Urlaubstage im Ferienjob (Hilfsarbeiter)?

2 Antworten

Ja, die stehen dir zu und ja, die müssen dann ausbezahlt werden.

Urlaubstage wie rechtlich bestimmt heisst nichts anderes, dass Du den Mindesturlaub bekommst.

Bei einer 6-Tagewoche, also Montag - Samstags arbeiten wären das 24 Tage pro Jahr,

bei einer 5 Tagewoche, also Montag - Freitag, wären das 20 Tage pro Jahr.

Bei einer 6 Tagewoche wären es bei 2,5 Monaten Beschäftigung also 5 Tage...

Hexle2  31.08.2015, 07:01

@Messkreisfehler,

Urlaub wird nach § 5 Bundesurlaubsgesetz nur für voll gearbeitete Monate gewährt. Angefangene Monate bleiben unberücksichtigt. Das wäre nur ein Entgegenkommen des Betriebs.

Da im Arbeitsvertrag steht: "Urlaubstage wie rechtlich bestimmt", werden wohl nur die gesetzlich vorgeschriebenen 2/12 des Jahresurlaubs gewährt.

Selbstverständlich steht Dir Urlaub zu. Nach § 5 Abs. 1 a) Bundesurlaubsgesetz für jeden voll gearbeiteten Monat 1/12 des Jahresurlaub. Das sind dann in Deinem Fall 2/12 des im Betrieb gewährten Jahresurlaubs.

Du musst Dich erkundigen, wie viel Urlaubstage im Betrieb üblich sind. Sind es z.B. 20 Tage/Jahr, hast Du Anspruch auf 3,33 Tage. Bei 24 Urlaubstagen/Jahr stehen Dir 4 Tage zu und bei z.B. 30 Urlaubstagen hast Du einen Anspruch auf 5 bezahlte Tage.

Der Urlaub muss Dir nach § 7 Abs. 4 BUrlG wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden.