Wie kurzfristig kann Weihnachtsgeld gestrichen werden
Heute hat man uns in meiner Firma eröffnet, dass es beabsichtigt ist, die tarifliche Jahresleistung (Weihnachtsgeld) im Jahre 2009 (also dieses Jahr) nicht auszuzahlen. Der Termin der Auszahlung wäre eigentlich der 8.12. gewesen. Bisher habe ich in meinen 20 Jahren Betriebszugehörigkeit das Geld immer bekommen. Nun meine Frage: Darf der Arbeitgeber das so kurz vor Auszahlung überhaupt ? Immerhin hat man Versicherungen und laufende Kosten die ja gedeckt werden müssen. Gibt es da nicht Fristen die eingehalten werden müssen ? Einige bei uns vermuten, dass die Ankündigung nur Verhandlungstaktik für 2010 sein soll, da es eine neue Arbeitszeit geben soll und ausserdem gewaltig viel Geld eingespart werden soll, aber ich mache mir nun natürlich meine Gedanken.
8 Antworten
Nach dem Auszug aus dem Tarifvertrag ist es eindeutig: Das Weihnachtsgeld steht Dir (und allen anderen) entsprechend dieser Bedingungen zu.
Es kann nicht einseitig gestrichen werden. Wenn es ohne Zustimmung der Arbeitnehmer nicht ausgezahlt wird, könnt ihr es im Prinzip einklagen. Zustimmung heisst: Entweder jeder stimmt zu oder der Betriebsrat stimmt zu.
Was tun?
Wie schlimm ist denn die Situation? Hängt die Existenz der Firma an dem Weihnachtsgeld? Wenn ja, dann wäre so eine Zustimmung ja überlegenswert. Wenn dem nicht so ist, gibt es eigentlich keine Gründe, freiwillig zu verzichten. Also: Wenn jemand die Zustimmung haben will - verweigern. Wenn es angekündigt wird, schriftlich widersprechen.
Wenn das Weihnachtsgeld tariflich geregelt ist, so hat dein Arbeitgeber keine legale Möglichkeit, dir das Weihnachtsgeld zu streichen. Der Betriebsrat sollte mal einen Aushang darüber ans Schwarze Brett hengen, um alle Mitarbeiter zu informieren. Wenn das Weihnachtsgeld nicht ausgezahlt wird, sofort schriftlich anmahnen.
Die Zahlung des Weihnachtsgeldes kann in einem Tarifvertrag,in einer Betriebsvereinbarung oder aber in deinem Arbeitsvertrag geregelt sein.
Das solltest du überprüfen.
Wenn das Weihnachtsgeld bisher immer ohne Vorbehalt gezahlt wurde,kann man sich auch auf eine betriebliche Übung berufen.
Das ist korrekt.Da kann sich der AG nicht einfach so rausmogeln.
Wenn Ihr offenbar schon seit mindestens 20 Jahren Weihnachtsgeld bekommt, ist von betrieblicher Übung auszugehen. Dann kann das Weihnachtsgeld nicht so einfach gestrichen werden.
Trafiliche Leistungen könnennicht so einfach gelöscht werden
Freiwillge schon, und Weihnachtsgeld ist bei den Firmen ein freiwillige Leistung
Es ist eine tarifliche Jahresleistung !
Ich habe oben einen Auszug aus dem Tarifvertrag reinkopiert, Danach müsste ich doch Anspruch haben, oder etwa nicht ?