Arbeitsvertrag rechtens - überstundennullung?

2 Antworten

Was steht denn zu den Überstunden im Arbeitsvertrag?

Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass Überstunden innerhalb von drei Monaten als Freizeitausgleich genommen werden müssen, da sie sonst verfallen, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch die Gelegenheit zum Freizeitausgleich geben. Sonst muss er die Überstunden bezahlen.

Dein Lebensgefährte darf dauerhaft keine 50 oder gar 55 Stunden/Woche arbeiten. Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor, dass im Durchschnitt von 24 Wochen oder 6 Monaten nicht mehr als 48 Stunden/Woche gearbeitet werden darf. Außerdem darf nur in Ausnahmen bis zu 10 Stunden/Tag gearbeitet werden. Mehr geht nur in ganz wenigen Ausnahmen und da gehört der Lagerleiter nicht dazu.

Gegen die 25 Urlaubstage kann man nichts sagen. Gesetzlich ist ein Mindesturlaub von vier Wochen vorgeschrieben. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20, bei einer 6-Tage-Woche 24 Urlaubstage.

Die Zahl der Urlaubstage bemisst sich nicht nach den geleisteten Stunden sondern nach der Anzahl der Arbeitstage/Woche. Die Stunden sind "nur" für die Berechnung des Urlaubsentgelts wichtig.

Emmakili 
Beitragsersteller
 09.11.2016, 11:44

Und wenn z.b.inventur anfällt in seiner Abteilung-Sonntags, dann bekommt jeder 100€Bonus und Stunden gut geschrieben.nur er-weil seine Abteilung-bekommt weder Bonus noch Stunden...kann mir nicht vorstellen dass das so geht...

Hexle2  09.11.2016, 11:51
@Emmakili

Die Vereinbarung dass 10 Überstunden/Monat im Gehalt drin sind, ist rechtlich in Ordnung.

Was nicht in Ordnung ist, ist dass die restlichen Überstunden weder bezahlt noch als Freizeitausgleich gegeben werden. Entweder Freizeit oder Geld, einfach streichen geht nicht.

Warum bekommt die eine Abteilung (wie viele Mitarbeiter sind das?) keinen Bonus und werden die Stunden nicht gutgeschrieben? Gibt es im Arbeitsvertrag eine Vereinbarung über Sonntagsarbeit? Wenn nicht, braucht am Sonntag auch nicht gearbeitet zu werden.

Betriebsrat ist wahrscheinlich nicht vorhanden. Da sollte man mal über eine Gründung nachdenken.

Emmakili 
Beitragsersteller
 09.11.2016, 11:39

Es steht drin dass 10Überstunden pro Monat mit dem Fixgehalt abgegolten sind. Bisher war es immer so dass der Rest einfach genullt wird..weder Freizeitausgleich, noch bezahlung..jeden letzten Tag im Monat wird der Rest an überstunden genullt.

Du schreibst Lagerleiter, da könnte man meinen, er wäre leitender Angestellter, nur dieser hat dann umfassende Rechte die bis hin zu Handlungsvollmacht und Prokura gehen. Er ist aber "nur" Abteilungsleiter.

Daher kann man die Vorschriften und Ausnahmen für leitende Angestellte außer acht lassen und für ihn gelten für jeden normalen AN. Zu nennen ist da das Arbeitszeitgesetz. Grundsätzlich 8 Stunden am Tag erlaubt und zwar von Mo-Sa, also 48 Stunden pro Woche. Davon kann auf bis zu 10 Stunden pro Tag abgewichen werden, aber im 6 Monatsmittel muss der AN wieder auf diese 48 Stunden kommen, vorrangig durch Freizeitausgleich.

Was den Urlaub angeht: 24 Werktage -also Mo-Sa- sind das Minimum. 24 Werktage sind 20 Arbeitstage, bitte nicht verwechseln.

Würde mir überlegen, wenn der AG ständig dagegen verstößt, nicht doch eher eine andere Stelle zu suchen.