Lohnfortzahlung bei Krankheit und Dienstplanänderung
Hallo, da ich im Netz keine Antwort finden kann hoffe ich hier einen Rat zu finden. Ich bin seit Mitte des Monats krankgeschrieben,da wir nach Dienstplan arbeiten hat man mir erklärt, das ich nur die Arbeitstage vergütet bekomme, an welchen ich im Dienstplan stand obwohl ich laut Arbeitsvertrag eine 40 Std Woche habe. Nun ist ein neuer Monat und ich werde noch 2 Wochen krank sein. Im neuen Dienstplan stehe ich nun nicht mehr drin und bekomme somit keine Vergütung mehr. Ist dies rechtens, ich kann mir das nicht vorstellen bin mir aber unsicher. Vielen Dank vorab
3 Antworten
Natürlich musst Du bezahlt werden. Du hast ein Recht auf Bezahlung der vertraglichen 40 Wochenstunden.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz sagt im § 4; "Dem AN ist das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen".
Natürlich kannst Du nicht im Dienstplan stehen, wenn Du krank bist. Bezahlt werden musst Du aber trotzdem.
AN sollen im Krankheitsfall das Arbeitsentgelt erhalten, das ihnen bei Erbringung der Arbeitsleistung zugestanden hätte. Insoweit gilt das modifizierte Entgeltausfallprinzip (BAG 26.6.2002 - DB 02, 2439) Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, das AN in der für sie maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zugestanden hätte. Es ist insoweit auf die individuelle Arbeitszeitsituation abzustellen.
Er sagt Vergütet werden müssen nur Krankheitstage an denen ich im Dienstplan eingeteilt war und da er mich nach meiner Krankmeldung komplet herausgenommen hat müsse er mir jetzt auch nichts vergüten.
Mal wieder so ein Chef der meint,m dass er machen kann was er will.
Du arbeitest in Vollzeit und wenn Du krank wirst hast Du Anspruch auf volle Lohnfortzahlung.
Der Dienstplan hat damit nichts zu tun, sondern das Entgeltortzahlungsgesetz regelt das:
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/l/lohnfortzahlung/
Weise Deinen Arbeitgeber darauf hin, dass er zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist.
Du bekommst ja sowieso 6 Wochen eine Lohnfortzahlung. Dazu ist der Ag gesetzlich verpflichtet. Und wenn du dann weiter krank bist zahlt die Krankenkasse dann weiter. Die dann aber nicht den vollen Satz. Glaube 70% oder ähnlich. Und da der AG nicht weiß wann du wieder da bist stehst du somit erstmal nicht im Dienstplan drin. Logisch oder?
Da würde ich mich noch mal genau kundig machen. Dein Arbeitsvertrag regelt deinen Monatsverdienst und wie viele Stunden du im Monat /Woche.arbeiten musst. Er muss dir die Krankentage vergüten. Denn kann ja jeder Arbeitgeber sich damit rausreden. Wenn ich eine 40 Stundenwoche habe und bin 40 stunden krank dann habe ich auch 40 stunden Krankengeld oder Lohnfortzahlung zu bekommen, da ist das egal ob du We arbeitest oder nicht. Ansonsten ,wenn du an deinem freien Tag krank bist,hast du Anspruch den freien Tag nach der Krankheit zu nehmen.genau wie beim Urlaub.
Ja klar das ich nicht im Dienstplan stehen kann, aber mein AG will mir jetzt die Tage im Februar als Minusstunden belasten und nicht vergüten. Er sagt Vergütet werden müssen nur Krankheitstage an denen ich im Dienstplan eingeteilt war und da er mich nach meiner Krankmeldung komplet herausgenommen hat müsse er mir jetzt auch nichts vergüten.