Was tun bei unterschriebenem Arbeitsvertrag, wenn noch ein besseres Jobangebot kommt?
Hallo!
Habe einen neuen Job bekommen. Im Arbeitsvertrag steht, dass ich ne Vertragsstrafe zahlen muss, wenn ich den Job nicht antrete. Ich muss den Vertrag bald zurück schicken. Habe noch jede Menge Bewerbungen offen. Was mache ich denn wenn ich noch einen besseren Job angeboten bekomm, ich aber den Vertrag schon unterschrieben habe?
11 Antworten
Wenn vertraglich eine Vertragsstrafe fuer den Fall des Nichtantritts vereinbart wurde, dann wurde wahrscheinlich auch eine Kuendigung vor Antritt vertraglich ausgeschlossen. In dem Fall kannst du einen unbefristeten Arbeitsvertrag erst nach Antritt des Arbeitsverhaeltnisses fristgemaess kuendigen. Welche Kuendigungsfrist dann gilt, haengt von weiteren Umstaenden ab.
Sofern eine Probezeit vereinbart wurde, betraegt die gesetzliche Kuendigungsfrist waehrend dieser 14 Tage zu jedem beliebigen Kalendertag. Es kann aber vertraglich auch eine andere Frist wirksam vereinbart worden sein. Dann gilt die vereinbarte.
Wurde keine Probezeit vereinbart sowie nach Ablauf einer vereinbarten Probezeit betraegt die gesetziche Kuendigungsfrist 4 Wochen wahlweise zum 15. oder zum Monatsende. Auch hier kann vertraglich eine andere Frist wirksam vereinbart worden sein.
Handelt es sich jedoch um einen befristeten Vertrag, kommt es darauf an, ob ueberhaupt eine Moeglichkeit zur ordentlichen Kuendigung vereinbart wurde. Wenn nicht, kann der befristete Vertrag gar nicht ordentlich gekuendigt werden und muss bis zum vereinbarten Ablauf erfuellt werden.
es heißt: Ein Mann - ein Wort.
Das sollte auch für Frauen gelten. Egal ob bessere oder schlechtere Jobangebote kommen, schreibe eine sehr sehr freundliche Absage und bedanke Dich für das Angebot.
Scheint ja nicht gerade dein Traumjob zu sein, für den du den Vertrag hast. Willst du die Stelle wirklich haben?
Im Arbeitsvertrag steht, dass ich ne Vertragsstrafe zahlen muss, wenn ich den Job nicht antrete.
Interessefrage :
Welche Art Unternehmen möchte eine derartige Vertrafsstrafe - in welcher Höhe?
Dann kündigst Du den Vertrag mit 14-tägiger Frist während der Probezeit.
Dann kündigst Du den Vertrag mit 14-tägiger Frist während der Probezeit.
Nur wenn ueberhaupt eine Probezeit vereinbart wurde und fuer diese auch keine andere Frist gilt als 14 Tage. Es kann durchaus auch eine laengere Frist wirksam vereinbart worden sein oder sich sogar um einen befristeten Arbeitsvertrag ohne ausdrueckliche Vereinbarung einer Kuendigungsmoeglichkeit handeln, der dann gar nicht ordentlich gekuendigt werden kann.
Das mit der Vertragsstrafe mußt Du doch nicht unterschreiben. Du kannst darauf bestehen, daß dieser Zusatz im Vertrag gestrichen wird, dafür sollte ein Probezeit angegeben sein.
Selbstverstaendlich kann man das ablehnen. Ob man dann aber trotzdem den Arbeitsvertrag bekommt?