Interner Jobwechsel zum 01.11. - dennoch Weihnachtsgeld?
Hallo zusammen, ich war bei meinem Arbeitgeber 3 Jahre lang tariflich angestellt. Diese Anstellung sah eine Auszahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld vor.
Ich habe nun intern die Stelle gewechselt und bin seit dem 01.11. außertariflich angestellt (ohne WG + UG).
Habe ich einen Anspruch auf die Auszahlung des WG aus den letzten 12 Monaten aus meiner tariflich angestellten Tätigkeit?
4 Antworten
Das kommt auf die internen, tarifvertraglichen, arbeitsvertraglichen Vereinbarungen an.
Schau doch mal im Tarifvertrag nach, was der zum Weihnachtsgeld sagt. Bis 31. Oktober wurde der Tarifvertrag ja angewandt. Eventuell steht dort etwas zu einem "Stichtag" oder auch wann und ob man Weihnachtsgeld anteilig bekommt.
Oft wird Weihnachtsgeld "rückwirkend", also für geleistete Arbeit bezahlt (dann hättest Du mindestens ein anteiliges Weihnachtsgeld), manchmal auch als Anreiz für zukünftige Leistung, oft auch ist es eine Mischung aus beidem.
Eine genauere Auskunft kann ich Dir mangels Infos nicht geben.
Hast Du denn Deinen AG nicht gefragt?
Erstmal vielen Dank für deine kompetente Rückmeldung! Ich werde den Vertrag heute Abend raussuchen und mich dann gerne nochmals melden.
Viele Grüße!
Du bist zwar noch beim gleichen AG, abere s hat sich doch was wesentliches geändert.. wenn es keine vereinbarung gibt, dass Du trotz aT weiterhin Urlaubs- und W-geld kriegst, dann ist es meines Wissens legal, wenn diese nach Vertragswechsel wegfallen- auch wenn es sie vorher im Tarif vorgesehen waren.
Hallo.
Das kommt auf deinen Arbeitsvertrag an oder Tarifvertrag.
Mit Gruß
Urlaubs-und Weihnachtsgeld war schon immer eine freiwillige Leistung. Da hat man keinen Anspruch.
Das ist in der Pauschalität schlichtweg Schwachsinn.
Das ist natürlich Unsinn!
"Freiwillig" heißt nur, dass es keinen gesetzlichen Anspruch gibt!
Ein Rechtsanspruch kann sich aber ergeben aus > Arbeitsvertrag > Tarifvertrag > Betriebsvereinbarung > Betriebsordnung > betrieblicher Übung > allgemeinen arbeitsrechtlichem Gleichbehandlungsgrundsatz > Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz AGG!