geringerer Stundenlohn für Minijobber (Bedarfsaushilfe)?
Hallo.
Arbeite seit 6 Monaten bei einer kirchlichen Sozialstation (Diakonie) als Bedarfsaushilfe auf 450,-€ - Basis.Einen klassischen Arbeitsvertrag und/oder Unterlagen mit den geltenden Vertragsbedingungen habe ich nie bekommen. Also habe ich keinerlei Informationen über Tarif, Urlaub,Lohngestaltung, etc.
Ich (wohl alle Minijobber bei uns) bekomme im Gegensatz zu meinen Kollegen/innen (50%-75%-Stellen) nur einen pauschalisierten Stundenlohn von 14,-€ (Zuschläge etc. mit eingerechnet). Alle anderen Kollegen/innen (deren Stelle über Minijob hinaus geht) bekommen Grundlohn nach Entgelttabelle + Zuschläge. Lt. meiner Lohnabrechnung gilt für mich der BAT-KF, welchen ich nach Infos gewälzt habe. Dort habe ich bzgl. einer geringeren Entgeltzahlung für Minijobber (Bedarfsaushilfe) nichts gefunden.
Im Büro (PDL etc.) vor Ort wurde mir auf meine Frage nach dem Lohnunterschied nur gesagt " das ist schon immer so,klär das mit dem Chef!". Gesagt,getan. Mein Chef hat aber nur um den heißen Brei geredet und gemeint, dass ich ja garnicht BAT-KF sei (hmm,es steht aber seit eh und je auf meiner Lohnabrechnung), sondern AVR und wenn ich den Lohn wie meine Kollegen habe wolle, solle ich halt meine Stunden aufstocken (und mich versteuern lassen). Mein momentaner Lohn von 14,-€ sei schon richtig so,das sei mit der MAV über Monate hin und her gerechnet und als fairer Lohn für Minijobber festgehalten worden. Ohne richtige Infos zur Grundlage wurde das Gespräch dann beendet. Habe mich dann durch die AVR hin und her schlau gelesen und auch dort bzgl. geringerer Vergütung für geringfügig Beschäftigte nichts gefunden. Frühere Anlagen des AVR bzgl. geringerer Vergütung für geringfügig Beschäftigte wurden ja Ende 2009-2013 vom EUGH komplett gekippt und gestrichen,da sie gegen das TZBFG verstießen, da geringfügige Beschäftigte auch als Teilzeitangestellte gelten.
Auch wurde mir keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gewährt (war im 5. Monat meines Beschäftigungsverhältnisses 3 Tage krankgeschrieben, an denen ich lt. Dienstplan hätte arbeiten müssen und habe die Krankmeldung im Büro vor Ort abgegeben) mit der Begründung der PDL "das ist schon immer so!
Habe mich auch schon mit unserer MAV vort Ort zusammen gesetzt, aber die haben "von Tuten und Blasen" keine Ahnung und werden vom Chef auch einfach nur rund und dusselig gequatscht (das gibt die MAV selbst zu). Die MAV hat mir Einblicke in die Ordner gegeben, welche sie haben. Aber dort habe ich nichts konkretes für oder gegen meine Rechtsauffassung bzgl. meiner Probleme finden können.Auch habe ich wieder um ein Gespräch beim Chef gebeten mit der Bitte, mir die (lt. ihm) für mich geltenden AVR zu Durchsicht mitzubringen. Natürlich ist der Chef erst wieder in 1 Monat für mich zu sprechen.
Alles dreht sich alles im Kreis, von Arbeitgeberseite aus komm ich an niemanden und nichts ran um die Probleme zu klären/erläutern.
LG,Jenni
6 Antworten
Also was ich nicht ganz verstehe ist der Verweis auf AVR. Dein AG sollte eigentlich klar einem Tarifvertrag zuzuordnen sein und wenn BAT-KF auf deiner Abrechnung steht, solltest du auch von diesem Vertrag ausgehen können. Einem Teilzeitbeschäftigten (wozu auch der Minijob zählt) ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht." So steht es in Paragraf 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Minijobber sind also arbeitnehmerrechtlich ganz normale Teilzeitbeschäftigte. Wenn ein Arbeitgeber seine Minijobber diskriminiert, ist das ein Verstoß gegen das Gesetz.
Ich komme auch aus dem Sozialwesen und vermute mal, dass schlichtweg Unkenntnis dahinter steckt. Gerade in unserem Bereich gibt es viele Sozialarbeiter und Pädagogen, die dann irgendwann den Weg in solche Leitungspositionen schaffen, sich aber niemals betriebwirtschaftlich und arbeitsrechtlich fortgebildet zu haben. Insofern solltest du wahrscheinlich wirklich einmal Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen.
habe eben mal mit dem verwaltungsamt (Personal-Lohnabrechnungsstelle für uns) telefoniert.bat-kf und avr stützen sich aufeinander.das gibt sich dann erstmal nicht viel.warum ich aber weniger stundenlohn etc. bekomme als meine kollegen konnte die dame mir nicht sagen,ich müsse ich an meinen chef wenden.die dame erzählte nur was von haustarif. ?!?!?!?!?
Was ist denn nun genau das Problem?
Ich finde 14€ pro Stunde klingt doch gar nicht so schlecht für einen Mini-Job.
Immerhin liegt der Mindestlohn bei 8,84€.
Im Krankheitsfall muss (soweit ich weiß) der Lohn auch bei einer Stundenbasis weitergezahlt werden. Wobei ich schon häufig gehört habe, dass das nicht gemacht wird.
wenn der arbeitgeber alle mitarbeiter (außer geringfügige beschäftigte) nach avr / bat-kf rechnet und bezahlt,müsste das auch für minijobber gelten. mir geht es nicht um meinen lohn an sich,sondern,dass ich als gleichwertige fachkraft mit gleicher arbeit (nur eben weniger stunden und anderer versteuerung/sozialabgaben) einen viel niedrigeren lohn als andere teilzeitkräfte (und minijobber sind auch teilzeitkräfte) weniger lohn bekomme.
Kommentieren
0
so,mal was aktuelles zu meinem vorliegenden fall:
vor 3 wochen habe ich schriftlich um zahlung der ausstehenden lohnfortzahlung (im krankheitsfall) gebeten. dieses schriftstück sollte ihm durch büroangestellte übergeben werden. zusätzlich habe ich um ein weiteres persönliches gespräch mit dem chef gebeten um die ganzen sachen mal ordentlich durchzusprechen und evtl. denkfehler (beiderseits) zu klären.
das gespräch fand gestern statt. und verlief "unter aller kanone"! :-(
erstmal sprach der chef die forderung auf lohnfortzahlung an.diese sei nicht berechtigt.bedarfsaushilfen haben auf sowas keinen anspruch. wenn ich nicht arbeiten würde/könne,bekäme ich halt kein geld.so wäre das nun mal in der arbeitswelt. ich würde ja auf abruf arbeiten (o-ton " wir rufen sie an und fragen,ob sie einspringen können") und werde ja dann nur nach geleisteten arbeitstunden bezahlt. soweit ist das ja korrekt von seiner seite aus. aber ich arbeite seit anfang an als bedarfsaushilfe direkt im monatlichen dienstplan mit bis zu 32 stunden/monat (höchstgrenze 450,-€) eingeplant.also müssen die schon von vorneherein festgelegten arbeitsstunden bei ausfall durch krankheit entlohnt werden. der chef meinte wieder nur, wo nix gearbeitet wurde,gibts kein geld. schließlich müsse ja eine kollegin dann für mich einspringen und auch bezahlt werden,also stehe mir sowas wie lohnfortzahlung ja nicht zu,da man ja nicht doppelt bezahlt ?!?!?!?!?!? dreisterweise setzte mein chef noch einen drauf und meinte,wenn ich diese blöden 3 krankentage ausgezahlt haben will,können er das natürlich machen,damit ich meine "extrawurst" (?!?!?!?!?!?) bekomme, aber dann hätte er keinen bedarf mehr für mich und ich müsse mich dann nach einer anderen stelle umschauen. ich bin ja vom glauben abgefallen,als ich diese "drohung" hörte.
ich habe mich die tage immer wieder telefonisch mit der minijob-zentrale besprochen.die mitarbeiter dort bestätigten mir auch, dass ich "ganz normal" geringfügige beschäftigte bin (egal,ob man es aushilfe,bedarfsaushilfe,arbeit auf abruf,etc. nennt) und somit natürlich den status teilzeitangestellt (s. tzbfg). habe.geringfügige beschäftigung habe nämlich nichts mit der art der anstellung zu tun sondern mit der art und weise der versteuerung und sozialversicherungspflicht bei arbeitnehmern mit wenig stunden und somit weniger lohn im monat.
auch habe ich meinen chef wieder auf das thema "warum unterschied aushilfen zu anderen teilzeitangestellten" angesprochen. davon wollte er nix hören .ich bräuchte ihm nicht mit gesetzen zu kommen. die behandlung und bezahlung von (bedarfs)aushilfen sei so lt. dienstvereinbarung und dafür gibts dann haustarif als lohn.für aushilfen gelte kein tarif (BAT für "alte" angestellte oder AVR für "jüngere" angestellte).wenn ich das alles wolle (tarif,zuschläge,lohnfortzahlung,urlaubsapsruch,etc. wie meine "richtig" angestellten kollegen), solle ich mich gefälligst mit mindestens 30% anstellen lassen. wenn ich das aus privaten gründen nicht könne, dann müsse ich mich halt mit dem zufrieden geben,was ich jetzt habe.
er könne mir keine extrawurst geben,das wäre ja finanziell unsinn,weil dann aushilfen so teuer wären.und außerdem wäre doch mein lohn fair, da ich ja netto wie brutto rausbekomme im gegensatz zu meinen kollegen.
ich habe ihn darauf hingewiesen, dass ich weder ne extrawurst, weder rosinen rauspicken will. auch will ich nicht besser gestellt werden als meine kollegen, ich möcht nur gleichbehandlung.
ende vom lied war, dass ich höflich das gespräch beendet hab (mir kam schon die galle hoch und meine wangen wurden rot, also wäre ich fast geplatzt), damit keine unangenehmen wörter fallen, mich privat besprechen werde und dann zeitnah mitteilen werde, für was ("fresse halten und schlucken", mich seinem willen nach mehr stunden im monat arbeiten zu beugen oder kündigung) ich mich entscheide.
da fällt man ja echt vom glauben ab !! (kleines wortspiel im hinblick auf einen kirchlichen träger als arbeitgeber ;-) )
desweiteren wies mich mein chef mehrmals im gespräch drauf hin, dass er auch keine lust mehr habe, ständig mit mir diese unnötige disskussion zu führen. dabei meinte ich ja auch noch zu ihm, dass er mir doch bitte die grundlagen zur andersbehandlung von den aushilfen erklären möge, damit ich vielleicht einen denkfehler meinerseits aus dem weg räumen kann. aber nein,dass wäre ihm alles zu blöd und er müsse garnix erklären.dafür gäbe es eben die dienstvereinbarung bzgl. aushilfen.
Es bedarf auch nicht immer einen Arbeitsvertrag, dieser kann auch mündlich sein. Gelten tut die allgemeine Gesetzeslage.
14€ sind weit über den Mindestlohn
da haben sie natürlich recht.doch wenn der arbeitgeber alle mitarbeiter (außer geringfügige beschäftigte) nach avr / bat-kf rechnet und bezahlt,müsste das auch für minijobber gelten. mir geht es nicht um meinen lohn an sich,sondern,dass ich als gleichwertige fachkraft mit gleicher arbeit (nur eben weniger stunden und anderer versteuerung/sozialabgaben) einen viel niedrigeren lohn als andere teilzeitkräfte (und minijobber sind auch teilzeitkräfte) weniger lohn bekomme.
habe eben mal mit dem verwaltungsamt (Personal-Lohnabrechnungsstelle für uns) telefoniert.bat-kf und avr stützen sich aufeinander.das gibt sich dann erstmal nicht viel.warum ich aber weniger stundenlohn etc. bekomme als meine kollegen konnte die dame mir nicht sagen,ich müsse ich an meinen chef wenden.die dame erzählte nur was von haustarif. ?!?!?!?!?
genau der annahme bin ich auch. ich finde einfach nicht den knackpunkt, der meinen chef so handeln und begründen lässt.