Ab wann ist eine Zusage des Bewerbers bindend?
Folgende Situation: Ich hatte ein Bewerbungsgespräch für meinen Traumjob. Alles lief toll und ich werde in den nächsten 2 Wochen von ihnen hören. Nun hat sich aber meine 2. Wahl gemeldet und mir eine Stelle angeboten. Ich solle mich schnellstmöglich melden. Wenn ich nun der 2. Wahl mündlich oder via mail Zusage (also noch kein Vertrag unterzeichnet) bin in dann schon an die Stelle gebunden und könnte somit selbst bei einer Zusage der 1. Wahl dort keine Ausbildung mehr beginnen ?
6 Antworten
Ist zwar nicht so nett, aber der Ausbildungsvertrag kommt erst mit deiner Unterschrift zustande.
Man könnte zwar davon sprechen, dass auch mündlich erfolgte Vertragsabsprachen geltend sind, aber da du nicht alle Details kennst, die im Vertrag drinstehen, ist hier nichts bindend.
Somit kannst du erst einmal zusagen und es dir u.U. zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal überlegen.
Mir ist das unter "freie Willensbekundung" mal irgendwo untergekommen. Seine mündlich kundgetane Meinung kann man jederzeit widerrufen.
Also: Mündliche Absprachen sind NICHT bindend.
Ich habe kein Jura studiert und bin dementsprechend kein Anwalt, aber sofern dem Bewerber nicht alle mit dem Vertrag geknüpften Bedingungen bekannt sind, kann er dem Vertrag widersprechen.
Im umgekehrten Fall kennt sowohl der Betrieb, als auch der Bewerber die Details und Vereinbarungen. Ob das im Einzelfall bindend ist, sei mal wegen fehlender Beweise dahingestellt.
Aber im Falle einer wichtigen Sache wie eines Ausbildungsvertrages bedarf es in der Regel einer beidseitigen Unterschrift.
Solange du keinen vertrag unterschreibst kannst du die stelle ohne probleme absagen
Hallo,
sag auf jeden Fall zu. Und selbst, wenn du einen Ausbildungsvertrag unterschreibst, kannst du den widerrufen, wenn sich eine Zusage beim Traumjob ergibt.
Erstens hat man immer eine Probezeit, in der man ohne Grund kündigen kann und zweitens wird dich keine Firma halten wollen, wenn du dort keine Ausbildung mehr machen willst. Und bis der eine Ausbildungsvertrag unterschrieben wird, hat sich der Traumjob ja vllt. schon gemeldet - so oder so.
Das ist zwar nicht die "feine" Art - aber niemand kann von dir verlangen, auf den Traumjob zu hoffen, die andere Ausbildung abzulehnen und - wenn alles schiefläuft - ohne Ausbildungsplatz zu bleiben.
Bei meinem ältesten Sohn haben wir das vor Jahren auch so gemacht.
Ich drücke dir die Daumen
Daniela
Da du eine Probezeit hast, kannst du selbst mit einem Vertrag jeder Zeit (innerhalb der Probezeit) dort wieder aufhören oder erst gar nicht anfangen.
Erst mit dem Unterschreiben des Vertrages bist du überhaupt gebunden. Und selbst dann gibt es immer noch die Probezeit, in der du ohne Angabe von Gründen aufhören darfst.
Sind sie sicher?
Für den Betrieb ist nämlich die mündliche Vereinbarung bindend wenn der bewerber die Zusage beweisen kann.
Aber für den Bewerber ist sie also nicht bindend?