Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld muss das im Vertrag stehen?
Habe jetzt bei meiner Firma ausgelernt. In der Ausbildung habe ich Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen. Jetzt habe ich meinen Arbeitsvertrag erhalten ohne Tarifbindung dort wir aber keines von beiden aufgeführt. Wird das vom Ausbildungsvertrag übernommen oder muss diesbezüglich nochmal separat aufgeführt werden?
4 Antworten
Gratifikationen sind meistens freiwillig.
Wenn sie nicht im Arbeitsvertrag stehen, hast Du auch keinen Anspruch darauf.
In der Frage steht bereits Vertrag ohne Tarifbindung - aber danke für den Hinweis
War im Ausbildungsvertrag Urlaubs- und Weihnachtsgeld vereinbart?
Viele Firmen ohne Tarifbindung bezahlen Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld auch ohne schriftliche Vereinbarung. In manchen Firmen ist das auch in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
Wenn Deine Kollegen Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld bekommen, kann man Dich nicht von der Zahlung ausschließen. Sollte der AG diese Sonderzahlungen in der Vergangenheit (mindestens drei Jahre hintereinander) immer ohne Vorbehalt gezahlt haben, ist daraus auch eine betriebliche Übung entstanden.
Am besten ist es selbstverständlich, die Sonderzahlungen sind vertraglich vereinbart.
Woher weißte, daß es das geben soll?
"Sonderzuwendungen" sind in der Regel freiwillig.
Wichtig wären auch noch Fragen wie Befristung, Probezeit, Anzahl der Urlaubstage, Arbeitszeiten, Wochenarbeitszeit, Höhe des Gehaltes, vielleicht auch Steigerung, gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit.
Der Inhalt des Ausbildungsvertrages ist mit Ende der Ausbildung beendet. Somit mußt Du das neu "verhandeln".
gut geantwortet!
Ganz so simpel, wie Du Dir das denkst, ist es denn doch nicht!
Außer der Vereinbarung im Arbeitsvertrag kann sich eine Verpflichtung - und da "hilft" dann auch die "Freiwilligkeit" nichts mehr - aus:
>> Tarifvertrag, >> Betriebsvereinbarung, >> Betriebsordnung, >> betrieblicher Übung, >> arbeitsrechtlichem Gleichbehandlungsgrundsatz, >> "missglückter" Klausel zum Ausschluss eines Rechtsanspruchs bei freiwilliger Gewährung