Private Haushaltshilfe / Putzfrau über das Geschäft anmelden / absetzen?

4 Antworten

Wenn die Reinigungskraft ordnungsgemäß angemeldet ist, werden wohl auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Insoweit o.k.

Da die Angestellte über die Personalkosten der Firma den Gewinn des Betriebes minimiert, obwohl sie den Löwenanteil ihrer Tätigkeit im Privathaushalt verrichtet, ist das u. U. eine Form der Steuerhinterziehung, weil weniger Gewinn besteuert wird, als tatsächlich erwirtschaftet worden ist.

Handelt es sich um ein Einzelunternehmen sollte eine Umbuchung des privaten Anteils ihrer Lohnkosten als Privatentnahmen genügen. Handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, hätte sie zwei Arbeitgeber und zwei Arbeitsverhältnisse, die getrennt angemeldet und abgerechnet würden.

Wenn die Frau eine Lohnabrechnung und ihr Geld bekommt würde ich persönlich sie mal fragen, wo ihr Problem eigentlich liegt und ob sie jetzt auch schon die Buchhaltung macht, dass sie diese Kenntnisse besitzt. Auch wenn es rechtlich vielleicht nicht unbedingt wasserdicht ist, praktiziert ein Großteil Selbständiger es genau so!

wenn die kosten für die putzfrau über als das büro laufen und so den gewinn und damit auch die steuerlast für die firma deines mannesverringern, wäre das tatsächlich steuerhinterziehung.

 Private und geschäftliche Kosten sind strikt zu trennen.

Dann muss er den Vertrag über die betriebliche Reinigungsarbeit mit ihr ändern, die Stunden in der Firma reduzieren und für die private Haushaltsreinigung z. B einen Minijob für privathaushalte anbieten und dies Vertraglich genau trennen.

Alles andere gibt Ärger.

Es gibt noch die Kehrseite zu dem Ganzen. Was wenn eurer Putzfrau zu Hause bei euch beim Putzen was passiert? Und z.B. der Notarzt gerufen werden muss? Dann kommt alles raus. Ihr bewegt euch auf dünnem Eis...