Arbeitsvertrag unterschrieben, aber nicht versendet, da anderes Angebot
ich habe einen arbeitsvertrag zu gesendet bekommen, da ich zu dem zeitpunkt wirklich die stelle antreten wollte, nun hat sich ein anderes unternehmen gemeldet, welches für mich interessanter von der stelle her ist.
mein problem ist das ich mündlich dem ersten unternehmen zu gesagt habe und den vertrag unterzeichnet, aber noch nicht versandt habe, da ich den zweiten job haben will, aber nur mündliche zusage und noch kein arbeitsvertrag.
kann ich den ersten vertrag einfach vernichten, wenn ich den von dem anderem unternehmen bekomme oder ist da was zu beachten?
3 Antworten
Ich denke in dem Fall zählt nur die Unterschrift... also geb denen Bescheid telefonisch dass du es dir anders überlegt hast.
Ich habs selbst mal so gemacht und es gab keine Probleme. Die Firma war nicht erfreut aber tun konne sie gar nichts... jeder guckt auf sein eigenens Geld und seinen eigenen Geldbeutel...allgemein kann man von Verträgen immer zurücktreten...die Firma könnte auch andersrum ihn dann doch nicht nehmen.. gilt da die mündlichen Zusage? Kann man auf einem Arbeitsplatz bestehen ohne einen schriftlichen Nachweis. "Nur" eine Unterschrift ist vor einem Gericht wirksam weil man mündlich Absprachen schwer nachweisen kann. Es steht Aussage gegen Aussage.
Du hast mit dem ersten Unternehmen einen mündlichen Vertrag abgeschlossen. Schon der ist BINDEND! Erst nach einem Monat im Unternehmen muss ein Arbeitsvertrag schriftllich vorliegen. Lies bitte einmal das Nachweisgesetz
http://bundesrecht.juris.de/nachwg/index.html
Demnach musst Du wohl nach der Zusage auch beim ersten Untenehmen antreten. Es wäre sogar gegen Dich befugt, zu klagen, um einen evtl. Ausfall wiederzubekommen.
Du solltest aber morgen evtl. bei dem ersten Unternehmnen anrufen und drum bitten, dass sie dich aus dem Vertrag entlassen. Das können sie tun. Tun sie es hingegen nicht, bleibt nur der Weg ins erste Unternehmen zu gehen.
Wenn Sie dich aus dem Vertrag entlassen, iist der Weg ins zweite Unternehmen frei. Das erste Unternehmen muss nicht darüber wissen, bei wem Du anfängst. Du hast es Dir halt anders überlegt reicht da sicherlich aus.
im ersten vertrag gibs so ne klausel, bei nicht antritt des arbeitsverhältnisses ist ein halber monatslohn als schadenersatz fällig, also wäre das die notlösung?da die zweiten ein ganzes stück besser bezahlen
aber ohne unterschrift ist doch kein nachweis vorhanden?
Ja die Klausel steht im Vertrag... wenn du ihn unterschrieben hättest... hast du doch nicht... also bist du darüber nicht informiert bzw. nicht einverstanden usw. Da sgilt wenn du ihn unterschreibst und dann die Arbeit nicht antretest
Haben Sie beispielsweise eine mündliche Zusage gegeben und der Arbeitgeber kann dies durch Zeugenaussagen beweisen, dann ist dies so gut wie eine Unterschrift unter den Arbeitsvertrag, denn auch mündliche Vereinbarungen sind gültig.
In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber von Ihnen Schadensersatz verlangen, falls Sie nur mitteilen, dass Sie es sich anders überlegt haben. Der Arbeitgeber muss allerdings nachweisen können, dass ihm ein Schaden entstanden ist. Deshalb müssten Sie in einem solchen Fall das Arbeitsverhältnis vor Arbeitsantritt schriftlich kündigen, um ungeschoren davon zu kommen!
Nun haben Sie eine Klausel im Arbeitsvertrag, nach der Sie bei Nichtantritt ein halben Monatslohn Strafe zahlen sollen, das macht es etwas komplizierter.
Deshalb haben Sie in einem solchen Fall folgende Handlungsmöglichkeiten:
Sie können sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, um die Rechtmäßigkeit der Strafzahlung überprüfen zu lassen und sich beim weiteren Vorgehen beraten zu lassen.
Sie kündigen das Arbeitsverhältnis und leisten die Strafzahlung.
Peter Kleinsorge
Ein Arbeitsverhältnis kann auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag wirksam abgeschlossen werden!
Wenn der Arbeitgeber dem Fragesteller böse will und beweisen kann, dass der Fragesteller mündlich zugesagt hat, reicht es nicht dass er einfach nur Bescheid gibt, um abzusagen...
Eine mündliche Vereinbarung ist bindend, sofern bewiesen werden kann, dass eine solche getroffen wurde...., dann zählt nicht mehr "nur" die Unterschrift.
Peter Kleinsorge