Arbeitsvertrag widerrufen?
Guten Tag, ich habe eben gerade ein Arbeitsvertrag unterzeichnet. Der beginnt am 01.08.21
Jetzt hat sich jedoch mein Favorit die Lufthansa bei mir gemeldet und würde gerne ein Vertrag vereinbaren.
Könnt ihr mir sagen wie lange ich von Vertrag zurück treten kann, und ob das jetzt so einfach geht ? Gibt es dazu evtl. ein Paragraphen.
7 Antworten
Kündige den sofort oder bitte um einen Aufhebungsvertrag.
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, in der probezeit sollten zwei Wochen zum Monatsende reichen.
Du bist nur auf eine Aufhebung angewiesen, wenn dein Arbeitgeber in den Vertrag den Ausschluss der Kündigung geschrieben hat.
Es gibt keinerlei Rücktrittsrecht vom Arbeitsvertrag. Du musst den Vertrag erfüllen.
Es wird eine Probezeit geben, in der eine zweiwöchige Kündigungsfrist vereinbart sein wird. Je nach Arbeitsvertrag kann man die auch schon vor Beginn oder aber erst nach Beginn des Arbeitsverhältnisse nutzen. Lies nach, ob dazu was in deinem Vertrag steht!
Alternativ kannst du mit em Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag aushandeln. Er wird wahrscheinlich zustimmen, denn niemand möchte unmotivierte oder frustrierte Mitarbeiter haben. So ein Aufhebungsvertrag lässt sich jederzeit miteinander schließen.
Unterschreibe auf keinen Fall den anderen Vertrag, bevor der bestehende geklärt ist.
Ratschlag: Überdenke gut, ob du mit Lufthansa wirklich so viel besser fährst. Vielleicht ist der aktuelle Vertrag ein guter Einstieg? Nimm dir etwas Zeit für diese Entscheidung!
Ratschlag 1: Schlaf eine Nacht drüber und denk drüber nach, ob du wirklich unbedingt die Lufthansa willst. So gut geht es denen zur Zeit nicht... Die andere Firma kann durchaus sehr gut als Einstieg sein.
Ratschlag 2: Lass dich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Eine Erstberatung kostet nur so ca 120,00. Das ist es wert, bevor du hier ganz üblen Mist baust.
Mhm okay, muss in Vertrag keine Probezeit angegeben sein?
Ich bin kein Jurist. Frage einen Arbeitsrechtler.
muss in Vertrag keine Probezeit angegeben sein
Wenn im Vertrag keine Probezeit vereinbart wurde, dann gibt es auch keine!
"Zurücktreten" geht nicht. Entweder Du kündigst, oder Du einigst Dich mit dem AG und schließt einen Aufhebungsvertrag.
Was steht denn zu Kündigungsfristen in Deinem Arbeitsvertrag? Handelt es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag?
Befristete Arbeitsverträge lassen sich nur ordentlich kündigen, wenn es im Vertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag eine Kündigungsvereinbarung gibt.
Hast Du eine Probezeit und die Frist beträgt z.B. zwei Wochen und es steht nicht im Vertrag, dass dieser vor Antritt des Jobs nicht kündbar ist, kannst Du jetzt noch unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.
Da muss die Kündigung aber bis Ende der Woche beim AG eingegangen sein. Der letzte Tag wäre der 17. Juli. Die Frist von 14 Tagen fängt dann am 18. Juli an zu laufen und der 31 Juli wäre der letzte Tag der Kündigungsfrist.
Du kündigst aber erst, wenn Du den gewünschten Arbeitsvertrag mit Unterschrift des AG hast. Sonst stehst Du evtl. mit leeren Händen da.
Das einzige was in mein Vertrag bezüglich Kündigung steht ist folgendes; „Das Arbeitsverhältnis ist bist zum 31.07.2022 befristet. Es endet zu diesem Zeitpunkt, ohne das einer Kündigung bedarf. Beide Parteien sind berechtigt, das Arbeitsverhältnis auch vorzeitig während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ordentlich unter Einhaltung der Tarifvertraglichen Kündigungsfrist im SHK-Handwerk Hamburg (§15 Manteltarifvertrag) zu kündigen.“
was genau bedeutet das ?
Das bedeutet, dass es im Manteltarifvertrag eine Kündigungsvereinbarung gibt und Du den Arbeitsvertrag kündigen kannst.
Du kannst Dich nach dem Tarifvertrag und den Fristen bei der zuständigen Gewerkschaft informieren. Ich vermute mal, es gilt in der Probezeit (wie in sehr vielen Tarifverträgen) eine Frist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Datum.
Wie schon erwähnt, kündige erst, wenn der andere Vertrag unterschrieben ist.
Falls das noch vor dem 1.8. stattfindet, dann sprich mit Deinem jetzigen AG. Der wird das zwar nicht toll finden. Aber in der Regel schlucken Arbeitgeber das, wenn jemand vor eigentlichem Arbeitsbeginn abspringt. Hast dann ja eh null Motivation, da ordentliche Arbeit zu leisten.
Falls nach dem 1.8. dann sag der LH, dass Du erst ab einem gewissen Datum dort anfangen kannst, also nach der Kündigungsfrist Deines aktuellen AGs.
Last but not least:
Karma is a b*t*h. Die Sprunghaftigkeit, die Du jetzt an den Tag gelegt hast, kommt irgendwann zurück. Du hast schließlich einen Vertrag unterschrieben, an den Du Dich jetzt nicht mehr halten willst.
Ist jetzt kein Drama. Aber darfst Dich halt auch nicht wundern, wenn das jemand mal mit Dir so abzieht.
In mein Vertrag steht keine Probezeit , und unter den Manteltarifvertrag kann ich auch nichts herausfinden