörigkeitsjahre begonnen haben.