zwei ausbildungsverträge unterschreiben, was passiert?
hallo,
ich habe bereits einen Ausbildungsvertrag beim Bäcker unterschrieben, meine Entscheidung war da aber zu voreilig
Ich habe mich für eine andere Ausbildung entschieden und soll morgen schon den Vertrag unterschreiben, das Problem hierbei ist das der Bäcker das noch nicht weiß. Die Kündigung beim Bäcker kann ich aber erst die Tage einreichen, da ich noch mit der Chefin reden muss und sie noch im Urlaub ist.
Daher meine Frage: Wenn ich morgen den Vertrag bei der anderen Stelle unterschreibe, habe ich ja zwei Verträge. Nicht das die Handelskammer dann einen Brief an den Betrieb schreibt indem steht das ich nicht angemeldet werden kann, weil ich schon eine andere Stelle habe.
Dann erfahren beide Betriebe von meiner jetzigen Situation und stehe am Ende ohne nichts dar?
Bitte um Hilfe und unterlasst bitte doofe Kommentare, ich kann die Situation nicht mehr rückgängig machen und ich weiß ich hätte vorher schon bei dem Betrieb alle Karten auf dem Tisch legen sollen. Ich hoffe ihr versteht mein Problem und versteht was ich meine. Kompliziert,, ich weiß
6 Antworten
Zunächst sieht mal sich mal den Vertrag des Bäckers genau an. Ist eine Kündigung vor Beginn der Ausbildung ausgeschlossen, muss man am ersten Tag auch hin und erklärt dann mit Ablauf des ersten Ausbildungstages seine Probezeitkündigung.
Andernfalls ist es fair, so schnell wie möglich zu kündigen, damit eine neuer Lehrling gesucht werden kann. Das geht auch schriftlich in Abwesenheit der Ausbildenden, die das schon mitbekommt.
Dann käme es darauf an, ob dein Ausbildungsvertrag bereit bei der Handwerkskammer eingetragen ist. Dafür hättest du ein besonderes Formular ausfüllen und einen Durchschlag mit Stempel der Kammer ausgehändigt bekommen müssen. Denn zwei Berufsausbildugsverträge dürfen nicht eingetragen sein.
das ist überhaupt kein problem. unterschreib den 2. vertrag und dann geh zum bäcker und sag ab. du hast das recht, vor beginn wieder abzusagen bzw. kann man ja eh in der probezeit beidseitig problemlos kündigen.
ich selbst hab auch das 1. angebot genommen, sogar beim anwalt und dann doch was anderes genommen. war für die kein Problem.
hier noch ein artikel dazu:
https://www.igbce.de/zwei-ausbildungsvertraege-unterschrieben/48990
was sollen die denn weiterleiten?
unterschreib den vertrag, schick die kündigung los bzw. gib sie persönlich ab und lass dir den eingang quittieren.
Du schreibst jetzt eine Kündigung des Ausbildungsvertrags beim Bäcker. Die schickst Du entweder mit der Post per Einwurfeinschreiben oder gehst selbst hin und lässt Dir den Erhalt auf einer Kopie bestätigen.
Ob die Chefin jetzt im Urlaub ist oder nicht, spielt keine Rolle. In der Bäckerei wird ja in der Zeit jemand anderes das "Sagen" haben.
Ich vermute mal, im Ausbildungsvertrag steht nicht, dass eine Kündigung vor Antritt der Ausbildung ausgeschlossen ist. Das würde auch nicht viel Sinn machen, da Ausbildungsverträge während der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten fristlos gekündigt werden können.
Je früher Du das machst, desto besser ist es ja auch für die Bäckerei. Sie können sich dann umgehend nach einem anderen Azubi umsehen.
Probleme mit der Kammer bekommst Du nicht. Du bist nicht der erste und auch nicht der letzte Azubi, der einen Ausbildungsvertrag vorab kündigt. Das passiert öfter als man denkt.
Bei uns im Betrieb passiert das auch alle paar Jahre mal, dass einer der geplanten Azubis es sich anders überlegt und die Ausbildung vorab kündigt. Damit muss man "leben".
Es ist auf alle Fälle besser als wenn ein Azubi den ersten Tag kommt, die Kündigung auf den Tisch legt und geht (was er ja tun kann)
Kündige einen der Verträgen, das ist mit einer sehr kurzen Frist verbinden die ablaufen dürfte bevor du den ersten Tag hast.
ne, in der probezeit kann man direkt kündigen. man kann sogar am 1. tag kommen und direkt grundlos tschüss sagen.
Wen du die andere Ausbildung machen willst und auch den vertag schon Unterschrieben hast Dan kündigtet du die stelle beim Bäcker schriftlich das geht auch jederzeit vor Ausbildungsbeginn aber je eher du das tust des do fairer ist es für den Bäcker und jemand der indem Beruf noch eine
Ausbildung suchst!
Für den Bäcker ist die Handwerkskammer zuständig und wen du was zb im verkauf machst ist das die IHK Also eine ganz andere Kammer!
Die Kammer Wird nichts an den anderen *
weiterleiten den erstmal mus
du eine Ausbildung anfangen und oft bekommt man auch erst die Bestätigung
der Kammer wen man schon in
der Ausbildung ist
!
- *Betrieb
Ja mein Problem ist einfach ob die Handelskammer an den zweiten Betrieb was weiterleiten wird :/