Befristeter Arbeitsvertrag erst mündliche Zusage dann 2 Monate vorher doch Absage. Ist das rechtens, kann Arbeitsamt Arbeitslosengeld für 3 Monate aussetzen?
3 Antworten
Befristeter Arbeitsvertrag - ich gehe davon aus, daß es sich bei der Zusage um eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt...
Eine mündliche Zusage ist grundsätzlich auch bindend - das Problem ist allerdings die Beweisfähigkeit (zuverlässige Zeugen?) - eine Sperrzeit von 3 Monaten steht nicht zur Debatte, wenn Du selbst nicht abgelehnt hast - Du mußt Dich allerdings nun unverzüglich arbeitssuchend melden - sonst droht eine Sperrzeit von 1 Woche - normalerweise muß das 3 Monate vor Ende der Befristung erfolgen...
Es kommt darauf an, was von wem mündlich zugesagt wurde, und wer dann doch abgesagt hat.
Wenn zum Beispiel der Arbeitgeber dir eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis oder eine Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses in Aussicht gestellt hat, er diese Zusage aber im Nachhinein widerruft, dann wird das "Arbeitsamt" das ALG nicht sperren.
Lehnst du jedoch die Vertragsverlängerung bzw. -entfristung ab, dann musst du mit einer Sperre rechnen.
Eine mündliche Zusage,ist kein Vertrag.Das ist einfach Pech.Warum jetzt drei Monate aussetzen,versteh ich nicht,oder hast du abgesagt?