Ist es gesetzlich festgelegt, dass ich meinen Arbeitsvertrag vorab lesen darf?

6 Antworten

Ich würde denken, daß du selbstverständlich das Recht hast, den Vertrag vorher zu prüfen! Schon alleine, weil ein Vertrag von beiden Seiten "ausgehandelt" wird; die können dir ja nur ein Angebot machen, welches dir freisteht, es anzunehmen oder eben abzulehnen, weil es so nicht deinem Willen entspricht.

Die Zeremonie kann ja dann trotzdem stattfinden, aber das würde dich ja ein bißchen unter Druck setzen, in jedem Fall zu unterschreiben, da du vor Publikum schlecht ablehnen kannst.....

Bist du denn sicher, daß das so stattfinden wird? Ich würde bei der Personalstelle anrufen und nachfragen. Die können dir den ja vorher schicken zur Prüfung, und dann kannst du, wenn du willst, dennoch an der Zeremonie teilnehmen und unterschreiben. Ich würde mir auch nicht blöd vorkommen, wenn ich da vorher drum bitten würde - ist dein gutes Recht.

Zur "gesetzlichen Grundlage" würde ich die Definition des Vertragsrechts im BGB zugrunde legen (müßtest du mal den Paragraphen googeln, einen eigenen § gibt es dafür nicht), der auch die "beidseitige Willenserklärung" regelt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß du das groß begründen mußt; das weiß die Firma auch.....

Vielen Dank erst Mal für die wirklich schnellen Antworten :)

Ich bin bei einer Stadtverwaltung angestellt.

Meine Prüfung habe ich bereits bestanden, sowie die Noten erhalten, ich bin also momentan "in der Schwebe" zwischen einem Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis.

Hatte mich auch sehr gewundert, dass ich den Vertrag nicht vorher standartmäßig ausgehändigt bekomme. Als ich davon gehört habe, habe ich mich sofort an meine Ausbildungsabteilung gewandt und folgende Antwort erhalten.

"Die Arbeitsverträge werden am 23.08. bei der Prüfungsfeier an die relevanten Personen ausgehändigt und unterschrieben."

Zu den "relevanten Personen" würde ich mich schon zählen, da meine Prüfung definitiv über den "Grenzwerten" liegt, bei denen die Stadt eine Übernahme zugesichert hat. Auch in meiner Person sollte kein Problem für eine Übernahme bestehen.

Natürlich wenden wir den ganz "gewöhnlichen" TvöD an. An sich ist darin auch alles sauber geregelt. Trotz allem gefällt es mir nicht, einen Vertrag "blind" zu unterschreiben.

PatrickLassan  09.08.2013, 10:17

sry.

Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass für Euch ein Tarifvertrag gilt. Hier ist es in der Regel so, dass die Arbeitsverträge dann nicht individuell (also speziell für Dich) ausgearbeitet werden, sondern der Inhalt für alle Beschäftigten (in Deinem Betriebszweig) in etwa gleich ist, eventuell von Kleinigkeiten (Anzahl der Wochenstunden z.B. bei Teilzeit) mal abgesehen. Du kannst Dich also bereits vorab z.B. beim Betriebsrat über den Inhalt informieren. Dennoch steht ir aber natürlich das Recht zu, den Vertrag vorher durchlesen zu können.

Es wird möglich sein, dass du den Vertrag vorher einsehen kannst. Und natürlich hast du da einen Anspruch drauf. Geh in die Personalabteilung und lass dir den Vertrag zeigen und eine Kopie aushändigen. Den nimmst du dann mit nach Hause und schaust ihn dir in Ruhe an.

Die Unterzeichnung kann dann immer noch in dem Rahmen geschehen, der vom Arbeitgeber vorgesehen ist.

Absolut nicht unhöflich! Das ist total normal, dein Chef wird seinen Vertrag wohl auch gelesen haben :) Das mit dem öffentlichen Unterschreiben ist ja schön und gut, aber man kann ihn dir ja trotzdem vorher zu kommen lassen ;)