Frage zum Arbeitsrecht /mündliche Zusage bindend?
Hallo,
wenn ich einem Arbeitsangebot zusage, aber noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben habe, ist meine mündliche Zusage dann bindend?
6 Antworten
tja, eine reine Beweisfrage......,
Angebot + Annahme = zwei übereinstimmende Willenserklärungen OHNE VORBEHALT = Vertrag.
AN hat nur Anspruch auf schriftliche Fixierung des Vertragsinhalts
Aber der AG will Dich eh nicht mehr, wenn Du bevor Du überhaupt angefangen hast, keine Lust mehr hast, wenn gleich Verträge grundsätzlich einzuhalten sind und bei Nichterfüllung Schadensersatzanspüche gegen Dich möglicherweise entstehen könnten...
Das Problem hatte ich schon ein paar mal, natürlich asz.... Zeitarbeit, sobald Du nur einen einzigen Tag für diese Firma gearbeitet hast mit Stempelkarte oder Einsatzbescheinigung, gilt es auch ohne Zeugen, dauert es 4 Wochen ohne Vertrag und es wurde von der Firma entweder eine Abrechnung gefertigt oder Geld überwiesen, gilt das auch, wurdest Du bei der Krankenkasse angemeldet gilt das auch, vergiß die Angst heutzutage haben Arbeitnehmer deutlich mehr Rechte bei Gericht als Du glaubst, ich habe 11 Prozesse in 4 Jahren gegen Zeitarbeit und Arge und Agentur für Arbeit geführt alles gewonnen, nur 1 Beweis reicht denn Richter sind nicht dumm und bekommen auch langsam Hass auf diese Firmen die alle am Rande der Legalität arbeiten und der Gesetzgeber fühlt sich verascht, glaube mir habe es 11 Mal erlebt - trau dich und halte dich an deine Zusagen, es geht am Ende nicht dabeben. Lass dir nicht vor irgendjemanden irgendwas anderes ob hier oder im direkten Umfeld erzählen. Die meisten sind Feiglinge und kuschen !
Normalerweise sagt man ja, dass auch mündliche Verträge bindend sind. Rechtlich gesehen stimmt das sogar.
Allerdings ist das immer schwer nachweisbar und daher gerade im Berufsleben wichtig einen schriftlichen Vertrag zu haben.
Wenn Du ein anderes Angebot hast was Du "unterschreiben" willst oder sogar schon unterschrieben hast, ist das für Dich bindend. In dem Moment wo Du unterschreibst, solltest Du bei der mündilchen Zusage natürlich anrufen und Dich bedanken mit den Worten "Vielen Dank für Ihr Jobangebot, allerdings war für mich ein anderer Job noch reizvoller bei dem ich gerade eben unterschrieben habe".
Falls man dort sagt du hättest schon zugesagt, konterst Du mit "Ja, ich sagte ich würde den Job machen, aber da Sie mir noch keinen Arbeitsvertrag angeboten haben, bzw. mich noch nicht zur Unterzeichnung eingeladen haben, konnte ich die Zeit für andere Gespräche nutzen und die haben mir sofort einen Vertrag vorgelegt bei dem ich nicht nein sagen konnte".
Somit ist die Sache für Dich in trockenen Tüchern.
Die Antwort ist: natürlich!
ABER.... was soll ein Arbeitgeber denn machen, wenn Du sagst: "sorry, ich will doch nicht"? Dich verklagen? Wäre den meisten Firmen wohl zu viel Aufwand...
Man sollte nur extrem aufpassen, daß man nicht vielleicht später mal doch gerne zu dem AG wechseln möchte... Dann ist diese Brücke natürlich verbrannt....
Und sowas könnte sich schon auch in der Arbeitgeberwelt rumsprechen, wenn das mehrfach passiert....
Ja,du würdest doch auch auf einhaltung der Zusage bestehen,oder?Der künftige AG plant auch mit dir,bedenke das bitte auch.