Mündliche Zusage zu einer Arbeitsstelle, nun doch Absage erteilen?
Hallo,
ich bin seit einigen Monaten auf Arbeitssuche und hatte nun eine Zusage zu einer Arbeitsstelle. Ich habe am Telefon mündlich zugesagt und mitgeteilt das ich mich auf die neue Arbeit freue. Arbeitsvertrag wurde noch nicht unterschrieben!!! Stelle soll am 15.02 beginnen.
Nun habe ich eine Woche später eine Zusage von einem anderen AG erhalten, den ich priorisiere. Ich würde nun gerne dem anderen AG absagen, weil diese Stelle mir mehr zusagt. Zudem wusste ich bis dato nicht das eine weitere Zusage kommt, weil ich überhaupt nicht mehr damit gerechnet habe.
Kann der AG bei dem ich nun eine Absage erteile, rechtlich gegen mich vorgehen?? Muss ich mich an rechtliche Vorschriften halten???
4 Antworten
Nein, der Arbeitgeber kann nicht rechtlich gegen Dich vorgehen. Eine mündliche Zusage reicht in diesem Fall nicht aus, Du musst schon den Arbeitsvertrag unterschreiben.
Außerdem: Welcher Arbeitgeber will einen Arbeitnehmer, der nicht will, zwingen bei ihm zu arbeiten?
Ruf an und sag Bescheid, dass Du Dich für eine andere Stelle entschieden hast.
Alles Gute!
Meines Wissens sind mündliche Verträge bindend.
Aber: Du hast ja immer eine Probezeit, in der Du mit zweiwöchiger Frist kündigen kannst. Der AG hätte sicher kein Interesse, Dich zu zwingen, zu erscheinen, wenn Du sofort kündigst.
Deswegen würde ich -nachdem mit dem neuen AG alles unter Dach und Fach ist, bei dem ersten AG anrufen und den Fall ganz ehrlich schildern, und möglichst eine Begründung bringen, die nicht den ersten Arbeitgeber schlecht macht, sondern persönliche Beweggründe, die jeder versteht, angeben (kürzerer Arbeitsweg, bessere Bezahlung etc., aber nicht: Die Leute dort sind sympathischer ).
Und um Verständnis bitten, dass Du Dich deswegen doch für den anderen AG entschieden hast.
Wenn du den Vertrag nicht unterschrieben hast, kannst du es absagen. Da mit einer Mündlichen zusage kein Vertrag zustande kommt. Also kein Problem.
Rein rechtlich gilt auch ein mündlicher Arbeitsvertrag. Aber um daraus eine Kündigung vor Antritt der Stelle auszuschließen, hätte das schriftlich vereinbart sein müssen.
Melde dich umgehend dort und schildere das. Dann hat ein anderer vielleicht noch eine Chance auf diese Stelle