Dauf Chef Stunden kürzen wenn neue Mitarbeiter kommen?

6 Antworten

Wenn im Arbeitsvertrag  100 Stunden vereinbart sind, muss der AG Dir auch für 100 Stunden Arbeit zuweisen. Tut er das nicht obwohl Du Deine vereinbarte Arbeitszeit leisten willst, befindet der AG sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug.

Er muss Dich dann so bezahlen als hättest Du gearbeitet. Minusstunden dürfen dadurch nicht entstehen und es muss auch nicht nachgearbeitet werden.

Wenn Mitarbeiter auf 100 Stundenbasis angestellt sind und dauerhaft 30 Überstunden im Monat anfallen, müssen die betrieblichen Abläufe optimiert werden. Es ist also nur vernünftig zusätzliche Kräfte einzustellen, um die Überstunden in den Griff zu bekommen.

Stehen Euch 100 Stunden vertraglich zu oder handelt es sich um einen "bis zu 100 Stunden - Vertrag"?

Wenn Euch die 100 Stunden vertraglich zustehen, müssen diese natürlich auch vergütet werden. Es kann jedoch sein, dass Überstunden aus dem Vormonat damit verrechnet werden können, so dass diese nicht mehr ausbezahlt werden.

Wenn ihr lieber mehr als 100 Stunden im Monat arbeiten möchtet, warum hat denn keiner von Euch VOR Einstellung einer neuen Kraft den Chef informiert, dass er gerne seinen Vertrag auf mehr Stunden anpassen lassen möchte. Wenn so viel Arbeit da war, wäre das eine gute Gelegenheit gewesen, danach zu fragen.

deckestuhl 
Beitragsersteller
 09.11.2015, 12:04

Haben wir. Aber die neue Kraft ist eine Freundin des Chefs. Grade mal 18 und total unerfahren. Deshalb hat sie die Stelle bekommen

AsuraDeYien  09.11.2015, 12:20
@deckestuhl

Das hat ein 18 Jähriger Mensch auf sich.. Beantworte die Fragen zu deinem Vertrag..

Gerneso  09.11.2015, 13:23
@deckestuhl

Was Ihr von der neuen Kraft haltet bzw. warum sie aus Eurer Sicht eingestellt wurde ist irrelevant - nicht Eure Sache.

Was steht denn in Eurem Vertrag? Habt ihr 100 Stunden im Monat vertraglich fest abgesichert oder nur einen Vertrag auf "bis 100 Stunden im Monat flexibel" vereinbart?

Dazu muss ich auch sagen,dass der DienstPlan schon Feststandund er einfach geändert wurde


Wenn 100 Arbeitsstunden im vertrag stehen, du aber nur 60 Stunden beschäftigt wirst, hast du trotzdem vergütungsanspruch über 100 Stunden. Schau also am besten noch einmal in deinen Arbeitsvertrag, was da genau steht...