Wie viele Urlaubstage stehen einem Floristen pro Jahr zu?
Ich bin Gärtner und bekomme in einem Gartenbauunternehmen einen Vertrag nach Floristentarif und 24 Tage stehen darin.Das finde ich ziemlich wenig.
6 Antworten
http://www.dr-hildebrandt.de/tarifvertrag/tarifvertrag-galabau/tv-garten-landschaftsbau-06.htm
In einem Gartenbauunternehmen unterstehst du normalerweise dem Galabau-Tarifvertrag. D. h., es sind 30 Tage Urlaub zu gewähren. Und zwar Arbeitstage.
Wie lautet die konkrete Formulierung: 24 Werktage oder 24 Arbeitstage Urlaub?
Der vereinbarte Urlaubsanspruch entspricht dem gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch, wenn Du eine 6-Tage-Woche hast.
Bei einer 5-Tage-Woche hättest Du 4 Tage mehr als nach dem Gesetz mindestens vorgeschrieben, wenn in Deinem Vertrag beim Urlaub von "Arbeitstagen" die Rede sein sollte..
Der Urlaubsanspruch muss mindestens dem in § 3 (1) BUrlG festgelegten Mindestanspruch entsprechen.
Zu beachten ist, dass sich § 3 BurlG auf Werktage, nicht auf Arbeitstage bezieht. Für eine Woche Urlaub musst Du also 6 Urlaubstage opfern, auch wenn Du nur an 5 Tagen arbeiten würdest.
Max, beim gesetzlichen Mindestanspruch wird dann aber von 6 Werktagen auf 5 Arbeitstage umgerechnet. Da werden dann aus 24 Werktagen ruck-zuck 20 Arbeitstage.
Das weisst du aber doch auch selbst!
nee Urlaub wird nur an Arbeitstagen genommen
OK, unklar ausgedrückt: "Von diesem gesetzlichen Anspruch musst Du für eine Woche Urlaub also 6 Tage opfern, auch wenn Du nur an 5 Tagen arbeiten würdest."
dann ist der Gärtner aber noch weniger mit seinem Urlaub zufrieden..............
Nein! Das ist zugegebenermaßen ein Reizthema für mich. Die individuelle Dauer des einem ArbN zustehenden Urlaubs richtet sich nach der für den ArbN jeweils maßgeblichen Arbeitszeitverteilung. BAG v. 28.04.1998 9AZR 314/97
D.h., der Urlaubsanspruch bei einer 5-Tage-Woche beträgt mind. 20 Arbeitstage, selbst wenn die Kollegen 6 Tage arbeiten. Und wenn der Anspruch an der individuellen Arbeitszeit bemessen werden muss, kann man auch nicht 6 UT pro Woche abziehen, obwohl nur 5 Arbeitstage zu erbringen gewesen wären.
kann man auch nicht 6 UT pro Woche abziehen, obwohl nur 5 Arbeitstage zu erbringen gewesen wären
Ich schrieb, dass diese 6 Tage vom gesetzlichen Anspruch (= virtueller Urlaub) abzuziehen sind. Also 24 Tage gesetzlicher Anspruch = 20 Arbeitstage Urlaub bei 5-Tage-Woche.
SO ist es richtig!
Kannst du nichts machen Mindesturlaub ist 24 Tage siehe hier: http://www.asp-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht_krefeld/urlaub.htm
Bei einer 5-Tage-Woche sind 24 Urlaubstage das gesetzliche Minimum.
Noe. bei einer 5 Tage Woche sind es nur 20 Arbeitstage. 24 sind es erst bei einer 6 Tage Woche.
Stimmt, mein Fehler.
nee Urlaub wird nur an Arbeitstagen genommen
Wenn der Kollege Samstag nicht arbeitet nimmt er pro Woche nur 5 Tage